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Zulassung erhalten: PTV5 Upgrade für die 
KoCoBox MED+

Informationen zum PTV5-Upgrade

Aktueller Stand

Am 03.05.2023 hat die CGM die Zulassung für das PTV5-Upgrade für die KoCoBox MED+ der neuesten Generation (G4) erhalten. Am 10.05.2023 ist auch die Zulassung des PTV5-Upgrades für den G3-Konnektor erfolgt.

Leistungsumfang

Neben kontinuierlichen Verbesserungen bzgl. der Betriebsstabilität und Betriebssicherheit kann Ihr Konnektor jetzt mit der neuen Softwareversion auch das erweiterte Berechtigungskonzept für die elektronische Patientenakte (ePA 2.0) verarbeiten. Daneben können Patientinnen und Patienten einen Vertreter für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen. Mit der ePA 2.0 wird die Akzeptanz der ePA innerhalb der Bevölkerung zunehmen, da der Patientenwille durch das verfeinerte Berechtigungskonzept besser abgebildet werden kann.  

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung von ePA 2.0 der Erwerb des ePA-Moduls des Primärsystemherstellers Voraussetzung ist. Bei der CGM Arzt- und Zahnarztsoftware kann das ePA-Modul seit 2021 unter dem Namen „ePA-Plus Paket“ erworben werden.

Abbildung KoCoBox MED+

Förderung des PTV5 Upgrades

Die Standesvertretungen der Ärzte und Zahnärzte haben mit dem GKV-Spitzenverband in der aktualisierten Version der Finanzierungsvereinbarung (FinV) weitere Förderbeträge für die Bereitstellung des PTV5 Upgrades durch den Hersteller und für die Anpassung der mtl. Betriebskosten vereinbart. Gemäß der TI-Finanzierungsvereinbarung werden die ePA 2.0-Pauschalen für die Nutzung der TI in Verbindung mit der Nutzung von ePA 2.0 ausgezahlt. Die volle Betriebsbereitschaft ist gegeben, wenn sowohl die ePA 2.0 Integration in die Primärsoftware erfolgt und das PTV5 Upgrade eingespielt ist. Die Förderbeträge für Apotheken werden derzeit noch von der ABDA verhandelt.

Weitere Informationen hierzu haben wir Ihnen sektorenspezifisch zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch unsere Zusammenstellung der Erstattungswege der KVen und KZVen. In unseren FAQ am Ende der Seite beantworten wir daneben kurz die wichtigsten Fragen zum PTV5 Upgrade.

Förderung für Arztpraxen zum 
PTV5 Upgrade

Die Förderung ist in Anlage 11 der "Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur" geregelt:

Förderung für Zahnarztpraxen zum PTV5 Upgrade

Ausführliche Informationen zur Finanzierung finden Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Anlage 11 und Anlage 11a des BMV-Z:
 

Tipp:

Für die Arzt- und Zahnarztpraxen ist eine Teilnahme an der ePA 2.0 bis Mitte des Jahres 2023 wichtig, da ab Juli 2023 die TI-Förderung neu strukturiert werden soll. Das bedeutet, dass die Einmalzahlungen durch eine Erstattung der Ausstattungs- und Betriebskosten ausschließlich über eine monatliche TI-Pauschale ersetzt werden. Arzt- und Zahnarztpraxen, die vor dieser Umstellung der TI-Förderung bis Mitte 2023 an der ePA 2.0 teilnehmen, erhalten noch die Erstattung als Einmalbetrag.

Informationen für Apotheken zum PTV5 Upgrade

Informationen zur Förderung liegen aktuell noch nicht vor. Bereits verhandelte Förderungen veröffentlicht der Nacht- und Notdienstfonds.

Informationen für Kliniken zum PTV5 Upgrade

Informationen zur Förderung liegen aktuell noch nicht vor.

Einspielen mit dem komfortablen Auto-Update

Was ist das Auto-Update?

