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CGM MEDISTAR: Wir ermöglichen die Nutzung des E-Rezepts

21. April 2022

CGM MEDISTAR ermöglicht Arztpraxen die Nutzung des E-Rezepts vor der offiziellen Etablierung auf Bundesebene. Nachdem das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die Frist zur Einführung des E-Rezepts zunächst auf den 1. Januar 2022 gelegt hatte, wurde diese wieder gelockert, da zu wenige Arztpraxen und zu wenige Apotheken das E-Rezept in der offiziellen Testphase erzeugt bzw. eingelöst haben. Aufgrund der geringen Erfahrungswerte war eine verbindliche, bundesweite Einführung noch nicht möglich. Daher entschied das BMG, die offizielle Testphase bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Seien Sie dabei und testen Sie das E-Rezept in CGM MEDISTAR

Mit dem aktuelle Feature-Update konnten wir bereits die Funktionen des E-Rezepts ausliefen – jedoch deaktiviert. Wenn Sie Interesse haben, das E-Rezept bereits vor der offiziellen und verpflichtenden Einführung zu testen, dann schreiben Sie uns gerne eine kurze E-Mail an vertrieb@medistar.de.

Unsere CGM MEDISTAR-Vertriebs- und Servicepartner werden sich anschließend zur Freischaltung mit Ihnen in Verbindung setzen. Alle wichtigen Informationen zur Nutzung des E-Rezepts finden Sie auf unserer CGM MEDISTAR-Tutorialseite.

Hier finden Sie aktuelle Aufzeichnungen unserer Schulungsvideos und Webinare. 

Warum lohnt sich das E-Rezept für Arztpraxen?

Insgesamt betrachtet, verbessert das E-Rezept die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung und schafft gleichzeitig die Grundlage für eine optimierte Arzneimitteltherapiesicherheit. Zukünftig soll das E-Rezept unvollständige, fehlerhafte oder gefälschte Verordnungen vermeiden. Pflichtfelder sollen darüber hinaus verhindern, dass wichtige Angaben fehlen. Die Anwendung bringt Ärzt:innen, Patient:innen und Apotheken zusammen und schafft eine lückenlose Medikamentendokumentation und damit mehr Sicherheit für alle Akteure.

Kontrollierte Inbetriebnahme des E-Rezepts in CGM MEDISTAR

Die Funktionen des E-Rezepts werden mit diesem Update deaktiviert an Sie ausgeliefert. Wenn Sie an der Testphase teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bei Ihrem Vertriebs- und Servicepartner. Wichtig ist, dass sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen (siehe unten).

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Testphase, wird die E-Rezept-Funktionalität in CGM MEDISTAR mit einem weiteren Update freigegeben und kann von Ihnen selbst aktiviert werden.

Wichtig: Funktion der Signaturliste noch nicht verfügbar

Teilnehmende der oben beschriebenen Testphase möchten wir darauf hinweisen, dass die Funktion der Signaturliste mit diesem Update noch nicht verfügbar ist. Die Signatur kann nur direkt aus dem Formular per Einzel-, Stapel-, oder Komfortsignatur erfolgen. Es sind zwei Arbeitsweisen möglich:

  • Verordnungen, die ein Arzt oder eine Ärztin selbst erstellt, können anschließend von ihm bzw. ihr direkt signiert werden.
  • Verordnungen, die von MFAs vorbereitet werden (telefonisch angefragte Wiederholungsrezepte usw.), können per Druckauftrag an den Arzt oder die Ärztin delegiert werden. Dieser oder diese ruft Sie anschließend aus dem Druckauftrag auf und signiert Ihre Verordnungen.

Das Delegieren von zu signierenden Rezepten wird zeitnah noch durch ein weiteres Update verbessert, mit dem die Rezepte in die Signaturliste übergeben werden können.

Voraussetzungen zur Nutzung des E-Rezepts

Um das E-Rezept nutzen zu können, müssen Sie und Ihre Praxis einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Konnektor-Version PTV 3 oder höher ist vorhanden
    • Hinweis: Für die Verwendung der Komfortsignatur ist die Konnektor-Version PTV 4+ sowie die TLS-Einrichtung (Transport Layer Security) am Konnektor nötig.
  • Kartenterminal zum Einlesen des eHBA oder SMC-B ist vorhanden und korrekt eingerichtet (und erforderliche Anpassungen im Infomodell des Konnektors sind erfolgt).
  • eHBA der zweiten Generation (G2) oder höher ist vorhanden. (Sie können diesen unter https://www.d-trust.net/cgm bestellen.)
  • Es wurde geprüft, ob das neue Druckverfahren per KBV-Stylesheet und mithilfe eines Laserdruckers zum Einsatz kommen soll und dieser Drucker ggf. bestellt und installiert wurde.
  • Klären Sie mit den Apotheken im Umfeld Ihrer Praxis, ob dort E-Rezepte eingelöst werden können.

CGM LAUER hilft Apotheken mit der Schulungsreihe „E-Rezept-Einfachmacher“ dabei, sich bestmöglich auf das E-Rezept vorzubereiten. In kurzen und kompakten Tutorials erhalten Apotheker:innen umfangreiche Informationen, aber auch nützliche Tipps für die Anwendung im Apothekenbetrieb.