Die pharmazeutische Dienstleistung Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik bietet Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess qualitätsgesichert zu üben. Dadurch sollen die Arzneimittelanwendung von Inhalativa und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessert werden.
Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren mit Neuverordnung von Devices (bzw. Device-Wechsel) oder Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren, die während der letzten zwölf Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind.
Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik.
Vergütung | Sonder-PZN |
20,– € netto | 17716783 |
Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen:
Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.
Diese Leistung kann vom pharmazeutischen Personal mit abgeschlossener Ausbildung erbracht werden. Es ist keine Zusatzqualifikation erforderlich.