Sie müssen das PTV5 Upgrade nicht bestellen, CGM stellt dieses automatisch bereit. Es ist für den Konnektor der neuesten Generation (G4) seit dem 05.05.2023 und für den G3-Konnektor ab dem 12.05.2023 auf dem sogenannten KSR-Server der gematik verfügbar, von dem sich die Konnektoren das Upgrade wiederum automatisch herunterladen und einspielen.

Zum Hintergrund der Auto-Update Funktion: Da mit dem letzten Upgrade (PTV4) die komfortable Auto-Update Funktion mit ausgeliefert wurde, muss das Upgrade nicht mehr manuell eingespielt werden. Das sichere Auto-Update Verfahren reduziert den Arbeitsaufwand deutlich: Einige Werktage nach der Verfügbarkeit eines Updates oder Upgrades wird dieses eigenständig durch den Konnektor über Nacht eingespielt und das Gerät neu gestartet. Praxen und Apotheken müssen am Morgen nach dem Upgrade nur noch die PIN der SMC-B am Kartenterminal eingeben, um so die Verbindung zur TI wiederherzustellen. 

Bitte halten Sie generell Ihre SMC-B PIN zur Eingabe am Kartenterminal bereit, um so die Verbindung zur TI wiederherzustellen. Hilfestellungen zur PIN finden Sie weiter unten in der FAQ.

So geht's – das Auto-Update in fünf Schritten:


1. Das PTV5 Upgrade wird nach der Zulassung auf den KSR-Server geladen 
(G4: 05.05.2023, G3: 12.05.2023)

2. Der Konnektor lädt das Upgrade automatisch herunter.

3. Das Upgrade spielt sich außerhalb der Betriebszeiten automatisch ein. Für G4 ist dies die Nacht auf den 10.05.2023, für den G3-Konnektor die Nacht auf den 17.05.2023.

4. Die PIN der SMC-B muss durch das Praxisteam eingegeben werden.

5. Das Upgrade ist verfügbar.

Bitte beachten Sie: Sollte die Autoupdate-Funktion abgeschaltet sein, muss das Upgrade manuell eingespielt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren Dienstleister vor Ort (DVO). Sie erreichen Ihren DVO über die zentrale Nummer 0800 551 551 2.

Erstattungswege der KVen und KZVen: 
So erhalten Sie Ihre Förderung

Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)
Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen)

Die Erstattung erfolgt je nach Kassenärztlicher Vereinigung auf unterschiedliche Weise. Bitte wählen Sie Ihr KV Gebiet (alle Angaben ohne Gewähr):

Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Zum Erstattungsverfahren durch diese KV liegen uns aktuell keine Informationen vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen. Die KV Berlin publiziert auf ihrer Website:

"Um die Funktionalitäten der ePA 2.0 – wie das feingranulare Berechtigungskonzept – im Praxisbetrieb nutzen zu können, sind Updates notwendig. Dazu gehört das Update auf den PTV-5-Konnektor sowie ein Update des PVS. Folgende Pauschalen werden hierzu rückwirkend zum 1. Februar 2022 gezahlt:

  • ePA-2-Pauschale für das Konnektor-Update: 250 Euro
  • ePA-2-Integrationspauschale für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS: 200 Euro
  • Zuschlag zur Betriebskostenpauschale für den Konnektor: 2 Euro je Quartal
  • ePA-2-Betriebskostenpauschale für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS: 3,50 Euro je Quartal

Für die neuen Kostenerstattungsregelungen wurden die Anlagen 11 und 12 in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum BV-Ä) aufgenommen. Nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens wird die die Vereinbarung in aktueller Fassung hier veröffentlicht." 

Quelle: KV Berlin

Gerne nehmen wir Hinweise zum Erstattungsweg entgegen.

Stand: 26.04.2023

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 

Information von der Website, Stand 02.03.2023: "Anhand Ihrer Abrechnungsdatei erkennen wir, welche TI-Komponenten installiert sind und zahlen dann automatisch aus, ganz ohne Antrag und Nachweise. (…) Honorarbescheid Anlage 22 (verfügbar im Mitglieder­portal) weist Ihre Erstattungsbeträge aus." 

