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Wichtige Informationen 
rund um das 
CGM TI-ServicepaketPLUS

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Vorteile das 
CGM TI-ServicepaketPLUS für Sie und Ihre Einrichtung hat. Daneben finden Sie weiterführende Informationen zu den Leistungen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Alles über das CGM TI-ServicepaketPLUS

Die neue TI-Pauschale

Mit der Einführung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPfIEG) im Dezember 2022 wurde eine Änderung in der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) beschlossen und in § 378 SGB V verankert. Ab Juli 2023 erhalten Praxen und Apotheken eine monatliche TI-Pauschale, deren Höhe vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt wurde. Beispielsweise erhalten Praxen mit bis zu drei Ärzten oder Zahnärzten eine monatliche TI-Pauschale von maximal 237,78 € (brutto).

Was bedeutet das konkret für Sie?

Einmalerstattungen entfallen künftig. Alle laufenden und zukünftigen Kosten im Zusammenhang mit der TI-Anbindung müssen aus der monatlichen TI-Pauschale gedeckt werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei notwendigen Investitionen wie Konnektor-Upgrades oder dem Ablauf eines TI-Zertifikats (z. B. Konnektor oder gSMC-KT) in Vorleistung treten müssen. Die von Ihnen verauslagten Kosten erhalten Sie über eine voraussichtlich vierteljährliche Erstattung durch Ihre Standesvertretung fortlaufend zurück.

Was ist das CGM TI-ServicepaketPLUS?

Ausgehend von der neuen TI-Finanzierung bietet CGM Ihren Kundinnen und Kunden einmalig die Umstellung vom bestehenden „Servicepaket Betrieb“ auf das CGM TI-ServicepaketPLUS mit zahlreichen Serviceerweiterungen an. Im Fokus steht dabei die Kostensicherheit der Kundinnen und Kunden: Zukünftig notwendige und unvermeidliche Leistungen für die TI-Anbindung wie Konnektor-Upgrades oder die Erneuerung der TI bei Zertifikatsabläufen im Konnektor sind bereits im CGM TI-ServicepaketPLUS enthalten. Das bedeutet für Sie, dass die bisher üblichen einmaligen und monatlichen Zusatzzahlungen entfallen.

Inkludierte Leistungen des CGM TI-ServicepaketPLUS

Automatische Bereitstellung künftiger PTV-Upgrades und Updates

Alle gesetzlich vorgeschriebenen PTV-Upgrades und Updates für zukünftige TI-Fachanwendungen werden für Sie ohne Zusatzkosten bereitgestellt. Die bisher dafür üblichen einmaligen sowie monatlichen Zusatzzahlungen entfallen künftig.

Umstellung auf unsere Rechenzentrumslösung CGM MANAGED TI

Wir stellen Sie ohne weitere monatliche Zusatzkosten sowie ohne Kosten für Anfahrt und Dienstleistung auf unsere Rechenzentrumslösung CGM MANAGED TI um, z. B. im Falle eines Zertifikatsablauf im Konnektor oder bei einem Konnektordefekt (auch außerhalb der Gewährleistung).

Umstellung auf das CGM TI-GATEWAY nach Zulassung

CGM entwickelt mit dem CGM TI-GATEWAY bereits die nächste Evolutionsstufe für Ihre TI-Anbindung. Nach Zulassung stellen wir alle Kundinnen und Kunden mit einer CGM MANAGED TI-Anbindung auf das CGM TI-GATEWAY um.

gSMC-KT-Service bei Zertifikatsablauf im Kartenterminal

Wie bei Konnektoren sind auch die TI-Zertifikate der gSMC-KT (gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal) mit einem Ablaufdatum versehen. Sobald das TI-Zertifikat der gSMC-KT abläuft, verliert das Kartenterminal die Verbindung zur TI, was das Einlesen elektronischer Gesundheitskarten unmöglich macht. Im Rahmen des CGM TI-ServicepaketPLUS werden Sie über ablaufende gSMC-KTs bei über CGM bezogenen Kartenterminals rechtzeitig informiert und erhalten per postalischem Versand von CGM automatisch neue gSMC-KTs für den Austausch im Kartenterminal.

Support-Erweiterung

Seit Februar 2024 erhalten Sie einen erweiterten Support: Der deutschsprachige User-Helpdesk steht Ihnen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. 

