Deutschland

„Wir brauchen jede Hausarztpraxis“

13. November 2025 | Beata Luczkiewicz
Bildschirm zeigt Videosprechstunde zwischen Arzt und Patientin

Neue Vorhaltepauschale soll die hausärztliche Versorgung sichern

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Hausärztinnen und Hausärzte eine neu geregelte Vorhaltepauschale.  
Sie soll die hausärztliche Grundversorgung stabilisieren und Praxen belohnen, die ein breites Leistungsspektrum anbieten. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Details geeinigt. 

„Wir brauchen jede Hausarztpraxis. Sonst können wir in Zukunft die flächendeckende Versorgung nicht aufrechterhalten“, betonte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister bei der Vorstellung der Regelung. Der politische Auftrag ist klar: Es müssen mehr Anreize geschaffen werden, um hausärztliche Tätigkeiten auch in Zukunft attraktiv zu halten – insbesondere in ländlichen Regionen. 

Weniger Punkte – aber Chancen auf Zuschläge 

Die Grundsystematik der bisherigen GOP 03040, die seit 2013 als Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gezahlt wird, bleibt erhalten. Allerdings wird ihr Wert zum 1. Januar 2026 von 138 auf 128 Punkte gesenkt. Damit drohen zunächst geringere Einnahmen pro Patienten. 

Um diese Kürzung abzufedern, können Hausärzte und Hausärztinnen künftig Zuschläge erhalten, je nachdem, wie breit sie medizinisch aufgestellt sind. Wer zwei bis sieben von zehn festgelegten Kriterien erfüllt, erhält 10 Punkte zusätzlich. Wer acht oder mehr Kriterien erfüllt, bekommt 30 Punkte obendrauf – und damit sogar mehr als bisher. 

Zehn Kriterien für den Zuschlag 

Zu den Kriterien zählen typische Elemente hausärztlicher Versorgung wie Haus- und Pflegeheimbesuche, Schutzimpfungen, Ultraschalluntersuchungen, Langzeit- und Belastungs-EKGs oder regelmäßige Sprechstunden am Abend oder Freitagnachmittag. Die Leistungen müssen im Verhältnis zur Patientenzahl eine bestimmte Häufigkeit erreichen, um berücksichtigt zu werden. 

Ebenfalls auf der Liste steht die Videosprechstunde – mit einem Mindestanteil von einem Prozent der Behandlungsfälle. Praxen, die Online-Sprechstunden anbieten, erfüllen also automatisch eines der zehn Kriterien und verbessern ihre Chancen auf den Zuschlag. 

Abschläge und Ausnahmen 

Neu ist ein deutlicher Abschlag von 40 Prozent, wenn eine Praxis weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal durchführt. Denn Impfen gilt als Teil der hausärztlichen Grundversorgung. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Schwerpunktpraxen zum Beispiel für Diabetologie, HIV oder Substitution, da sie aufgrund ihres speziellen Patientenprofils andere Schwerpunkte setzen. Sie erhalten den 10-Punkte-Zuschlag auch ohne Mindestanzahl erfüllter Kriterien. 

Die Bewertung der Vorhaltepauschale bleibt zudem abhängig von der Praxisgröße: Bei mehr als 1.200 Behandlungsfällen je Hausarzt im Quartal steigt sie leicht, bei weniger als 400 Fällen sinkt sie entsprechend. 

Entbudgetierung bringt Planungssicherheit 

Ein weiterer Baustein der Reform ist die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen im EBM. Das bedeutet, dass die Vorhaltepauschale und die neuen Zuschläge künftig extrabudgetär vergütet werden, also in voller Höhe ausgezahlt werden. Damit sollen Planungssicherheit und finanzielle Stabilität in der hausärztlichen Versorgung gestärkt werden. 

Digital punkten – mit der Videosprechstunde 

Die Einführung der neuen Vorhaltepauschale soll Hausärztinnen und Hausärzte motivieren, ihr Leistungsspektrum weiterzuentwickeln – auch digital. Die CGM one VideoSprechstunde bietet dabei gleich mehrere Vorteile: Sie spart Zeit, entlastet das Wartezimmer, erleichtert die Versorgung chronisch Kranker und zählt gleichzeitig zu den Kriterien für den Zuschlag. 

Praxen, die jetzt handeln, können sich frühzeitig auf die neuen Vergütungsregeln einstellen. Ab 2026 entscheidet nicht nur, wie viel gearbeitet wird, sondern auch wie vielseitig das Angebot ist – und ob es den modernen Anforderungen der Versorgung entspricht. 

Quelle: 

KBV, Vorhaltepauschale für Hausärzte neu geregelt – KBV und GKV-Spitzenverband beschließen die Details unter KBV - Vorhaltepauschale für Hausärzte neu geregelt – KBV und GKV-Spitzenverband beschließen die Details 

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