Quelle: Website KV BaWü 

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Information von der Website (hier "Finanzierung"), Stand 06.03.2023: "Für das ePA-Update Stufe 2.0 für den Konnektor und das PVS erhalten Praxen 450,00 Euro (250,00 Euro für Konnektor-Update, 200,00 Euro für PVS-Update) je Betriebsstätte.

Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen." 

Quelle: Website KV Bayern

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Bremen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Information von der Website, Stand 09.03.2023:  

"Die KV Hamburg hat einen unbürokratischen Auszahlungsprozess vorbereitet, bei dem automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung nachgewiesen wird. Die Einreichung von Rechnungen oder das Ansetzen einer GOP sind nicht notwendig. Erstattet werden folgende Beträge laut TI-Finanzierungsvereinbarung:

  • Komponente Pauschale Update zum ePA-Konnektor (auch PTV-*4-Konnektor genannt) 400 Euro
  • PVS-Anpassung ePA 150 Euro
  • Betriebskostenzuschlag ePA 4,50 Euro je Quartal

Folgende Pauschalen werden für die ePA 2.0 rückwirkend zum 1. Februar 2022 gezahlt:

  • ePA-2-Pauschale für das Konnektor-Update: 250 Euro
  • ePA-2-Integrationspauschale für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS: 200 Euro
  • Zuschlag zur Betriebskostenpauschale für den Konnektor: 2 Euro je Quartal
  • ePA-2-Betriebskostenpauschale für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS: 3,50 Euro je Quartal"
     
  • Quelle: Website KV Hamburg
Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Die KV Hessen hat auf ihrer Website eine "TI Übersicht der Förderungen" hinterlegt, welche als "Nachweis der Praxis, um Förderung zu erhalten" bei "Elektronische Patientenakte Stufe 2" "VSDM im Quartal durchführen" ausweist.

Stand: 09.03.2023, Quelle: Website KV Hessen

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

Die KV Niedersachsen hat unter dem Reiter "Pauschalen für Updates auf TI-Fachanwendungen (einmalig)" ein PDF hinterlegt, welches gibt als Nachweismodalität/Kennzeichen folgende Information gibt:  

"Automatisch aus Abrechnungsdatei (KVDT Feld)".  

Quelle: KV Niedersachsen

Stand: 11.04.2023

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Die KV NO meldet auf ihrer Webseite (Reiter "ePA wählen), dass die Anträge auf Pauschalen für die ePA 2.0 (PTV 5 Upgrade) ab Mitte März gestellt werden können.  

Stand: 09.03.2023, Quelle: Website KV Nordrhein

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Die KV Rheinlandpfalz meldet auf ihrer Website:

"Manueller Nachweis nicht notwendig

Der Nachweis medizinischer TI-Anwendungen wird ab sofort anhand der Feldkennungen der Abrechnungsdatei bzw. durch den Eintrag einer KIM-Adresse im Verzeichnisdienst ermittelt. Sobald die Voraussetzungen einer Anwendung erfüllt sind, wird automatisch und zeitnah die entsprechende Pauschale erstattet. Zur Voraussetzung ist mindestens ein eHBA notwendig.

Die laufenden Betriebskosten erhöhen sich um den Zuschlag der TI-Anwendungen und werden mit der regulären Endabrechnung erstattet. Eine detaillierte Aufstellung der erstatteten Betriebskosten befindet sich in der Anlage 3g des Honorarbescheides. Auch dieser Anspruch entsteht mit dem Zeitpunkt des oben genannten Nachweises in der Abrechnung."

Quelle: KV Rheinland-Pfalz

Stand: 26.04.2023

Kassenärztliche Vereinigung Saarland

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Die KVSH verweist auf ihrer Website auf den Mitgliederbereich: "Die Höhe der Pauschalen wird in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) geregelt. Wie die jeweiligen Förderungen zu beantragen sind, erfahren Sie im Mitgliederbereich (www.ekvsh.de) unter Telematikinfrastrukur > TI-Finanzierung."