Bewährte Services bleiben erhalten

Alle bisherigen Leistungen des „Servicepaket Betrieb“ wie die TI-Anbindung über den VPN-Zugangsdienst, unsere persönlichen DVO-TI-Hotline sowie der sichere Zugang zu den Bestandsnetzen der Standesvertretungen bleiben unverändert bestehen.



CGM TI-ServicepaketPLUS – Ihre Vorteile

Das CGM TI-ServicepaketPLUS bietet Ihnen folgende Vorteile:
 

  • Kostensicherheit
    Zukünftige verpflichtende und notwendige Leistungen für Ihre TI-Anbindung (z. B. Konnektor-Upgrades oder die Umstellung auf CGM MANAGED TI bei einem Zertifikatsablauf) sind bereits inkludiert. Die bisher dafür üblichen einmaligen sowie monatlichen Zusatzzahlungen entfallen künftig.
  • Kostenvorteil
    Mit dem CGM TI-ServicepaketPLUS genießen Sie einen Kostenvorteil gegenüber den alternativ gemäß Preisliste punktuell anfallenden Kosten, z. B. für zukünftige PTV-Upgrades oder bei einem Zertifikatsablauf im Konnektor.
  • Unter der TI-Pauschale
    Durch die Umstellung auf das CGM TI-ServicepaketPLUS erhöht sich Ihr monatlicher Betrag für Ihre TI-Anbindung („Servicepaket Betrieb“) um 68,73 € (netto) pro Institution/BSNR. Die monatliche Gesamtsumme für das CGM TI-ServicepaketPLUS liegt damit deutlich unter der höchstmöglichen TI-Pauschale gemäß Tabelle 3 der Festlegungen des BMG.
  • Quartalsweiser Abrechnungszyklus
    Künftig erfolgt die Rechnungsstellung nur noch einmal im Quartal und zwar am 10. Tag des letzten Quartalsmonats. Damit setzen wir einen häufig geäußerten Kundenwunsch um. Der neue Abrechnungszyklus führt zu weniger administrativem Aufwand für Sie und verkürzt zusätzlich die Zeitspanne bis zur Rückerstattung durch Ihre Standesvertretung.

Zukunftssicherheit mit CGM MANAGED TI

CGM MANAGED TI ist die Rechenzentrumslösung der CGM, bei der der Konnektor zentral im hochsicheren CGM-Rechenzentrum gehostet und über eine VPN-Infrastruktur mit der Telematikinfrastruktur verbunden wird. Es wird kein Konnektor mehr in der Praxis oder Apotheke benötigt. CGM übernimmt für Sie die Wartung, den Betrieb und die Überwachung der TI-Anbindung und sorgt automatisch für das Einspielen von Updates und PTV-Upgrades. 

Mit einem Rund-um-die-Uhr-Monitoring sorgt CGM MANAGED TI zudem für optimalen Ausfallschutz. Die VPN-Verbindung in das CGM-Rechenzentrum wird über die CGM VPN-Box hergestellt. Sie haben optional die Möglichkeit, die Konfiguration der CGM FIREWALL-Cybersecurity-Features mit dazuzubuchen und damit Ihre Praxis- oder Apotheken-IT abzusichern. Praxen und Zahnarztpraxen erfüllen damit die elementaren Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie gemäß § 75b SGB V.


Innovative Wege zur TI 2.0: 
CGM gestaltet die Zukunft mit dem CGM TI-GATEWAY

Im Februar 2023 veröffentlichte die gematik die Spezifikation des TI-Gateways, welche die zukunftsfähige Weiterentwicklung der TI-Anbindung definiert. Das TI-Gateway stellt die nächste Evolutionsstufe für die rechenzentrumsbasierte TI-Anbindungen dar und zielt darauf ab, dem steigenden Nutzungsgrad von TI-Anwendungen in den Institutionen gerecht zu werden.

CGM geht diesen Weg der TI-Weiterentwicklung konsequent mit und hat nach der Veröffentlichung der Spezifikation unverzüglich damit gestartet, die Anforderungen der Spezifikation in der Entwicklung des CGM TI-GATEWAY umzusetzen.

Was ist das CGM TI-GATEWAY?

Das CGM TI-GATEWAY besteht aus zwei Hauptkomponenten: dem High-Speed-Konnektor (HSK) und dem Zugangsmodul.

Highspeed-Konnektor (HSK)

Der Highspeed-Konnektor ersetzt den bisherigen Einbox-Konnektor (KoCoBox MED+) im Rechenzentrum und schafft eine direkte Verbindung vom Rechenzentrum zur TI. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der Rechenleistung und mehr Bandbreite im Rechenzentrum. Dadurch werden stabilere Abläufe der TI-Anwendungen gewährleistet und die Praxisabläufe optimiert.

