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Die ePA mit CGM TURBOMED: Technische Voraussetzungen und notwendige Komponenten

17. Mai 2021 | Nicole Graf
Technische Voraussetzungen elektronische Patientenakte

So sind Sie als CGM TURBOMED-Praxis bereit für die neuen TI-Anwendungen

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) war nur der erste Schritt. Mit dem E-Health-Upgrade des Konnektors folgten Mitte 2020 die ersten medizinischen Mehrwertanwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP) und der neue Kommunikationsstandard Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Der Nutzen der Telematikinfrastruktur (TI) für Ärzte und Patienten erreicht nun eine weitere wichtige Stufe. Schon ab dem 1. Juli 2021 wird die elektronische Patientenakte (ePA) zur Praxisrealität. Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (E-Rezept) folgen ebenfalls zeitnah. Da der Gesetzgeber für diese Anwendungen klare Vorgaben macht, sollte spätestens jetzt geprüft werden, ob die Praxis alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, damit die neuen digitalen Dienste problemlos in die bestehenden Praxisabläufe eingebunden werden können.

Die notwendigen technischen Voraussetzungen für ePA & Co.

Damit Ärztinnen und Ärzte die neuen Anwendungen der TI in der Praxis einsetzen können, werden verschiedene Komponenten und Dienste benötigt. Allem voran steht dabei die Anbindung der Praxis an die TI mittels E-Health-Konnektor. Für Praxen, die noch die Vorgängerversion des Konnektors einsetzen, steht seit Mitte letzten Jahres das sogenannte E-Health-Upgrade für die KoCoBox MED+ zur Verfügung. Das Upgrade ist voll förderfähig und es entstehen somit keine Mehrkosten.

Wichtig ist, dass sowohl der Konnektor wie auch das Upgrade von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein müssen. Neben der Anwendung von NFDM und eMP ermöglicht das Upgrade zum E-Health-Konnektor die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Diese ist Voraussetzung für die Nutzung des neuen Kommunikationsstandards KIM.

Um die Vorteile der ePA pünktlich zum verpflichtenden Start am 1. Juli nutzen zu können, ist ein weiteres Upgrade (PTV4) für den Konnektor erforderlich. Für den Konnektor KoCoBox MED+ wird zeitnah mit einer Zulassung dieses PTV4-Upgrades gerechnet.

KIM direkt aus CGM TURBOMED heraus nutzen

Der neue Kommunikationsstandard KIM lässt sich mit der Funktionsweise eines E-Mail-Programms vergleichen. Mit der Ausnahme, dass jede einzelne Nachricht und jedes einzelne Dokument vom Versender verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt wird. KIM lässt sich direkt in CGM TURBOMED integrieren, wodurch die Nutzung besonders einfach und komfortabel gestaltet werden kann. Voraussetzung ist die Einrichtung der KIM-Praxiskommunikationsschnittstelle in CGM TURBOMED. Weiterhin benötigt die Praxis eine oder mehrere KIM-Adressen.

Seit 1. April 2021 sieht der Gesetzgeber die Übermittlung von E-Arztbriefen nur noch über KIM vor. Nur bei Nutzung des neuen Kommunikationsstandards ist eine Vergütung möglich. Schon ab 1. Oktober 2021 folgt dann die eAU als weitere Anwendung, für die KIM erforderlich ist. Vertragsärztinnen und -ärzte sind dann verpflichtet, die Bescheinigung in elektronischer Form an die Krankenversicherung des Patienten zu versenden. Der elektronische Versand an die Arbeitgeber wird ab 2022 verpflichtend.

Spätestens jetzt eHBA beantragen

Um zu Beginn des dritten Quartals mit der ePA starten zu können, ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation zwingend erforderlich. Dieser sollte spätestens jetzt bei einem der Kartenherausgeber beantragt werden, damit er pünktlich zum Start der ePA vorliegt. Denn ohne eHBA ist das Entschlüsseln der Daten aus der ePA nicht möglich.

Der eHBA kann im Portal der D-Trust GmbH, einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei, unter www.d-trust.net/cgm bestellt werden. Dort ist auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hinterlegt. Bereits bestellte eHBA können im Portal jederzeit erneut aufgerufen werden. Bei weiteren Fragen zum eHBA und zur Antragsstellung empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu wenden.

ePA-PLUS-PAKET – einfacher geht’s nicht

Damit Arztpraxen den Überblick über alle notwendigen Komponenten bewahren, hat die CompuGroup Medical Deutschland AG das ePA-PLUS-PAKET geschnürt. Das Ziel: Wir möchten es Ärztinnen und Ärzten so einfach wie möglich machen, die neuen digitalen Anwendungen zur Erleichterung des Praxisalltags zu nutzen. Denn mit dem ePA-PLUS-PAKET für CGM TURBOMED profitieren Anwenderinnen und Anwender nicht nur von der Sicherheit, die gesetzlichen Fristen einzuhalten, und von der finanziellen Förderung, sondern auch von einem attraktiven Paketpreis. Daneben ermöglicht unsere Paketlösung eine einfache Beschaffung der neuen Anwendungen aus einer Hand. Alle Komponenten, die zum jetzigen Zeitpunkt eventuell schon bestellt wurden, werden dabei selbstverständlich mit dem Paketpreis verrechnet.

Das ePA-PLUS-PAKET im Überblick:

  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Praxiskommunikationsschnittstelle KIM & KV-Connect
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (E-Arztbrief)
  • elektronisches Rezept (E-Rezept)

Der exklusive Paketpreis ist noch bis zum 31. Mai 2021 gültig.

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