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Zugleich können aber auch weitere Anwendungen entwickelt und erprobt werden, die bislang nicht Bestandteil der TI sind, gleichwohl jedoch Innovationspotenzial für die Organisation von Versorgungsprozessen bergen, z. B. beim Entlassmanagement.
Der Projekttyp B richtet sich an Institutionen, die als Konsortium Konzepte entwickeln und umsetzen, welche neue Anwendungen mittels KIM ermöglichen. Hier eröffnet sich die Zukunft der intersektoralen Kommunikation in der Altenpflege. Ziel ist die Erarbeitung von Grundlagen für bundesweite Vereinbarungen und Standards für die sektorenübergreifende Kommunikation aus der ambulanten und stationären Altenhilfe. Interessensbekundungen liegen dem GKV SV vor, die Auswahl wird hier nicht leicht werden. Maßstäbe für die Auswahl werden der Innovationsgehalt, die Qualität des Konzepts, die Methodik des geplanten Vorhabens, wie das Potential für eine verbesserte Organisation von Versorgungsprozessen sein. Weiterhin muss die Kostenplanung nachvollziehbar und für die geplanten Ergebnisse angemessen sein. Bis Anfang 2021 werden die nominierten Projektträger um eine Antragstellung gebeten werden.
Wie kann die Anbindung an die TI optimal gelingen?
Die TI wird digitale Prozesse standardisieren und lenken. Die Pflege ist aufgerufen, sich hier mit ihrem Wissen und ihren Organen gestaltend einzubringen. Mit Abschluss des Modellvorhabens in 2024 tickt die Zeit, bis auch die Pflege flächendeckend und verbindlich die TI einsetzen wird.
Die Pflege wird gut vorbereitet sein, wenn sie aus den vergangenen Digitalisierungsprojekten, wie der Einführung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege, Ihre geschaffenen oder als notwendig angesehenen Strukturen verstetigt. Hier ist bei jedem Träger eine intensive Zusammenarbeit aus Fachlichkeit und Prozesskenntnis im zentralen Qualitätsmanagement und den Kenntnissen über die Möglichkeiten und den Wandel der Informationstechnologie mit dem IT-Fachbereich notwendig. Jeder Träger ist hier bis 2024 zum Beginn des Rollouts der Ergebnisse des §125 SGB XI Modellvorhabens in der Pflege aufgerufen, organisatorisch sich gut für die Zukunft der intersektoralen Kommunikation in der Altenpflege aufzustellen. Nur so ist eine gestaltende Mitwirkung möglich, um die Chancen der Digitalisierung voll und zum Wohle der Pflege zu nutzen. Mit dem §125 SGB XI ist der Wettbewerb um die besten Ideen und die Einführung der TI in der Sozialwirtschaft durchgestartet.
Die TI bietet der Pflege viel Potential. Bleibt die Frage, was Pflegeeinrichtungen, die mit einem Anschluss an die TI liebäugeln, schon jetzt tun können oder sollen. Lassen Sie sich vom Ihrem Softwareanbieter des pflegerischen Primärsystems erläutern wie er sich die Anbindung vorstellt!
Noch ein Tipp: Die KIM-Adresse wird Ihre „Visitenkarte“ in der digitalen Kommunikation von morgen! Daher gilt es jetzt schnell zu sein und sich den eigenen Kliniknamen umgehend zu sichern.