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Telematikinfrastruktur in der Zahnmedizin – Komponenten, Anwendungen, Vorteile und Förderung

12. Mai 2021 | Julia Girnus

Deutschlands größtes digitales Gesundheitsnetz – die Telematikinfrastruktur (TI) – soll die Kommunikation zwischen Zahnarztpraxen, Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen, Apotheken und Krankenhäusern sowie zukünftig auch anderen Akteuren des Gesundheitswesens schneller, einfacher und sicherer machen. Verantwortlich für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der TI ist die gematik GmbH. Medizinisch notwendige Patienteninformationen können über die Anwendungen der TI interdisziplinär und geschützt ausgetauscht werden. Seit Mitte 2020 sind nahezu alle Vertragszahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Bereits ab 1. Juli 2021 müssen Zahnärzte die elektronische Patientenakte (ePA) auslesen und befüllen können. Zeit, das Thema noch einmal genauer zu betrachten: Welche Komponenten werden benötigt? Was sind die relevanten Anwendungen der TI für die Zahnmedizin? Worin liegen die Vorteile? Und wie sieht es mit der Förderung aus?

TI-Komponenten und Anwendungen in der Zahnarztpraxis

Zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Sie einige Komponenten, um die Anwendungen auch tatsächlich nutzen zu können. Über einen Konnektor, wie die KoCoBox MED+ der CGM, erhalten Sie Zugang zur TI. Der Konnektor stellt ein virtuelles privates Netzwerk zur TI her, das verschlüsselt und abgeschirmt vom Internet ist. Sämtliche Anwendungen der Telematikinfrastruktur sind für Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Mit einem E-Health-Kartenterminal lesen Sie die eGK des Patienten aus. Auch die Anmeldung Ihrer Praxis an die TI erfolgt über das Kartenterminal. Hierfür wird der elektronische Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) in ein Fach des Kartenterminals eingesteckt und verbleibt dort – ähnlich der SIM-Karte in Ihrem Mobiltelefon. Die SMC-B dient der Authentisierung als Zahnarztpraxis gegenüber der TI.

Gesetzliche Voraussetzung für den Zugriff auf medizinische Daten ist der elektronische Zahnarztausweis (eZahnarztausweis), also der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Zahnärzte. Mit dem eZahnarztausweis ist es zudem möglich, die sogenannte Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) zu erstellen. Diese ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Über einen VPN-Zugangsdienst (z. B. von TELEMED) kann mit dem Konnektor eine sichere Anbindung an die TI erfolgen. Der Zugangsdienst muss von der gematik für die TI zugelassen sein. Ihr CGM-Zahnarztinformationssystem ist bereits auf die neuen Anforderungen der Telematikinfrastruktur eingestellt, beziehungsweise wird je nach gesetzlichen Anforderungen angepasst. So ausgestattet, können Sie künftig die Anwendungen der TI nutzen, die wir Ihnen folgend kurz zusammenfassen:

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) 

Beschreibung

Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden die Versichertenstammdaten des Patienten gespeichert. Im Rahmen des VSDMs wird die eGK über das E-Health-Kartenterminal eingelesen. Die auf der Karte gespeicherten Versichertendaten werden bei erstmaligem Besuch im Quartal automatisch geprüft und wenn nötig aktualisiert.

Anmerkung

Als Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Sie nicht dazu verpflichtet, Patienten nach Änderungen möglicher Daten zu Fragen oder diese sogar in ein VSDM-System der Krankenkassen einzupflegen. Letzteres ist technisch ausgeschlossen. 

Gesetzliche Verpflichtung

  • Gesetzlich ist VSDM verpflichtend.
  • Bei Nichtdurchführung werden 2,5 % des pauschalen Honorars abgezogen.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Beschreibung

Die Anwendung elektronischer Medikationsplan überführt die Inhalte des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) auf das elektronische Medium der eGK. Er stellt Ihnen in der Zahnarztpraxis, aber auch in anderen Praxen, Medikationsdaten und weitere medikationsrelevante Informationen des Patienten zur Verfügung. Relevant ist dies beispielsweise bei der Verordnung von Medikamenten, da hier mittels eines Arzneimitteltherapiesicherheits-Checks (AMTS-Check) die Verträglichkeit mit der bestehenden Medikation getestet werden kann. 

Anmerkung

Diese Anwendung ist für den Patienten freiwillig. 

