Deutschland

Jetzt auf E-Rechnung umstellen und Kaffeevollautomaten gewinnen!

Seit 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht – und bis spätestens 31.12.2026 sollten auch Sie auf den digitalen Rechnungsversand umstellen. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung: Entscheiden Sie sich jetzt aktiv für Ihr bevorzugtes elektronisches Rechnungsverfahren und profitieren Sie von vielen Vorteilen!

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rechnungen schnell und bequem digital erhalten
  • Übersichtliche Ablage und papierlose Rechnungsabwicklung – alles an einem Ort
  • Nachhaltig wirtschaften und die Umwelt schonen

 

Und das Beste:
Jede Praxis, die bis zum 30.04.2026 auf E-Rechnung umstellt, nimmt automatisch an unserem Gewinnspiel teil. 
Mit etwas Glück gewinnt Ihre Praxis einen hochwertigen Kaffeevollautomaten! 
Nutzen Sie die Chance, Ihre Prozesse zu optimieren – und machen Sie jetzt mit!*

 

Ihre Mithilfe ist gefragt! Um Ihnen die E-Rechnung zusenden zu können, benötigen wir von Ihnen einige wichtige Informationen:

  • E-Mail-Adresse: An welche Adresse sollen wir Ihre E-Rechnungen senden?
  • Empfängername: Wer ist der zuständige Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen?
  • Steuernummer bzw. Leitweg-ID: Für X-Rechnung brauchen wir die Leitweg ID oder Ust.-ID mit Mailadresse. Bei ZUGFeRD reicht ausschließlich die Mailadresse, damit wir die Rechnungen korrekt ausstellen können.

 

So einfach geht’s! Bitte nutzen Sie die untenstehenden Online-Formulare um Ihre E-Rechnung (ZUGFerd oder X-Rechnung) zu bestellen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Umsetzung zu helfen.

1. ZUGFeRD-Verfahren

Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail als PDF. Gleichzeitig sind alle Daten maschinenlesbar eingebettet und direkt digital verarbeitbar – einfach, effizient und flexibel.

Benötigte Daten zur Einrichtung der E-Rechnung im ZUGferD-Verfahren 

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder

2. X-Rechnung (HTML-Format)

Vor allem für die rein elektronische Abwicklung in Verwaltung und Behörden. Sie wird im HTML-Format erstellt, was bedeutet, dass sie zunächst visuell nicht lesbar ist. 

Benötigte Daten zur Einrichtung der E-Rechnung im X-Rechnungs-Verfahren.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder

Weitere Informationen rund um die E-Rechnung und einen Praxistipp von Christoph Röger, Röger & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft mbH finden Sie unserem Magazinartikel Die E-Rechnung – Akuter Handlungsbedarf für Zahnärzte?

*Die Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel finden Sie hier!