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Hebamme untersucht Schwangere

Förderung der Anbindung von Hebammen an die TI

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht und fördert die Anbindung von Hebammen an das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland, die TI. Für teilnehmende Hebammen werden die Kosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) refinanziert. 

Im Folgenden finden Sie die Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Hebammen entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 380 Absätze 1 und 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SGB V zusammengefasst: 

Informationen zur TI-Förderung

Einmalige Erstattung

Konnektor 

inkl. Funktion für qualifizierte elektronische Signatur und stationäre Kartenterminals

davon Konnektor: 984,00€

davon Kartenterminal: 677,50

1661,50€

TI-Startpauschale

Erstattung von Einrichtungsaufwänden 

900,00€

Erstattung für Softwareausstattung des Konnektors

 

 
NFDM/eMP-Upgrade für Konnektor530,00€
Pauschale Update ePA-Konnektor400,00€

Pauschalen zur Integration der TI in die Primärsoftware

 

 
NFDM/eMP Integrationspauschale 400,00€
Pauschale Dokumentationssoftware-Anbindung ePA350,00€
Einrichtung Kommunikationsdienst KIM200,00€

Zusätzliches Kartenterminal 

Zusätzlich zur Ausstattung nach Satz 1 erhalten HgE Anspruch auf weitere stationäre Kartenterminals, wenn Sie mehr als 35 Geburtsfälle in einem Jahr in der Einrichtung nachweisen können. Dabei besteht je weitere angefangene 35 Geburtsfälle des entsprechenden Jahres jeweils ein Anspruch auf ein weiteres stationäres Kartenterminal.

(Zählt nicht zur Gesamtförderungssumme)

677,50€

Erstattung Ausweiskarten

Pauschale eHBA (Heilberufsausweis)

Abweichend von der Regelung im BMV-Ä wird diese Pauschale hier als Einmalbetrag ausgezahlt, der sich aus einer Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren und dem quartalsweisen in Anlage 2 Absatz 3 Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten Wert ergibt.

232,50€

 

Gesamt

4.674€

Quartalsweise Erstattung 

Pauschale für Wartung der Komponenten und Updates 

einschließlich laufende Kosten für VPN-Zugangsdienst, je Quartal

248,00€

Zuschlag NFDM/eMP

je Quartal Betriebskosten auf die bereits im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten

17,25€
Zuschlag für ePA je Quartal27,75€

Erstattung Ausweiskarten 

 

 
Pauschale SMC-B Karte (Praxis- bzw. Institutionsausweis)23,25€

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Pauschale für KIM je Quartal 

23,40€

 

Gesamt

339,65€

Hinweis: Bei den aufgeführten Förderbeträgen handelt es sich um brutto-Beträge.

Die Finanzierung kann im GKV-Antragsportal beantragt werden. Dort finden Sie unter dem "Hilfe-Button" auch alle Informationen, welche für den Beantragungsprozess benötigt werden.

Quelle: „Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 378 Absätze 1 und 2 SGB V, 18. Änderung vom 20.06.22

 

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