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Roll-Out auf Erfolgskurs: Digitale Krankenhausverordnungen sparen Zeit und harmonisieren Therapieverläufe

13. September 2022

Der digitale Versand von Krankenhausverordnungen stößt in Arztpraxen auf positive Resonanz. Nachdem CompuGroup Medical (CGM) und AOK PLUS 2021 die Möglichkeit geschaffen haben, Krankenhausverordnungen digital zwischen den beteiligten Akteuren auszutauschen und Prozesse zu synchronisieren, sind allein zwischen Januar und Juli 2022 ca. 10.000 Muster 2-Verordnungen aus Arztpraxen in digitaler, strukturierter Form an die AOK PLUS gesendet worden. Damit ist dies bereits die am dritthäufigsten genutzte KIM-Anwendung.

Planbare Operationen - wie zum Beispiel das Einsetzen eines neuen Hüftgelenks - machen bereits jetzt einen Großteil der Krankenhausbehandlungen aus. Tendenz steigend. Viele der dazu notwendigen Prozesse sind jedoch noch analog und die Vernetzung zwischen den prozessbeteiligten Praxen, Krankenhäusern und Patienten ist oftmals unzureichend. Um Patienten bei der Suche nach einem Krankenhaus sinnvoll zu unterstützen, haben CGM, AOK PLUS und das Beratungsunternehmen Element44 in Sachsen und Thüringen die Voraussetzungen geschaffen, die von Praxen ausgestellten Verordnungen zur Krankenhausbehandlung, das sogenannte Muster 2, digital und direkt aus dem Arztinformationssystem heraus an die AOK PLUS zu übermitteln. Voraussetzung ist dabei jeweils die Zustimmung der AOK-versicherten Person.  

Im Gegensatz zu bisherigen, analogen Prozessen setzt die digitale Übermittlung der Krankenhausverordnung an die Krankenkassen bereits einige Schritte früher an. Bisher erfuhren Krankenkassen meist erst im Nachhinein von der stationären Behandlung einer oder eines Versicherten. Nun kann die AOK PLUS direkt nach der Überweisung des Patienten tätig werden und ihren Versicherten bei allen Fragen zum Thema Krankenhausaufenthalt beratend zur Seite stehen.  

Prozess entlastet Personal und beschleunigt Behandlungen 

So kann eine „Checkliste Krankenhaus-Aufnahme“ helfen, in der Aufregung nichts Wichtiges zu vergessen. Der Verweis auf den Gesundheitsnavigator, der umfangreiche Informationen zu Gesundheitseinrichtungen liefert, ist außerdem eine Hilfestellung für Patienten, die richtige Anlaufstelle für ihr jeweils individuelles Anliegen zu finden. Dies trägt auch dazu bei, Arztpraxen, die meist die erste Anlaufstelle für solche Fragestellungen sind, zu entlasten und Prozesse in Krankenhäusern und Kliniken reibungsloser zu gestalten, da viele Fragen bereits im Vorfeld geklärt werden können.  

„Gerade vor einem Aufenthalt im Krankenhaus haben viele Versicherte Unsicherheiten und Fragen, die wir nun schneller und ganzheitlich beantworten können.“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS. „Wir sind überzeugt: Eine effektivere Vernetzung aller Partner im Gesundheitswesen verbessert die Behandlungsqualität, entlastet das Personal und ist ein klarer Mehrwert für unsere Versicherten.“ 

Telematikinfrastruktur ist Grundlage für sicheren Austausch der Daten 

Der Versand der Daten erfolgt bei diesem Vorgehen sicher innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) und des dazugehörigen Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Obwohl sich das Projekt bisher noch in der Roll-Out-Phase befindet, ist die Übermittlung von Verordnungen zu Krankenhausbehandlungen bereits eine der meistgenutzten Anwendungen über KIM. „Dieses Projekt hat die elektronische Krankenhausverordnung aus dem Stand auf Platz 3 der am häufigsten genutzten TI-KIM-Anwendungen in Deutschland gebracht – hinter elektronischem Arztbrief und elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und das, obwohl das Projekt sich bisher auf Sachsen und Thüringen beschränkt“, betont Matthias Leu, der das Projekt seitens CGM federführend betreut. 

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