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Testphase eAU und E-Rezept werden fortgeführt

14. März 2022
E-Rezept wird in Apotheke eingelöst

BMG hält weiterhin an Erprobung und Einführung der TI-Anwendungen fest

In den vergangenen Tagen gab es Verwirrungen um das weitere Vorgehen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (eAU) und dem elektronischen Rezept (E-Rezept). Das Bundesgesundheitsministerium hat in einem Schreiben an die Gesellschafter der gematik nun klargestellt: Die Einführung von eAU und E-Rezept in den Arztpraxen ist weiterhin geplant. Die Testphasen laufen weiter.

eAU und E-Rezept nicht gestoppt

Zuletzt hatten Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach, er habe E-Rezept und eAU erst einmal gestoppt, in Ärztekreisen zu Unsicherheit geführt. In einigen Medienberichten wurde diese Aussage zum Anlass genommen, dass die Einführung der Anwendungen in die Arztpraxen grundsätzlich gestoppt wurde. Dem ist jedoch nicht so. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium nun nochmals betont. In einem Schreiben an die Gesellschafter der Gematik, zu denen neben dem Ministerium selbst die Interessenvertretungen der Kassen, Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und Apotheker gehören, heißt es: „Entgegen der Wahrnehmung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Testphasen zu den Prozessen E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht gestoppt wurden, sondern intensiv fortgeführt werden.“

„Zusätzliche Erfahrungen“ sollen gesammelt werden

In dem Schreiben heißt es weiter, dass das BMG lediglich die gesetzlich verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1.1.2022 gestoppt habe, „um zusätzliche Erfahrungen sammeln und die Anwendung des E-Rezeptes insbesondere in Arztpraxen und Apotheken optimieren zu können“. Die Entscheidung über die Verlängerung der Testphase sei im Einvernehmen mit der Selbstverwaltung getroffen worden. Sobald die ebenfalls gemeinsam festgelegten Qualitätskriterien erreicht werden, würde der schrittweise Rollout der Anwendung E-Rezept auch für jene Leistungserbringer, die bisher noch nicht an der Pilotphase teilnehmen, starten. Das genaue Verfahren zum Rollout muss dabei noch festgelegt werden.

Anteil eAU bereits heute mehr als 20 Prozent

Anders sieht es bei der eAU aus. Hier läuft bereits der Rollout der ersten Stufe. Nach Angaben des Ministeriums werden bereits heute mehr als 20 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen übertragen. Das BMG und das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatten die zum 1.7.2022 geplante Einführung der zweiten Stufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), also die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber gestoppt. Auch hier sollten zunächst zusätzliche Testerfahrungen gesammelt und die Anwendung weiter optimiert werden. Der Rollout der ersten Stufe der eAU soll laut BMG zum 1.7.2022 abgeschlossen werden. Die zweite Stufe mit dem Arbeitgeberverfahren soll zum 1.1.2023 verpflichtend eingeführt werden.

Digitalisierungsprojekte werden wie geplant fortgeführt

„Die Digitalisierungsprojekte eAU, ePA und E-Rezept werden in diesem Sinne wie geplant weitergeführt“, betont das BMG in seinem Schreiben. Auch mit Blick auf die elektronische Patientenakte (ePA) sollen zudem in den kommenden Wochen Prozesse identifiziert werden, die besonders geeignet seien, um versorgungsrelevante Informationen in strukturierter Art und Weise den Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen. Dadurch solle künftig der Nutzen der Akte für die Versorgungsqualität erhöht werden. Im Fokus sollen dabei auch Prozesse der Entwicklung und Spezifikation und die Verantwortlichkeiten bei den erforderlichen Festlegungen der Entwicklungsvorgaben für die Industrie bei der Erstellung der Medizinischen Informationsobjekte (MIOs) stehen.

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