Bis zum 31.12.2021 werden Maßnahmen zur Digitalisierung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen massiv gefördert: Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % bzw. maximal 12.000 Euro der entstehenden Installations-, Einführungs- und Produktkosten. Und zwar JE IK-Nummer.
Ein Rechenbeispiel: Ein kleiner Träger mit 3 Wohnheimen erhält z. B. bei einer Investition von 50.000 Euro für relevante Lizenzen und Dienstleistungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 20.000 Euro!
Gefördert werden Digitalisierungsprojekte, die in erster Linie der Entlastung der Pflegekräfte dienen, u. a.
Weitergehende Informationen bietet Ihnen → folgende Übersicht. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit! Investieren Sie in eine erfolgreiche Zukunft, moderne Arbeitsplätze und eine digitalisierte hochprofessionelle Pflege.