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Das Ende von Muster 21: eAU seit Januar für alle Arbeitgeber Pflicht

Seit Januar müssen Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei ihrem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen. Stattdessen sind nun alle Unternehmen – und damit auch Praxisinhaber, die Mitarbeiter:innen beschäftigen – dazu verpflichtet, die von den Praxen bereits elektronisch an die Krankenkasse übermittelten Daten ebenfalls digital abzurufen.

Wird ein Angestellter krank und stellt ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit fest, genügt es seit Januar, sich beim Arbeitgeber krankzumelden. Das Weiterreichen der Papier-AU vom Arzt an den Patienten und vom Patienten an den Arbeitgeber entfällt, da die Übermittlung jetzt direkt von der Praxis an den Arbeitgeber erfolgt. Das elektronische Verfahren betrifft dabei allerdings zunächst ausschließlich die in der Vergangenheit auf dem „gelben Schein“ (Muster 1) ausgestellten Bescheinigungen. Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland oder Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes (Muster 21) müssen weiterhin von den Beschäftigten vorgelegt werden.

Ärzt:innen als Arbeitgeber in der Pflicht

Auf Arztpraxen wirkt sich die Umstellung des Verfahrens in aller Regel gleich zweifach aus: Einerseits müssen sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) nur noch in Ausnahmefällen ausdrucken und aushändigen, z. B. an Arbeitslose oder auf expliziten Patientenwunsch. Andererseits müssen sie als Arbeitgeber auch im Falle einer Krankmeldung von eigenen Angestellten die entsprechenden AU-Daten bei der Krankenkasse digital abrufen – vorausgesetzt, sie haben die Bescheinigung nicht selbst ausgestellt. Für den Datenabruf benötigen sie eine zugelassene und datenschutzkonforme Software.

eAU längst Praxisalltag

Neu ist das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wohl nur noch für wenige Mediziner:innen: Vom KBV-Vorstand heißt es , dass Ende 2022 bereits über 80 Prozent der AU-Bescheinigungen von den Arztpraxen elektronisch an die Kassen übermittelt wurden. Kam es zu technischen Problemen, griffen Praxen auf das papiergebundene Ersatzverfahren zurück. In diesem Fall ließen sich die Daten durch einen aufgedruckten Barcode von den Krankenkassen schnell und einfachen digitalisieren und den Arbeitgebern bereitstellen.

eAU-Verfahren vollständig digital

Mit der geltenden eAU-Pflicht für Arbeitgeber sind die Verfahren rund um die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitsnehmers nun fast vollständig digital: Schreiben Ärzt:innen Beschäftigte krank, senden die Praxen die Daten der Krankschreibung digital an die jeweilige Krankenkasse. Der Arbeitnehmer meldet seinem Arbeitgeber die attestierte Arbeitsunfähigkeit telefonisch oder per E-Mail. Das Unternehmen ruft die Daten im Anschluss bei der Krankenkasse ab. Im Regelfall ist damit weder für die Kassen noch für die Arbeitgeber ein Papierausdruck erforderlich.

eAU-Verfahren in der Praxissoftware   

Praxissoftware ist der zentrale, digitale Begleiter für viele Ärzt:innen und ihre Teams. CGM-Lösungen überzeugen in der Praxis, weil sie neben bewährten Standards auch die Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI-Mehrwertanwendungen) umfassen, zu denen u. a. das eAU-Verfahren zählt.

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