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Neue Technikpauschalen für TI-Anwendungen

3. März 2021 | Nicole Graf
Digitalisierung der Arztpraxis

Für die zusätzlichen stationären Kartenterminals für die medizinischen Fachanwendungen erhalten Praxen eine höhere Erstattung – darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes geeinigt. Durch die neue Finanzierungsvereinbarung rechnen sich die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) für Ärzte damit noch schneller. Die Anpassung gilt auch rückwirkend bis zum 1. Oktober 2020.

Ärzte können sich optimal auf TI vorbereiten

Weil sich die KBV und der GKV-Spitzenverband zunächst nicht auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) einigen konnten, hatte das Bundesschiedsamt entsprechende Pauschalen vorgeschlagen. Für die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) gibt es zudem neue Technikpauschalen. Kurz vor deren flächendeckender Einführung können sich die Praxen nun optimal vorbereiten.

Zusätzliche Kartenterminals

Insbesondere die Bestellung zusätzlicher Kartenterminals, die für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan in den Behandlungsräumen notwendig sind, lohnt sich nun mehr: Praxen erhalten dafür eine Erstattungspauschale von 595 Euro – und damit 60 Euro mehr als bisher. Die höhere Pauschale kann laut KBV auch rückwirkend für Geräte erstattet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden. Je angefangener 625 Betriebsstättenfälle haben Praxen generell einen Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminal.

Update noch in der Testphase 

Für die Nutzung der ePA ist ein weiteres Konnektor-Update notwendig, das jedoch noch nicht am Markt erhältlich ist. Für die Zulassung ist die gematik als Betreibergesellschaft zuständig. Derzeit befinden sich einige Anbieter im Feldtest. Für das Update zum ePA-Konnektor steht Praxen eine Technikpauschale in Höhe von 400 Euro zu. Außerdem erhalten Ärzte zusätzlich eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro, da für die Nutzung der ePA ein entsprechendes Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) notwendig ist. 120 Euro gibt es für die zur Nutzung des E-Rezepts notwendige PVS-Anpassung. Zusätzlich erhöht sich die Pauschale für Betriebskosten um 4,50 Euro pro Quartal.

Abgelehnt: Pauschale für NFDM-Modul

Auch Ärzte ohne persönlichen Patientenkontakt erhalten mit diesen neuen Regelungen die Konnektor-Update-Pauschale für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan. Abgelehnt hat das Bundesschiedsamt dagegen die von der KBV geforderte gesonderte Finanzierung eines PVS-Moduls für das Update auf NFDM in Höhe von 249 Euro.

TI in der Praxis

TI-Anwendungen optimieren nicht nur die Prozesse in Praxen, sondern schaffen auch echte medizinische Mehrwerte für alle Beteiligten. Durch die neue Finanzierungsvereinbarung rechnen sich die TI-Anwendungen nun noch schneller und Ärzte sind bestens gerüstet für die Einführung und Nutzung der ePA.

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