Deutschland

Förderung der Digitali­sierung in Pflege­ein­richtungen

21. Januar 2021

Digitalisierung in der Pflege
Staatliche Förderung nicht ungenutzt "liegen lassen"!
 

Bis zum 31.12.2021 werden Maßnahmen zur Digitalisierung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen massiv gefördert: Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % bzw. maximal 12.000 Euro der entstehenden Installations-, Einführungs- und Produktkosten. Und zwar JE IK-Nummer. 
Ein Rechenbeispiel: Ein kleiner Träger mit 3 Wohnheimen erhält z. B. bei einer Investition von 50.000 Euro für relevante Lizenzen und Dienstleistungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 20.000 Euro

Gefördert werden Digitalisierungsprojekte, die in erster Linie der Entlastung der Pflegekräfte dienen, u. a.

  • Digitale Bewohnerakte (z. B. mit CGM FAME)
  • Digitale Pflegedokumentation (z. B. mit CGM P&D)
  • Videokonferenz mit Klienten und Angehörigen (z. B. mit CGM CLICKDOC)
  • Digitale Dienst- und Personaleinsatzplanung (z. B. CGM Dienstplan, PEP, factis u.v.m.)

Weitergehende Informationen bietet Ihnen → folgende Übersicht. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit! Investieren Sie in eine erfolgreiche Zukunft, moderne Arbeitsplätze und eine digitalisierte hochprofessionelle Pflege. 

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