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Beschreibung

Auf seiner eGK kann der Patient einen Notfalldatensatz (i. d. R. durch die Hausarztpraxis) mit Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten, Diagnosen etc. speichern lassen. Der Datensatz hilft Ihnen nicht nur, in Notsituationen ungünstige Krankheits- oder Behandlungsverläufe zu verhindern, sondern liefert auch für Ihre Diagnose- und Therapiefindung wertvolle Informationen. 

Anmerkung

Diese Anwendung ist für den Patienten freiwillig.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Beschreibung

Personenbezogene medizinische Daten können im Gesundheitswesen künftig sicher über KIM ausgetauscht werden. KIM ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst für einen geschlossenen Nutzerkreis, der die Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt.

Anmerkung

Von elementarer Bedeutung für Zahnarztpraxen wird KIM mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sein.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Beschreibung

Die eAU soll die herkömmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ablösen.

Anmerkung

Sie wird elektronisch über KIM an die Krankenkassen übermittelt.

Gesetzliche Verpflichtung

  • Ab 1. Oktober 2021 ist die eAU von jeder Zahnarztpraxis verpflichtend zu unterstützen.
Elektronische Patientenakte (ePA)

Beschreibung

Die elektronische Patientenakte soll wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten fach- und sektorenübergreifend für an der Behandlung Beteiligte verfügbar machen. Der Patient kann Ihnen mittels Smartphone-App oder am Kartenterminal in Ihrer Praxis die Berechtigung erteilen, die Dokumente in seiner ePA einzusehen sowie geeignete Dokumente dort einzustellen. Voraussetzung für die ePA ist das PTV4-Konnektor-Upgrade.

Anmerkung

Seit dem 1. Januar 2021 können Patienten die ePA freiwillig nutzen. Ab dem 1. Januar 2022 wird auch das Zahnbonusheft in der ePA gespeichert.

Gesetzliche Verpflichtung

  • Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Ärzte und Zahnärzte die ePA in ihrer Praxis unterstützen.
  • Bei Nichtdurchführung wird 1 % des pauschalen Honorars abgezogen (zusätzlich zum Honorarabzug von 2,5 %, sofern VSDM nicht durchgeführt wird).
Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Beschreibung

Mit dem E-Rezept können Sie Ihren Patienten Rezepte elektronisch ausstellen. Der Zugriff auf das Rezept erfolgt über einen Token (z. B. einen QR-Code), den der Patient zur Einlösung des E-Rezepts an eine Apotheke übermittelt oder zum Scannen vorzeigt. Das Rezept selbst wird verschlüsselt auf einem zentralen Dienst der TI gespeichert.

Gesetzliche Verpflichtung

  • Das E-Rezept wird ab Mitte 2021 eingeführt – ab Januar 2022 ist die Nutzung dann verpflichtend.

TI-Förderung für den Zahnarzt

Die durch die KZBV und den GKV-Spitzenverband geschlossene Grundsatzfinanzierungsvereinbarung regelt im Detail, welche Komponenten und Dienste für die TI finanziert werden. Über die sogenannte „Erstausstattungspauschale“ werden die erstmaligen Anschaffungskosten der Komponenten und Dienste in Abhängigkeit der Praxisgröße bezuschusst. Eine monatliche „Betriebskostenpauschale“ finanziert anfallende Kosten in der Praxis, die für den laufenden Betrieb entstehen. Erstattungsbeträge gibt es beispielsweise für den ePA-Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal, ein mobiles Kartenterminal, den elektronischen Praxis- und Heilberufsausweis und für den laufenden Betrieb. In unserem Bereich Telematikinfrastruktur erhalten Sie neben weiteren Informationen zu den Pauschalen auch eine praktische Checkliste zur Förderung für Zahnärzte. Über die KZVen erfolgt die Beantragung und Auszahlung der Pauschalen.

Vorteile von KIM, ePA, NFDM und Co. 

Der Firmengründer der CompuGroup Medical, Frank Gotthardt, hat es bereits früh erkannt: „Niemand soll leiden oder sterben, nur weil einmal irgendwann, irgendwo eine medizinische Information fehlt.“ Die Telematikinfrastruktur hilft in Deutschland, Patientendaten zur rechten Zeit am rechten Ort zu haben. Dank der sicheren Übertragung ist zudem der Datenschutz der sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten gewährleistet. Mit Einrichtung der TI kommen auf Sie als Zahnärzte vorerst einige Änderungen zu. Langfristig wird die sichere Vernetzung aber Arbeitsabläufe wie das Einholen von Informationen anderer Behandler und die Verfügbarkeit dieser Daten verbessern und sicherer machen. Nicht zuletzt entsteht durch die TI eine erhöhte Sicherheit für Ihre Patienten – für deren Daten und Gesundheit.

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