Stand: 09.03.2023, Quelle: Website KVSH

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Die KV WL schreibt auf Ihrer Website: "Ab dem 1. April 2023 erfolgt die Refinanzierung der Pauschalen und Betriebskosten für die TI-Fachanwendungen ePA 1.0 und die ePA 2.0 automatisch anhand der Abrechnungsdaten der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen durch die KVWL. Die KVWL hat dafür einen unbürokratischen Auszahlungsprozess erarbeitet, bei dem Praxen die Installation nicht mehr zusätzlich bestätigen müssen.

Bisher konnten Vertragsärzte und -psychotherapeuten die Betriebsbereitschaft der ePA 1.0 über ein Formular im geschützten Mitgliederportal der KVWL anzeigen. Das Anzeigeformular steht infolge des automatischen Auszahlungsprozesses ab sofort nicht mehr zur Verfügung."

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Stand: 15.05.2023, Quelle: Website KV WL

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Die Erstattung erfolgt je nach Kassenzahnärztlicher Vereinigung auf unterschiedliche Weise. Bitte wählen Sie Ihr KZV Gebiet (alle Angaben ohne Gewähr):

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

Die KZV Berlin schreibt in ihrem "Rundschreiben Nr. 14" vom 21.11.2022: "Die Refinanzierung der Pauschalen können Sie als Vertragszahnarzt nach Anmeldung mit Ihrem „persönlichen Zugang“ im Serviceportal unter dem Menüpunkt „TI-Refinanzierungen“ beantragen. Die Freischaltung zur Beantragung der Pauschalen erfolgt automatisch nach Ihrer ersten eingereichten Abrechnung mit aktualisiertem Konnektor (PTV5). Die KZV kann die jeweils verwendete Konnektorversion aus den übermittelten Abrechnungsdaten entnehmen."

Stand: 09.03.2023, Quelle: Website KZV Berlin

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 

Die KZV BW verweist auf ihrer Website hinsichtlich Informationen zur Refinanzierung der Pauschalen auf den Mitgliederbereich. 

Stand: 09.03.2023, Quelle: Website KZV BW

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

Die KZV Bayern meldet auf ihrer Website, dass der Antrag gerade IT-seitig umgesetzt wird und aktuell noch nicht gestellt werden kann.  

Quelle: KZV Bayerns

Stand: 26.04.2023

Kassenzahnärztliche Vereinigung Brandenburg

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KZV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bremen

Die KZV Bremen stellt ein Serviceportal mit Login zur Verfügung, über welches die die Refinanzierungen beantragt werden können: Serviceportal.

Quelle: KZV Bremen

Stand: 11.04.2023

Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg

Die KZV Hamburg verweist auf ihrer Website hinsichtlich Informationen zur Refinanzierung der Pauschalen auf den Mitgliederbereich:

"Nach erfolgter Installation können Sie den Antrag auf Refinanzierung ausschließlich über unser Online-Portal  unter dem Menüpunkt "Refinanzierungspauschale" stellen."

Quelle: KZV Hamburg

Stand: 26.04.2023

Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KZV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KZV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KZV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Die KZV Nordrhein hat ausführliches Material zur TI auf ihrer Website.. Eine explizite Ausweisung der Erstattung für das PTV5 Upgrade ist nicht aufgeführt.

Gerne nehmen wir weitere Hinweise entgegen.

Stand: 11.04.2023

Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Die KZV RLP schreibt auf ihrer Website: "Als Service für Sie als Mitglied der KZV Rheinland-Pfalz haben wir eine Informationsseite zum individuellen Refinanzierungsanspruch eingerichtet. Sie erreichen diese Seite, indem Sie sich mit ihrem KZV-Abrechnungsstick im geschützten Online-Portal für die Abrechnung anmelden. Abhängig von der bei der KZV Rheinland-Pfalz hinterlegten Praxiskonstellation und dem gewählten Stichtag für die TI-Anbindung werden dort die speziell für die Praxis zu erwartenden Pauschalen angezeigt. Wichtig: Nach Installation der TI-Komponenten und der Inbetriebnahme der einzelnen Anwendungen müssen Sie den Telematikanschluss bzw. die Nutzung der Anwendungen ebenfalls im Online-Portal für die Abrechnung bestätigen, damit wir die Auszahlung der Pauschalen in die Wege leiten können. Die Pauschalen zahlen wir Ihnen mit der nächsten Quartalsabrechnung aus."

