Die Heilmittelrichtlinie ändert sich zum 01.01.2021. Im kommenden Update sind alle notwendigen Anpassungen enthalten, damit Sie im nächsten Quartal reibungslos Heilmittelformulare ausstellen können.
Des Weiteren wird mit dem Update die Übernahme von „alte Daten“ auf das neue „Muster 12 Häusliche Pflege“ und die Anzeige von LDT-3-Laborergebnissen im Laborblatt des Patienten verbessert.
Zudem erhalten Sie mit Q1 2021 eine verbesserte Verarbeitung der Früherkennung-Zervixkarzinom-Bögen