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E-Rechnung in der Arztpraxis: Was ab 2025 wichtig wird

1. August 2025 | Beata Luczkiewicz
Arzt mit Tablet in der Hand blickt zufrieden, da er die E-Rechnung bei CGM ganz einfach beantragt hat.

Digitaler Rechnungsempfang wird Pflicht – das müssen Praxen jetzt wissen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung – kurz: E-Rechnung – auch für Arztpraxen relevant. Die gute Nachricht: Ärztinnen und Ärzte müssen in der Regel keine E-Rechnungen selbst versenden, aber sie müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Empfangspflicht gilt für alle Unternehmer – also auch für medizinische Einrichtungen. Doch was bedeutet das konkret für den Praxisalltag? Und wie können Sie sich optimal vorbereiten?

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist mehr als nur ein PDF per E-Mail. Damit ein Dokument als elektronische Rechnung gilt, muss es im strukturierten XML-Format vorliegen, sodass es automatisiert verarbeitet werden kann. Die EU-Norm EN 16931 definiert verbindlich, wie eine gültige E-Rechnung aussehen muss. Gängige Formate sind:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1
  • Peppol-BIS Billing
  • Factur-X (in Frankreich, entspricht ZUGFeRD)

Tipp: Manche Formate kombinieren ein lesbares PDF mit der maschinenlesbaren XML-Datei. Achten Sie darauf, dass diese Anforderungen erfüllt sind.

Was gilt ab 2025 konkret?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Praxen E-Rechnungen empfangen können – egal ob per E-Mail, über ein Portal oder eine Schnittstelle. Ein Anspruch auf eine Papierrechnung besteht dann nicht mehr. Wer E-Rechnungen nicht verarbeiten kann, hat das Nachsehen: Die Rechnung gilt trotzdem als zugestellt.

Für das Ausstellen von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen. Wenn Sie selbst Rechnungen an Unternehmen stellen, etwa für Gutachten oder Privatverkäufe (z. B. Kontaktlinsen), sind Sie nur bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen betroffen. Und selbst dann gilt: Bis 2027 dürfen Rechnungen noch als PDF oder auf Papier versendet werden, sofern Ihr Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegt.

Relevanz für Ärztinnen und Ärzte: Wen betrifft die E-Rechnung?

Die meisten ärztlichen Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit und richten sich an Privatpersonen. Daher sind viele Praxen nicht zur Ausstellung der E-Rechnungen verpflichtet.

Aber: Der Empfang von E-Rechnungen ist jedoch ab 2025 Pflicht – unabhängig von Umsatzhöhe oder Fachrichtung. Die wichtigsten Maßnahmen sind daher:

  • Technisch vorbereiten: Ihre Praxissoftware oder Buchhaltungslösung muss E-Rechnungen im XML-Format erkennen, verarbeiten und archivieren können.
  • Organisatorisch klären: Wie werden E-Rechnungen intern bearbeitet? Wer ist zuständig? Wie unterscheiden Sie zwischen klassischen und elektronischen Rechnungen?
  • Rechtssicher archivieren: E-Rechnungen müssen 10 Jahre digital aufbewahrt werden – ein Ausdruck auf Papier reicht nicht aus.

So bereiten Sie Ihre Arztpraxis jetzt vor

  • IT-Dienstleister einbinden
    Sprechen Sie mit Ihrem IT-Betreuer oder Buchhaltungssoftware-Anbieter: Ist Ihre Lösung e-rechnungsfähig? Müssen Anpassungen vorgenommen werden?
  • Separate E-Mail-Adresse einrichten
    Nutzen Sie eine eigene Adresse für E-Rechnungen und informieren Sie alle relevanten Lieferanten und Dienstleister.
  • Abläufe definieren
    Erstellen Sie klare interne Prozesse für den Umgang mit E-Rechnungen – idealerweise dokumentiert und für das gesamte Team nachvollziehbar.
  • Aufbewahrung sicherstellen
    Nutzen Sie digitale Archivsysteme, die revisionssicher arbeiten. Auch Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Fazit

Die E-Rechnung ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung – und sie kommt verbindlich. Wer frühzeitig prüft, ob die technischen Voraussetzungen stimmen, klare Zuständigkeiten im Team schafft und praktikable Abläufe definiert, ist gut gerüstet. Auch wenn Arztpraxen nur selten selbst E-Rechnungen stellen müssen, ist der Empfang ab 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Wer hier vorbereitet ist, verhindert spätere Reibungsverluste – und spart im besten Fall Zeit und Aufwand.

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