Stand: 09.03.2023

Quelle: Website KZV RLP

Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KZV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen

Die TI-Antragsübersicht befindet sich im geschützten Mitgliederportal.

Stand: 09.03.2023, Quelle: Website KZV Sachsen

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KZV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KZV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen

Die KZV Thüringen veröffentlich TI Informationen im geschützten Downloadbereich:

"Informationsmaterial zur Telematikinfastruktur finden Sie im geschützten Downloadbereich dieser Webseite. Bitte melden Sie sich erst bei der Webseite an, um auf alle Bereiche des Downloadbereiches zugreifen zu können. 

Hier können Sie auf das Fachportal Telematikverwaltung der KZV Thüringen zugreifen. Eine Anmeldung mit ZOD/EZA ist auf diesem Portal zwingend erforderlich."

Quelle: KZV Thüringen

Stand: 26.04.2023

Gerne nehmen wir Hinweise zum Erstattungsweg des PTV5 Upgrades durch diese KZV entgegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen zur Kostenerstattung im Rahmen des PTV5 Upgrades durch diese KZV vor. Gerne nehmen wir Hinweise hierzu entgegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

FAQs zum PTV5 Upgrade
  

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um an der ePA 2.0 teilzunehmen?

Die ePA ist eines der Zielbilder, für welche die Telematikinfrastruktur ins Leben gerufen wurde. Mit jedem neuen Entwicklungsschritt kommt die ePA diesem Zielbild näher. Es ist wichtig, an der ePA 2.0 teilzunehmen, weil der Patientenwille durch das verfeinerte Berechtigungskonzept besser abgebildet werden kann und die Akzeptanz der ePA hierdurch steigt. Zudem plant der Gesetzgeber bereits für das kommende Jahr eine Umkehr von der freiwilligen Nutzung der ePA hin zu einem Opt Out (aktiver Widerspruch zur Nutzung durch den Versicherten).

Aber auch aus finanzieller Hinsicht ist eine jetzige Teilnahme relevant: Gemäß TI-Finanzierungsvereinbarung werden die ePA 2.0-Pauschalen für die Nutzung der TI in Verbindung mit der Nutzung von ePA 2.0 ausgezahlt. Die volle Betriebsbereitschaft ist gegeben, wenn sowohl die ePA 2.0 Integration in die Primärsoftware erfolgt und das PTV5 Upgrade eingespielt ist. Und: ab Mitte 2023 greifen neue TI-Pauschalen. Praxen, die vor Mitte 2023 an der ePA 2.0 teilnehmen, erhalten eine Einmalförderung in Höhe der Kosten.

Muss ich das Upgrade bestellen?

Nein. Sie müssen das Upgrade des Konnektors nicht bestellen, wir werden Ihnen dieses automatisch über den gematik-Server bereitstellen und gemäß unserer Besonderen Geschäftsbedingungen berechnen.

Wann ist das PTV5 Upgrade verfügbar?

Am 03.05.2023 hat die CGM die Zulassung für das PTV5 Upgrade für die KoCoBox MED+ der neuesten Generation (G4) erhalten. Am 05.05.2023 wurde das PTV5-Upgrade für die G4-Konnektoren zur Verfügung gestellt. Es spielte sich in der Nacht vom 09.05.2023 auf den 10.05.2023 eigenständig ein. 

Am 10.05.2023 ist auch die Zulassung des PTV5-Upgrades für den G3-Konnektor erfolgt. Am 12.05.2023 wird das PTV5 Upgrade für die G3-Konnektoren zur Verfügung gestellt. Es spielt sich in der Nacht vom 16.05.2023 auf den 17.05.2023 eigenständig ein. 

Wenn ich Fragen zum PTV5 Upgrade der KoCoBox MED+ habe, an wen kann ich mich wenden?

