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Die elektronische Medikationsliste (eML) – Warum sie für Ärzte und Zahnärzte wichtig ist

9. September 2025 | Beata Luczkiewicz
Eine Hand, die aus einer Schraubdose Medikamente in die andere Hand gibt.
Person nimmt Medikamente ein.

Seit Januar 2025 steht mit der elektronischen Medikationsliste (eML) eine der ersten Anwendungen der elektronischen Patientenakte (ePA) bereit. Sie bündelt Informationen zu allen Arzneimitteln, die per E-Rezept verschrieben und in der Apotheke eingelöst wurden – übersichtlich, aktuell und sektorübergreifend. Für Ärzte und Zahnärzte bedeutet das eine spürbare Entlastung im Alltag und mehr Sicherheit in der Behandlung. Wichtig ist jedoch zu beachten: BTM- und T-Rezepte werden in der eML derzeit noch nicht berücksichtigt, da sie bisher noch nicht als E-Rezept zur Verfügung stehen und noch in Papierform ausgestellt und eingelöst werden.

Die elektronische Medikationsliste: Überblick statt Fragmentierung

Bisher war es für Behandelnde oft schwierig, einen vollständigen Überblick über die Medikation ihrer Patientinnen und Patienten zu gewinnen. Besonders bei multimorbiden oder älteren Menschen, die mehrere Praxen aufsuchen, fehlten häufig Informationen. Die eML schafft hier Abhilfe, denn sie zeigt, welche Medikamente aktuell eingenommen werden, wer sie verordnet hat und wann sie abgegeben wurden. So lassen sich auch doppelte Verordnungen oder mögliche Wechselwirkungen frühzeitig erkennen.

eML in der Praxis: automatisch und ohne Mehraufwand

Der Vorteil für die Praxis: Ärztinnen und Ärzte müssen keine zusätzlichen Schritte unternehmen. Sofern die Patientin oder der Patient dem Befüllen der eML nicht widersprochen hat, fließen die Verordnungs- und Dispensierinformationen für alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte eines Patienten automatisch in die eML der ePA, sobald ein E-Rezept wie gewohnt ausgestellt und von der Patientin oder dem Patienten in der Apotheke eingelöst wird. Dort stehen sie beim nächsten Termin unmittelbar zur Verfügung. Damit wird die Medikationsübersicht nicht nur vollständiger, sondern auch verlässlicher als bisherige, oft lückenhafte oder veraltete papierbasierte Pläne.

Mehr Sicherheit für Therapieentscheidungen mit der eML

Eine transparente Medikation ist die Grundlage für sichere Behandlungsentscheidungen. Mit der eML lassen sich Risiken durch Überdosierungen oder nicht bekannte Präparate deutlich reduzieren. Auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist der Zugriff hilfreich, denn wer weiß, welche Dauermedikation die Patientin oder der Patient einnimmt, kann mögliche Wechselwirkungen mit anderen Präparaten, wie beispielsweise Lokalanästhetika oder Antibiotika, gezielt vermeiden. Damit trägt die eML direkt zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei.

Wie die eML die Kommunikation mit Patienten erleichtert

Nicht alle Patientinnen und Patienten können ihre aktuelle Medikation sicher wiedergeben – sei es wegen komplexer Therapiepläne oder aufgrund sprachlicher Barrieren. Die eML erleichtert in solchen Fällen die Kommunikation: Ärztinnen und Ärzte können die aktuelle Liste direkt aufrufen, bei Bedarf als PDF speichern oder ausdrucken und gemeinsam mit dem Patienten durchgehen. Das stärkt das Vertrauen und verbessert die Therapietreue.

Die elektronische Medikationsliste – ein Ausblick auf die Zukunft

Noch nicht alle Medikamente erscheinen automatisch in der eML. Ausgenommen sind beispielsweise Verordnungen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen sowie Betäubungsmittel (BTM-Rezepte) und teratogene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid, die auf einem T-Rezept verordnet werden. Grund hierfür ist, dass dieseweiterhin auf Papier ausgestellt und eingelöst werden. Auch rezeptfreie Präparate oder Privatverordnungen sind nur dann sichtbar, wenn sie als E-Rezept erstellt wurden. Dennoch stellt die Medikationsübersicht in der ePA einen wichtigen Schritt hin zu einem digital unterstützten Medikationsprozess dar. Ab 2026 soll die Funktionalität erweitert werden – unter anderem um Medikationspläne sowie um zusätzliche Informationen wie Allergien oder Körpergewicht, die für die Arzneimitteltherapiesicherheit entscheidend sind.

Fazit: Warum die Medikationsübersicht den Praxisalltag erleichtert

Die elektronische Medikationsliste ist mehr als nur eine technische Neuerung. Sie entlastet den Praxisalltag, schafft Transparenz und erhöht die Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie für Patientinnen und Patienten. Gerade in Zeiten steigender Therapiekosten und zunehmender Multimedikation liefert sie den notwendigen Überblick, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

FAQ zur elektronischen Medikationsliste (eML)
Welche Anwendung steht zu Beginn in der ePA zur Verfügung?

Zum Start gehört die elektronische Medikationsliste (eML) zu den ersten nutzbaren Funktionen der ePA. In ihr werden alle Arzneimittel aufgeführt, die per E-Rezept verschrieben und in der Apotheke abgegeben wurden. Sobald eine elektronische Patientenakte von der Krankenkasse eingerichtet ist, fließen neue E-Rezept-Daten automatisch in die eML ein – vorausgesetzt, der Patient hat dem automatischen Befüllen der eML zuvor nicht widersprochen. Damit erhalten Ärzte und Psychotherapeuten einen verlässlichen Überblick über die Verordnungs- und Dispensierinformationen für alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte eines Patienten.

Welche Arzneimittel werden in der Medikationsliste erfasst?

In der eML erscheinen alle Medikamente, die per E-Rezept verordnet und in der Apotheke eingelöst wurden. Das betrifft in erster Linie verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Nicht erfasst werden Verordnungen bei Haus- oder Pflegeheimbesuchen sowie Betäubungsmittel, da diese weiterhin auf Papier ausgestellt werden.
Rezeptfreie Medikamente, Privatrezepte und Verordnungen auf grünem Rezept können ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden und würden dann in der eML erscheinen – eine Pflicht dazu besteht aber nicht.

Welche Informationen enthält die Medikationsliste?

Die eML umfasst alle relevanten Angaben zu den verordneten Arzneimitteln, darunter:

  • Handelsname, Wirkstoff und Wirkstärke
  • Darreichungsform und Dosierung
  • Name des verordnenden Arztes bzw. der Ärztin und Zeitpunkt der Verordnung
  • Abgabeinformationen der Apotheke
Können Patienten der Speicherung in der Medikationsliste widersprechen?

Ja, Versicherte können festlegen, dass ihre Medikationsliste nicht in der ePA gespeichert wird. In diesem Fall fließen keine weiteren Daten in die Liste ein und eine bereits vorhandene Medikationsliste wird gelöscht.
Der Widerspruch gilt immer für die gesamte Liste – einzelne Medikamente können nicht entfernt werden. Alternativ können Patientinnen und Patienten die eML auch verbergen: Sie bleibt dann bestehen, ist aber nur von ihnen selbst einsehbar.

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