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Videosprechstunde als Teil der Regelversorgung

Dauerhafter Einsatz: Erste Heilmittel-Sparten übernehmen Videosprechstunden in die Regelversorgung

Fernbehandlungen per Videosprechstunde sind mittlerweile für viele Patient:innen und Therapeut:innen ein fester Bestandteil der Physio- und Ernährungstherapie. Die zuständigen Berufsverbände und der GKV-Spitzenverband haben sich nun auf Rahmenbedingungen für eine regelhafte Versorgung geeinigt. Bei zwei weiteren Heilmittel-Sparten soll die Schiedsstelle entscheiden.

Während der Pandemie ermöglichten die Corona-Sonderregelungen zur Videosprechstunde in zahlreichen Bereichen die Diagnose und Therapie per Kamera. Davon konnten auch Patient:innen in der Physio- und Ernährungstherapie profitieren. Nach Beendigung der Sonderregelungen wird die Videotherapie in diesen Bereichen nun Teil der Regelversorgung. Darauf haben sich die zuständigen Berufsverbände sowie der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die Voraussetzung: Der Erstkontakt muss persönlich in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten stattgefunden haben.

Das gilt für Physiotherapeut:innen

Folgende Leistungen können Physiotherapeut:innen nun regulär per Videosprechstunde erbringen und abrechnen:

  • Krankengymnastik für Einzelne – bei bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten
  • Krankengymnastik für Gruppen – bei bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten
  • Krankengymnastik bei Mukoviszidose – bei bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten
  • Krankengymnastik für das Zentrale Nervensystem (Bobath-Therapie) für Kinder und Erwachsene – bei bis zu drei Einheiten
  • Manuelle Therapie – eine Behandlungseinheit per Videosprechstunde

Das gilt für Ernährungstherapeut:innen

Ernährungstherapeutinnen und -therapeuten können nun regelmäßig folgende Leistungen via Videosprechstunde erbringen und abrechnen:

  • 50 Prozent des verordneten Zeitkontingents für Anamnese
  • 50 Prozent des verordneten Zeitkontingents für Intervention

(Bis zu 30 Minuten des Kontingents lassen sich darüber hinaus auch als telefonische Beratung abrechnen.)

Keine Einigung − Schiedsgericht entscheidet

Mit den Berufsverbänden für Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gelang dem GKV-Verband bislang noch keine Einigung zur Fortführung der Fernbehandlung. Die Entscheidung darüber soll nun die Schiedsstelle treffen. So lange können in diesen Sparten der Heilmittelversorgung keine Videosprechstunden mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

Zertifizierte Videosprechstunde mit wenigen Klicks startklar

Die Videosprechstunde wird immer mehr zum Alltag für Patient:innen und Behandler:innen. Umso wichtiger ist es, dass entsprechende Lösungen schnell einsatzbereit und intuitiv bedienbar sind – wie die CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE. Alles, was Ärzt:innen, Therapeut:innen und Patient:innen hierfür benötigen, ist in der Regel bereits vorhanden: ein Endgerät wie Smartphone, Tablet-PC oder Laptop mit Internetanschluss, Webcam, Mikrofon und Lautsprecher.

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