Für die zunehmende Nutzung von TI-Anwendungen wie dem E-Rezept oder der elektronische Patientenakte (ePA) ist diese Technologieentwicklung von entscheidender Bedeutung.

Zugangsmodul

Das Zugangsmodul, das die TI-Verbindung vom Leistungserbringer zum HSK bildet, gewährleistet über ein Nutzerportal die direkte Kontrolle des TI-Zugangs durch den Leistungserbringer. Durch die Einrichtung eines Accounts für Ihren Dienstleister vor Ort (DVO) können Sie diesen berechtigen, Ihren TI-Zugang zu verwalten und Anpassungen vorzunehmen (z. B. das Hinzufügen eines weiteren TI-Arbeitsplatzes).  

Dies ermöglicht schnelle und unkomplizierte Anpassungen an der Infrastruktur mit weniger Vor-Ort-Einsätzen oder Fernwartungen sowie reduziertem Bedarf an aufwändigen Telefonaten mit dem DVO. Die Bearbeitung von Supportanfragen wird ebenfalls beschleunigt.


Häufig gestellte Fragen

Wieviel kostet das CGM TI-ServicepaketPLUS?

Mit der Umstellung auf das CGM TI-ServicepaketPLUS erhöht sich die derzeitige monatliche Gebühr, die Sie für das „Servicepaket Betrieb“ zahlen, um 68,73 € (netto) pro Vertragspraxis (BSNR/KZV-NR) bzw. Apotheke.

Wie werden meine TI-Leistungen in Zukunft auf der Rechnung ausgewiesen?

Die Gebühren für das E-Health-Upgrade (PTV3), ePA-Upgrade (PTV4) und PTV5-Upgrade bleiben weiterhin wie gewohnt bestehen, werden jedoch zukünftig mit dem „Servicepaket Betrieb“ in der Rechnungsposition CGM TI-ServicepaketPLUS zusammengefasst. Ist CGM KIM nicht Bestandteil des „Servicepaket Betrieb“, sondern läuft als separater Vertrag, wird CGM KIM weiterhin als separate Rechnungsposition aufgeführt. Auch die Integrationspauschale PTV5 bleibt als separate Rechnungsposition bestehen. Die Positionen auf der TI-Rechnung verändern sich wie folgt:

  • Servicepaket Betrieb
Gesamtsumme +68,73 €CGM TI-ServicepaketPLUS
  • E-Health-Upgrade PTV3
  • Servicegebühr ePA/Komfortsignatur
  • KoCoBox Firmwareupgrade PTV5
   
  • Integrationspauschale PTV5
 
  • Integrationspauschale PTV5
  • CGM KIM
 
  • CGM KIM
Muss ich selbst etwas unternehmen, um von dem neuen CGM TI-ServicepaketPLUS oder der neuen Abrechnungsmethodik zu profitieren?

Wir stellen Sie automatisch auf das CGM TI-ServicepaketPLUS und die neue quartalsweise Abrechnungsmethodik um. Sie müssen hierfür nichts tun. Wenn Sie der Umstellung auf das CGM TI-ServicepaketPLUS widersprochen haben, bleiben Ihre bisherigen Leistungen sowie die monatliche Abrechnung des „Servicepaket Betrieb“ wie gewohnt bestehen. In beiden Fällen können Sie Ihren CGM TI-Zugang weiterhin ohne Einschränkung nutzen.

Wie ist die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit für das CGM TI-ServicepaketPLUS?

Die Kündigungsfristen und Laufzeit Ihres bestehenden Vertrags bleiben gleich und ändern sich durch eine Umstellung auf das CGM TI-ServicepaketPLUS nicht. Es startet keine neue Mindestvertragslaufzeit. Die normale Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum Monatsende nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Unsere Laufzeiten und Fristen finden Sie in den AGB, diese können Sie unter cgm.com/ti-download einsehen und herunterladen.

Sind der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) oder die Praxis/Institutionskarte (SMC-B) im CGM TI-ServicepaketPLUS enthalten?

CGM ist kein Herausgeber von eHBA oder SMC-B. Daher sind diese Komponenten nicht im CGM TI-ServicepaketPLUS enthalten. Ihren eHBA oder Ihre SMC-B beziehen Sie wie gewohnt über Ihren Trusted Service Provider, z. B. D-TRUST (www.d-trust.net/cgm). Die monatlichen Gebühren für das CGM TI-ServicepaketPLUS liegen unter der neuen höchstmöglichen TI-Pauschale. Der verbliebene Betrag der TI-Pauschale kann für weitere TI-Komponenten wie SMC-B oder eHBA verwendet werden.

