Die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehört für viele Apotheken zum Alltag, ist aber nach wie vor mit hohem administrativem Aufwand verbunden. CGM LAUER hat deshalb die Pflegehilfsmittelabrechnung in WINAPO® ux grundlegend weiterentwickelt. Wie die neue Lösung Apothekenteams konkret entlastet, zeigte Claudia Gurt am 22. Januar 2026 in einem Webinar anhand praxisnaher Beispiele.
Ziel der neuen Pflegehilfsmittelabrechnung (PHA) ist es, Abgabe und Abrechnung von Pflegehilfsmitteln deutlich einfacher, sicherer und effizienter zu gestalten. Die Lösung ist vollständig in WINAPO® ux integriert und unterstützt die Abrechnung im Bereich der Hilfsmittelgruppen 51 und 54. Zentrale Voraussetzung ist die strukturierte Erfassung aller relevanten Informationen in der Personenverwaltung.
Pflegekasse, Genehmigungen, Genehmigungszeiträume sowie – neu – auch die Beihilfeberechtigung können direkt unter dem Register „Personenverwaltung“ von Kunden hinterlegt und verwaltet bzw. aktiviert werden. Hier gibt es Einträge für alle Pflegekassen, damit Sie Ihren Stammkunden die zuständige Pflegekasse bei der Verwaltung der Pflegehilfsmittelabrechnung ganz einfach auch zuordnen können. Die Pflegekassendaten stammen aus der ABDATA und werden regelmäßig von CGM LAUER aktualisiert. Eigenständige Änderungen innerhalb der Pflegekassendaten sind aus Sicherheitsgründen nur für berechtigte Mitarbeitende möglich.
Die eigentliche Abrechnung erfolgt komfortabel in der Kasse über die Verkaufsart „PHA“. Dabei greift das System automatisch auf die hinterlegten Kundendaten und Konfigurationen zurück. WINAPO® ux prüft sofort, ob ein Artikel abrechnungsfähig ist, ordnet ihn der richtigen Hilfsmittelgruppe zu und übernimmt die Preisfindung automatisch aus der Verbandstoffdatenbank – inklusive Ausweisung von Mehrkosten oder Eigenanteilen.
Ein klarer Vorteil für die Praxis: Fehleingaben werden vermieden, Hinweise erscheinen automatisch, die Abrechnung erfolgt regelkonform und nachvollziehbar. Pro Vorgang können nur Artikel einer Hilfsmittelgruppe erfasst werden, was zusätzlich für Sicherheit sorgt.
Nach dem Verbuchen wird automatisch ein elektronischer Beleg erzeugt und an das E-Rezept-management übergeben. Von dort erfolgt die Einreichung beim Rechenzentrum – ähnlich wie bei der E-Rezept-Abrechnung. Auswertungsmöglichkeiten für die PHA sind in der Software integriert. Der Dokumentationsprozess bleibt auch nach der Weitergabe an das Rechenzentrum immer vollständig erhalten: Empfangsbestätigungen können auf einem Ausdruck, aber ebenso auf dem Signaturpad von Kundin oder Kunden unterschrieben werden, was bei der PHA ausdrücklich erlaubt ist. Die Apotheke ist verpflichtet, die Belege zu archivieren und auf Verlangen an die Pflegekasse zu liefern.
Die neue Pflegehilfsmittelabrechnung-Software von CGM LAUER in WINAPO® ux zeigt, wie sich gesetzliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Alltagstauglichkeit sinnvoll verbinden lassen. Apotheken profitieren von klaren Prozessen, spürbarer Zeitersparnis und einer insgesamt höheren Abrechnungssicherheit – und letztendlich auch von zusätzlichem Umsatzpotenzial.
Moderatorin Claudia Gurt machte im Webinar deutlich: Die Lösung ist nicht nur technisch durchdacht, sondern konsequent auf die Abläufe in der Apotheke ausgerichtet. Wir gehen damit einen weiteren Schritt, um Apothekenteams im anspruchsvollen Tagesgeschäft wirksam zu entlasten.
Im Überblick. Das bietet die neue Pflegehilfsmittelabrechnung:
Die in WINAPO® ux integrierte Pflegehilfsmittelabrechnung unterstützt Apotheken bei der regelkonformen Abgabe und Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Hilfsmittelgruppen 51 und 54) und sorgt für strukturierte, durchgängige Prozesse.
Zentrale Funktionen und Vorteile: