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Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht und fördert die Anbindung von Hebammen an das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland, die TI. Für teilnehmende Hebammen werden die Kosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) refinanziert.
inkl. Funktion für qualifizierte elektronische Signatur und stationäre Kartenterminals
davon Konnektor: 984,00€
davon Kartenterminal: 677,50
1661,50€
TI-Startpauschale
Erstattung von Einrichtungsaufwänden
900,00€
Erstattung für Softwareausstattung des Konnektors
NFDM/eMP-Upgrade für Konnektor
530,00€
Pauschale Update ePA-Konnektor
400,00€
Pauschalen zur Integration der TI in die Primärsoftware
NFDM/eMP Integrationspauschale
400,00€
Pauschale Dokumentationssoftware-Anbindung ePA
350,00€
Einrichtung Kommunikationsdienst KIM
200,00€
Zusätzliches Kartenterminal
Zusätzlich zur Ausstattung nach Satz 1 erhalten HgE Anspruch auf weitere stationäre Kartenterminals, wenn Sie mehr als 35 Geburtsfälle in einem Jahr in der Einrichtung nachweisen können. Dabei besteht je weitere angefangene 35 Geburtsfälle des entsprechenden Jahres jeweils ein Anspruch auf ein weiteres stationäres Kartenterminal.
(Zählt nicht zur Gesamtförderungssumme)
677,50€
Erstattung Ausweiskarten
Pauschale eHBA (Heilberufsausweis)
Abweichend von der Regelung im BMV-Ä wird diese Pauschale hier als Einmalbetrag ausgezahlt, der sich aus einer Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren und dem quartalsweisen in Anlage 2 Absatz 3 Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten Wert ergibt.
232,50€
Gesamt
4.674€
Quartalsweise Erstattung
Pauschale für Wartung der Komponenten und Updates
einschließlich laufende Kosten für VPN-Zugangsdienst, je Quartal
248,00€
Zuschlag NFDM/eMP
je Quartal Betriebskosten auf die bereits im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten
17,25€
Zuschlag für ePA je Quartal
27,75€
Erstattung Ausweiskarten
Pauschale SMC-B Karte (Praxis- bzw. Institutionsausweis)
23,25€
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Pauschale für KIM je Quartal
23,40€
Gesamt
339,65€
Hinweis: Bei den aufgeführten Förderbeträgen handelt es sich um brutto-Beträge.
Die Finanzierung kann im GKV-Antragsportal beantragt werden. Dort finden Sie unter dem "Hilfe-Button" auch alle Informationen, welche für den Beantragungsprozess benötigt werden.
Quelle: „Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 378 Absätze 1 und 2 SGB V, 18. Änderung vom 20.06.22
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