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Neuerungen für Apotheken 2023: Steigende Löhne, Reformgesetze und dauerhaft Impfungen in Apotheken

16. Januar 2023 | Julia Girnus

Mit dem Jahreswechsel stellen sich auch für Apotheken Änderungen ein. Weitere sind bereits in Planung und werden im Verlauf des gestarteten Kalenderjahres eingeführt. Wir fassen 10 Veränderungen zusammen, über die Apotheken vor Ort informiert sein sollten.

1. Steigende Tariflöhne:

Zum 1. Januar 2023 sind die Tariflöhne im Kammerbezirk Nordrhein und im Tarifbereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) automatisch angestiegen, da seitdem die zweite Stufe der Tariferhöhung greift. In Sachsen gibt es nach 25 Jahren wieder einen Tarifvertrag für Apothekenpersonal.

2. PTA-Reformgesetz tritt in Kraft:

Mit dem PTA-Reformgesetz, das nach zwei Jahren Übergangsphase mit Beginn des Jahres 2023 in Kraft tritt, wird erstmals das Berufsbild (PTA/PTAG) definiert. Darüber hinaus sind Änderungen an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrv) und der Apothekenbetriebsordnung enthalten.

3. Kassenabschlag steigt:

Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz steigt ab 1. Februar 2023 der Kassenabschlag für Apotheken von derzeit 1,77 € auf 2,00 €. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre begrenzt, das heißt ab 2025 sinkt der Abschlag automatisch wieder auf den vorherigen Betrag.

4. Herstellerabschlag und Pharma-Rabatte steigen:

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat auch Auswirkungen auf den Herstellerabschlag und andere Pharma-Rabatte. Der Zwangsabschlag für Hersteller soll für das Jahr 2023 von 7 % auf 12 % steigen. Hinzu kommen weitere Rabattregelungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Preisbildung von neuen Arzneimitteln. Die 3-Prozent-Marge der Apotheken sinkt durch die niedrigen Arzneimittelpreise.

5. Dauerhaft Impfungen in Apotheken:

Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag mit dem Energiesparbremse-Gesetz beschlossen, Impfungen in der Apotheke in die Regelversorgung zu überführen. GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekenverband (DAV) sollen bis April 2023 die Details aushandeln.

6. Verkleinerter Personenkreis hat Anspruch auf Coronatests:

Der im November 2022 gesunkene Preis von Coronatests für anspruchsberechtigte Personen soll ab Mitte Januar nochmals verringert werden, da das „Freitesten“ abgeschafft werden soll.

7. TI-Pauschalen werden reformiert:

Die Pauschalzahlungen für Apotheken für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sollen mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz reformiert werden. Details sollen bis April 2023 von DAV und GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden.

8. Video-Ident-Verfahren in Apotheken:

Zur Identifizierung in der TI sollen Apotheken das Video-Ident-Verfahren anbieten können. So wurde es ebenfalls im Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz beschlossen. Technische Regeln sollen bis Frühjahr 2023 von der gematik bestimmt werden.

9. Änderungen im BtMVV:

In der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wurden seitens der Bundesregierung einige Änderungen beschlossen, die alle am 8. April 2023 in Kraft treten. Beispielsweise soll bei der Verschreibung die Möglichkeit zur telemedizinischen Konsultation bestehen.

10. eAU verpflichtend für Arbeitgeber:

Mit Beginn des Jahres 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Anstelle der Übermittlung des gelben Scheins durch Patientinnen und Patienten, wird die eAU vom Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse digital eingeholt.

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