Als TI-Kundin oder TI-Kunde der CompuGroup Medical, deren bzw. dessen TI-Installation eine CGM-zertifizierte Technikerin oder ein CGM-zertifizierter Techniker vorgenommen hat, wenden Sie sich kostenfrei an die Support-Hotline 0800 551 551 2. Als Selbstinstallierer, also als Kundin oder Kunde von koco-shop.de, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 030 2464 908 908.

Wie spiele ich das PTV5 Upgrade (nach Verfügbarkeit) ein?

Da mit dem letzten Upgrade (PTV4) die komfortable Auto-Update-Funktion mit ausgeliefert wurde, ist ein eigenständiges Einspielen des Upgrades nicht erforderlich. Das sichere Auto-Update-Verfahren reduziert Ihren Arbeitsaufwand deutlich: Einige Werktage nach der Verfügbarkeit eines Updates oder Upgrades wird dieses über Nacht eigenständig durch den Konnektor eingespielt. Am Morgen nach der Installation müssen Sie nur noch die PIN Ihrer SMC-B am Kartenterminal eingeben, um so die Verbindung zur TI wiederherzustellen. 
Sollte die Auto-Update-Funktion abgeschaltet sein, muss das Upgrade manuell eingespielt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren Dienstleister vor Ort (DVO) unter 0800 533 28 29.

Wann findet das Auto-Update statt?

In der Voreinstellung erfolgt das Auto-Update außerhalb der Betriebszeiten in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um 1 Uhr früh. Das heißt: Wenn ein Update oder Upgrade zur Verfügung steht, ist dies der Zeitpunkt, an dem es sich installiert. 

Für das PTV5 Upgrade des G4-Konnektors ist der Einspielzeitpunkt die Nacht vom 09.05.2023 auf den 10.05.2023.

Für das PTV5 Upgrade des G3-Konnektors ist der Einspielzeitpunkt die Nacht vom 16.05.2023 auf den 17.05.2023.

Im Display des Konnektors steht „Software_Out_Of_Date“. Besteht Handlungsbedarf?

Dieser Hinweis besagt, dass ein Upgrade verfügbar ist und durch Ihren Konnektor vom gematik-Server heruntergeladen wurde. Der Konnektor arbeitet trotz der Meldung wie gewohnt weiter. In einer der kommenden Nächte wird sich das Upgrade eigenständig einspielen und die Meldung erscheint nicht mehr. Am Morgen nach der Installation müssen Sie nur noch die PIN Ihrer SMC-B am Kartenterminal eingeben, um so die Verbindung zur TI wiederherzustellen.

Sollten Sie die Auto-Update-Funktion deaktiviert haben, verbleibt die Meldung im Display, bis das Upgrade manuell eingespielt wurde. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Dienstleister vor Ort (DVO) unter 0800 533 28 29.

Was ist, wenn das Auto-Update startet und der Vorgang nicht erfolgreich war?

Es kann in seltenen Fällen dazu kommen, dass das Upgrade nicht erfolgreich eingespielt werden konnte. Das Konnektor-Display teilt Ihnen diese Information automatisch mit. Bitte kontaktieren Sie Ihren Dienstleister vor Ort (DVO) unter 0800 533 28 29.

Was mache ich, wenn ich die SMC-B PIN mehrfach falsch eingegeben habe und das Gerät gesperrt ist?

Sollte die SMC-B PIN dreimal falsch eingegeben werden, wird die SMC-B gesperrt. Die Freigabe der gesperrten Karte erfolgt mittels Anruf im TI-Support (0800 - 551 551 2) und Entsperrung mittels der PUK. Die PUK ist auf dem Schreiben des Kartenherausgebers enthalten. 

Wo finde ich die PUK meiner SMC-B?

Die PUK ist auf dem Schreiben des Kartenherausgebers enthalten.

Was mache ich, wenn ich weder PIN noch PUK meiner SMC-B weiß?

Bitte wenden Sie sich an den Kartenherausgeber (z. B. D-Trust), bei dem Sie die Karten bestellt haben und erfragen Sie dort, welche Möglichkeiten dieser hat, Ihnen zu helfen.