Sind Kartenterminals im CGM TI-ServicepaketPLUS enthalten?

Nein, Kartenterminals müssen weiterhin separat über CGM bezogen werden. Die monatlichen Gebühren für das CGM TI-ServicepaketPLUS liegen unter der neuen höchstmöglichen TI-Pauschale. Der verbliebene Betrag der TI-Pauschale kann für weitere TI-Komponenten wie Kartenterminals verwendet werden.

Sind die Kosten für CGM KIM im CGM TI-ServicepaketPLUS berücksichtigt?

Nein, die monatlichen Gebühren für CGM KIM sind nicht im CGM TI-ServicepaketPLUS berücksichtigt. Wenn CGM KIM als Bestandteil des „Servicepaket Betriebs“ erworben wurde, bleiben die Gebühren wie gewohnt bestehen, sie werden jedoch zukünftig als Bestandteil des „Servicepaket Betrieb“ in der Rechnungsposition CGM TI-ServicepaketPLUS zusammengefasst. Existiert ein separater CGM KIM-Vertrag, werden die monatlichen Gebühren für den CGM KIM-Vertrag weiterhin als gesonderte Position auf der Rechnung ausgewiesen.

Sind die Kosten für bereits jetzt oder künftig notwendige Software-Module wie Notfalldatenmanagement (NFDM) oder elektronischer Medikationsplan (eMP) für mein Praxissystem inklusive?

Nein, die Kosten für die Software-Module sind nicht inkludiert. Bei Rückfragen zu den Preisen wenden Sie sich bitte an ihre bekannten Ansprechpartner für Ihre Praxissoftware (z. B. Ihren Dienstleister vor Ort).

Warum ist es so wichtig, dass ich alle TI-Anwendungen nutze und nachweise?

Das BMG hat festgelegt, dass die neue Förderung nur dann komplett ausgezahlt wird, wenn die funktionsfähige Ausstattung aller TI-Anwendungen (z. B. elektronische Patientenakte) nachgewiesen wird. Sobald eine TI-Anwendung nicht nachgewiesen werden kann, erhalten die Kundinnen und Kunden nur noch 50 % der Förderung. Wenn zwei oder mehr Anwendungen fehlen, erhalten die Kundinnen und Kunden keine Förderung. Um eine TI-Anwendung nachweisen zu können, müssen sowohl der Konnektor als auch das eingesetzte Primärsystem die verpflichtenden Anwendungen einsatzbereit vorhalten. Weitere Informationen finden Sie unter cgm.com/ti-pauschale

Sollten Sie kein CGM-Primärsystem einsetzen, wenden Sie sich bitte an ihr Softwarehaus, um künftige Kürzungen zu vermeiden.

Sind die Kosten für die CGM FIREWALL bei CGM MANAGED TI mit im CGM TI-ServicepaketPLUS inkludiert?

Die CGM VPN-Box, die als VPN-Router für den VPN-Verbindungsaufbau in das Rechenzentrum fungiert, ist im CGM TI-ServicepaketPLUS inkludiert. Die Aktivierung der Cybersecurity-Features für die CGM FIREWALL kann optional dazugebucht werden.

Ist der Datenschutz bei CGM MANAGED TI ausreichend berücksichtigt? Wie sieht es mit der Haftung aus?

Alle übertragenen Daten sind durch zugelassene und zertifizierte Verfahren des Konnektors verschlüsselt. Sowohl Arbeitsplätze als auch Kartenterminals sind per verschlüsseltem VPN mit dem Konnektor verbunden. Innerhalb des VPN-Tunnels verschlüsselt der Konnektor zusätzlich alle Daten per Transport Layer Security (TLS)-Verbindung.

CGM kann also keine personenbezogenen oder Sozial- und Gesundheitsdaten speichern.

Die datenschutzrechtliche Verantwortung ist geteilt zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der CGM. Die Kundin oder der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Komponenten, also die Karten (SMC-B, eHBA) und Kartenterminals inkl. gSMC-KT. CGM übernimmt die Verantwortung für den Konnektor. Für die geteilte datenschutzrechtliche Verantwortung schließen CGM und die Leistungserbringer eine Vereinbarung. Diese kann unter cgm.com/ti-download eingesehen und heruntergeladen werden.