Mit der pharmazeutischen Dienstleistung Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation ist eine Medikationsanalyse vom Typ 2a gemeint, mit dem Ziel der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und der Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme (ABP).
Versicherte, die aktuell fünf (oder mehr) verordnete Arzneimittel einnehmen.
Apotheken können für diese Kundinnen und Kunden einmal in zwölf Monaten die Medikationsberatung bei Polymedikation abrechnen.
Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation.
Vergütung | Sonder-PZN |
90,– € netto | 17716808 |
Hinweis: Bei erheblicher Umstellung der Medikation (wenn mindestens drei Medikamente ausgetauscht wurden oder neu hinzugekommen sind) kann die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Zwölf-Monats-Frist erneut erbracht und abgerechnet werden. Die entsprechende Sonder-PZN ist dann die 17716814.
Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen:
Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.
Diese pharmazeutische Dienstleistung darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker mit den erforderlichen Kenntnissen erbracht werden. Um diese Kenntnisse zu erlangen, muss eine Fortbildung erfolgreich absolviert werden.
Informationen zu der notwendigen Fortbildung erhalten Sie bei der ABDA.