Ich muss für den Erstattungsantrag das Datum der Verfügbarkeit des PTV5 Upgrades und der ePA 2.0 eintragen. Was gebe ich hier an?

PTV5: Wenn das Auto-Update aktiviert ist, können Sie als Datum angeben: Tag der Verfügbarkeit auf dem Server zuzüglich sieben Tage: 

  • Verfügbarkeit PTV5 für G4 (Konnektor der neuesten Generation): 05.05.2023 – Angabe damit 12.05.2023
  • Verfügbarkeit PTV5 für G3: 12.05.203 – Angabe damit 19.05.2023

Praxen, bei denen das Auto-Update deaktiviert ist, geben als Datum den Tag des manuellen Einspielens an.

Habe ich einen G3- oder einen G4-Konnektor in der Praxis?

G4-Konnektoren sind seit Juni 2022 verfügbar. Wenn Ihr Gerät keine Lüftungsschlitze, aber ein Farbdisplay und eine schwarze Unterseite hat, so haben Sie sicher einen G4-Konnektor. Eine bildhafte Darstellung der Konnektoren finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kann das PTV5 Upgrade unabhängig von der Konnektorgeneration eingespielt werden?

Ja, das Upgrade kann bzw. wird unabhängig von der Konnektorgeneration eingespielt. 

Wann erhalte ich eine Rechnung?

Nach der Zulassung wird das PTV5 Upgrade über den KSR Server der gematik zur Verfügung gestellt. Das Upgrade spielt sich eigenständig ein. Wir berechnen das Upgrade auf Basis unserer Besonderen Geschäftsbedingungen. Die Rechnung geht unseren Kunden nach dem Hochladen auf den KSR Server auf dem üblichen Weg des Rechnungsempfangs (per E-Mail oder Post) zu.

Ich hatte zuletzt Probleme mit der Komfortsignatur. Ist das Problem nun behoben?

Wenn Sie bisher Probleme mit der Komfortsignatur gehabt haben, so sollten diese durch das PTV5 Upgrade behoben sein. Der Workaround mittels Deaktivierung und Aktivierung der Komfortsignatursession ist nun nicht mehr notwendig. Wir bitten die bisherigen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Wofür steht „PTV“?

Die Abkürzung PTV steht für „Produkttypversion“ und die Firmware-Version des Konnektors.

Wann kommen die MIOs?

Mit dem PTV5 Upgrade besitzt die KoCoBox MED+ die Fähigkeit, MIOs zu verarbeiten. Daneben muss auch Ihr Primärsystem die MIOs einbinden.

Information für Anwenderinnen und Anwender mit CGM Praxissoftware 
Das eZahnarztbonusheft als MIO im zahnmedizinischen Bereich ist bereits in der CGM Zahnarztsoftware verfügbar. Nachdem sich das PTV5 Upgrade eingespielt hat, kann das eZahnbonusheft eingesetzt werden. Weitere MIOs können mit dem MIO Viewer ausgelesen werden. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen Ihren Updateleitfäden.
Im niedergelassenen Bereich war lange unklar, wann und welche MIOs flächendeckend ausgerollt werden. Die aktuell vom Bundesgesundheitsministerium vorgesehene, verpflichtende neue elektronische Patientenakte (Opt-out-ePA) hat daneben den Umsetzungsfokus verändert. Dennoch befindet sich der eImpfpass in einigen der CGM Arztsoftwares in Fertigstellung. Die genauen Auslieferungstermine werden entsprechend bekannt gegeben. Bitte achten Sie hierbei auf Ihre Updateleitfäden.


Information für Anwenderinnen und Anwender anderer Praxissoftwares: 
Bitte wenden Sie sich an den Hersteller Ihres Arzt- oder Zahnarztinformationssystems, um Auskunft über den Entwicklungsstand der MIOs zu erhalten.

Brauche ich die MIOs, um die Förderung zu erhalten?

Die Förderung wird unabhängig von der Verfügbarkeit der MIOS ausgezahlt (siehe Infos zu den KV- und KZV-individuellen Erstattungswegen auf dieser Website).

Ansicht eines G4-Konnektors

Ansicht eines G3-Konnektors