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Wissenswertes für Praxen: Medizinische Versorgung für Ukraine-Flüchtlinge

Eine schnelle, unbürokratische medizinische Versorgung: Die können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Ein Überblick über Leistungen und Abrechnungsmodalitäten.

Übergangslösung bis zum regulären Leistungsanspruch

Zahlreiche Geflüchtete aus der Ukraine benötigen dringend medizinische Versorgung, etwa Diabetiker oder Herzkranke. Schon bald sollen sie einen regulären Leistungsanspruch analog den GKV‐Leistungen erhalten. Bis es so weit ist, können Menschen aus der Ukraine auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) behandelt werden.

Behandlungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz

Das Gesetz deckt

  • die Versorgung von Schwangeren,
  • die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände,
  • Schutzimpfungen und
  • Vorsorgeuntersuchungen sowie
  • die Versorgung mit Arznei‐ und Verbandmitteln ab.

Auch eine Psychotherapie und genehmigungspflichtige Hilfsmittel sind in Einzelfällen gemäß der Sonderregelung des Paragrafen 6 Abs. 2 AsylbLG möglich.

Behandlungsscheine und Ländervereinbarungen

Alles, was betroffene Geflüchtete für eine Behandlung benötigen, ist ein Behandlungsschein. Diesen erhalten sie in der Kommune, in der sie untergebracht sind. Im Notfall genügt jedoch auch die Angabe des gemeldeten Aufenthaltsorts oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.

Inzwischen haben einige Krankenkassen in Vereinbarung mit einigen Ländern die auftragsweise Betreuung übernommen und so die notwendigen formellen Schritte weiter vereinfacht. Vereinbarungen hierzu existieren z. B. in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein‐Westfalen, Rheinland‐Pfalz, Schleswig‐Holstein und Thüringen.

Abrechnung bei der KV

Ärztinnen und Ärzte, die auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes Geflüchtete behandeln, reichen die Behandlungsscheine zusammen mit der Abrechnung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein. Für alle weiteren Leistungen, darunter auch die Verordnung von Arzneimitteln, nutzen sie die üblichen Formulare.

Leistungen, die im Rahmen der Coronavirus‐Testverordnung und der Coronavirus‐Impfverordnung erbracht werden, rechnen Praxen analog den Regularien für Einheimische ab. Aufklärungsmerkblätter zur COVID‐19‐Impfung in ukrainischer Sprache stellt das Robert-Koch-Institut zur Verfügung.

Zuverlässige Praxissoftware im Alltag

Abrechnung, Dokumentation und Verwaltung gehören zum Alltag jeder Praxis. Entsprechende Funktionen sind der Kern jeder Praxissoftware. Eine optimale Unterstützung bietet die IT-Lösung aber erst, wenn Sie auch ganz individuellen Bedürfnissen und Anforderungen nachkommt. CGM bietet daher eine Auswahl an Software, die für ganz unterschiedliche Bedürfnisse entwickelt wurde. Immer gleich ist hingegen ihre Nutzerfreundlichkeit, die neben der funktionalen Passgenauigkeit für Entlastung und Effizienz in allen Praxisbereichen sorgt.

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