Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen waren gemäß §72 SGB XI verpflichtet bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 umzusetzen (§341 Abs. 8 SGB V). Am 01. Oktober 2025 ist die ePA in Deutschland flächendeckend live gegangen.
Sie stellen sich folgende Fragen…
„Die Diakonie Deutschland präsentiert gemeinsam mit starken Partnern eine neue Handreichung zur Freigabe der elektronischen Patientenakte (ePA) für Pflegeteams. Die Handreichung erklärt Schritt für Schritt, wie Pflegebedürftige oder ihre Stellvertreter:innen ihre ePA dauerhaft für Pflegeteams freigeben können.“ so führt Anja Remmert, Projektleiterin Digitale Unterstützung in der häuslichen Pflege im Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege der Diakonie Deutschland in Ihrem LinkedIn Post zur Ankündigung der Handreichung aus.
Als Co-Ideengeber und Mitgestalter der 8-seitigen Handreichung, nehmen wir dies zum Anlass auf dieser Seite unsere Beiträge zur ePA neu für Sie aufzubereiten. Ergänzt um die gemeinsame Handreichung als PDF und einen Link zum Online-Shop der Diakonie Deutschland, über den die Printversion unter einer rechtlich notwendigen Schutzgebühr bestellt werden kann.
Die ePA wird seit dem zentraler Ablageort für Dokumente und strukturierte Informationen zu einem Klienten bzw. Patienten, z.B. mit der elektronischen Medikationsliste (eML) – eine Übersicht aller verordneten Medikamente oder ab 2026 mit der elektronischen Medikationsliste (eMP). Der eMP soll langfristig den Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) ablösen.