CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

Die Altenhilfe soll ePA können und dann?

4. Dezember 2023 | Thorsten Blocher
TI in der Pflege

Macht der Start der ePA ab dem 01. Juli 2025 in der Altenhilfe überhaupt schon Sinn? Die digitale Transformation in der Altenhilfe wirkt häufig sehr viel später als in anderen Sektoren des Gesundheitswesens. Warum mit der ePA eine Ausnahme machen?

Die elektronischen Patientenakte (ePA) ist in der Telematikinfrastruktur (TI) das Herzstück zur Umsetzung der sorgenannten Interoperabilität, also der Durchgängigkeit von Versorgungsprozessen und Softwaresystemen über die Sektoren des Gesundheitswesens hinweg.

Die Realisierungsgeschwindigkeit ist immens. Gleichzeitig wird in den zuständigen Gremien noch um das erste Anwendungsszenario der ePA gerungen.

Ziel ist es, dass jeder Arzt im Zuge seiner kurativen Tätigkeit, mit jedem Klick auch Daten in die ePA schreibt und so medizinische Daten des Patienten bereitstellt. Der Klient oder sein Betreuer kann diese Daten einsehen, gegenüber Dritten verschatten oder ultimativ löschen.

Heißer Anwärter für die erste Anwendung sind die elektronische Medikationsliste (eML) und der elektronische Medikationsplan (eMP). Die eML ist ein Abbild der verordneten Medikamente aus dem neuen eRezept Fachdienst der TI sowie aller rezeptfreien Medikamente, welche in einer Apotheke über die Theke (OTC-Ware) verkauft werden. Als Anspruchsgrundlage für den eMP steht der §31a SGB V. Der eMP ist ein durch den Leistungserbringer Arzt oder Apotheker kuratiertes Dokument, welches mehr Informationen als der eML enthalten wird.

Jeder Klient mit einem eMP vermeidet die mühsame Suche der Pflegekräfte nach dem aktuellen Medikationsplan im Aufnahmeprozess. Das ist ein deutlicher Mehrwert, da die digitale Datenübernahme direkt in die Pflegedokumentation übernommen werden soll. Allein dafür lohnt sich der Anschluss an die TI. Zudem wird die Pflege berechtigt sein, einen eMP zu kommentieren, um z. B. Rückmeldung auf die Verträglichkeit eines neu verordneten Medikaments oder bei der veränderter Dosierung Hinweise zum Therapieverlauf zu geben. Ein weiteres Ziel ist, dass der eMP in der ePA ebenso Prüfungen für die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) erhalten soll, auch wenn das im Detail bis dahin sicherlich noch herausfordernd sein wird.

Die ePA mit dem eMP wird also den zentralen Versorgungsprozess in der Altenpflege verbessern und damit zu einem positiven Faktor für die immer älter werdende Bevölkerung.

Mehr zur Telematikinfrastrukur in der Pflege

Hintergrundinformation:

ePA für ALLE

Das Digitalisierungs-Gesetz ist noch nicht in trockenen Tüchern. Jedoch steht eines schon fest: Es enthält mit dem 01.07.2025 ein verpflichtendes Datum zum Anschluss der Altenhilfe an die Telematikinfrastruktur (TI) und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im ambulanten und stationären Kontext. Die gesetzlichen Krankenkassen werden dafür ihren Versicherten zum Stichtag 15. Januar 2025 eine ePA anlegen. Wer nicht widerspricht (OPT-OUT Regelung), wird ab diesem Zeitpunkt über eine ePA verfügen, alle widersprochenen ePAs werden ansonsten ab diesem Stichtag wieder gelöscht werden.

Was wird aus dem BMP

Der Bundeseinheitliche Medikationsplan BMP, wird weiter neben dem eMP Bestand haben und ein analoges Abbild bleiben. Der BMP enthält somit die Sicht eines Arztes auf seinen Medikationsplan des Patienten. Dieser kann auch mit weniger als 3 Medikamente erstellt werden. Der eMP erhebt den Anspruch, ab einer Mindestanzahl von drei Medikamenten alle Medikationsdaten aller Ärzte in der ePA zu bündeln.

Und warum das alles?

Der Bundesgesundheitsminister wird nicht müde zu erwähnen, dass Gesundheitsforschung ohne Versorgungsdaten nicht möglich ist. Daher sollen Versicherungsnehmer einer ePA selbst entscheiden, ob Ihre Versorgungsdaten aus der ePA der Forschung gestiftet werden dürfen. Dass dies mit rechten Dingen zu geht, regelt das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) in Bonn. So sorgt am Ende auch die ePA und die Anwenderin und der Anwender mit Ihrer Datenspende dafür, dass zukünftig niemand leiden oder sterben soll, nur weil einmal irgendwann, irgendwo eine medizinische Information fehlt. Dafür stehen auch wir als CGM. Unsere Mission: helfende medizinische Informationen zum Nutzen aller Beteiligten im Gesundheitssystem immer und überall wirkstark zur Verfügung stellen.

Sie interessieren sich, wo es zukünftig mit dem eMP weiter geht?

Wir empfehlen Ihnen dann die regelmäßigen MIO Vision, der mio42 https://mio.kbv.de/display/MIOATT/MIO-Vision

Sie wissen noch nicht, wie Sie sich an die TI anschließen können? Das haben wir Ihnen hier aufbereitet: https://www.ti-pflege.de/

Verwandte Artikel
xxx
xxx
TI-Pauschalen für die Pflege

§ 106b Absatz 1 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit §291a Absatz 7 Satz 5 SGB V ...

TI in der Pflege
Besteht das E-Rezept den Praxistest in der Langzeitpflege? 

Der Roll-out des E-Rezepts für verschreibungspflichte Arzneimittel ...