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Direkte Abrechnung von E-Rezepten bringt Sicherheit

6. September 2022 | Julia Girnus
E-Rezept Direktabrechnung bringt Apotheken Sicherheit

Risiko Rechenzentrum umgehen

Apotheken rechnen aktuell fast eine halbe Milliarde Kassenrezepte pro Jahr über Rechenzentren ab. Zwar sind Rechenzentren bereits seit den 1960er Jahren als Schnittstelle zwischen Apotheken und Krankenkassen eingesetzt, doch birgt das für Apotheken Risiken: Zahlungen kommen zeitlich verzögert. Für Zwischenfinanzierungen fallen Gebühren an und Retaxationen drohen noch Wochen oder Monate nach Abgabe von Präparaten. Mit dem E-Rezept kann sich das ändern.

Dienstleistung Direktabrechnung nutzen

Mit der Direktabrechnung von E-Rezepten erhalten Apotheken die Hoheit über die eigene Rezeptabrechnung zurück. Risiken, wie sie bei der Schnittstelle Rechenzentrum auftreten können, werden umgangen – und die Sicherheit damit erhöht. Dadurch erfolgt die Honorierung innerhalb weniger Tage und die Liquidität der Apotheke erhöht sich. Der gesamte Prozess ist damit transparent und der Zahlungsprozess deutlich beschleunigt. Auch das Insolvenzrisiko Dritter hat keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Apotheke.

Dabei erfolgt die Direktabrechnung mittels scanacs-Plattform über eine Schnittstelle in Verbindung mit WINAPO®. E-Rezept-Daten gelangen direkt über die Schnittstelle an die Plattform. Nach dieser Übermittlung werden die übertragenen Daten direkt in der Anwendung angezeigt. Apotheken entscheiden individuell, welche E-Rezepte abgerechnet werden sollen, und die Rezeptdaten werden mit einem Klick automatisch in Abrechnungsdaten umgewandelt. Der generierte Abrechnungsdatensatz wird danach an die Abrechnungsstelle der jeweiligen Kasse versendet. Daraufhin zahlt die Krankenkasse ohne Umwege direkt an die Apotheke.

Kommunikation mit allen Krankenkassen

Die scanacs-Plattform kommuniziert grundsätzlich mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Somit können Apotheken mit allen GKVen abrechnen. Bei Krankenkassen, zu denen ein Vertragsverhältnis zu scanacs besteht, erfolgt zusätzlich eine Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit (Verordnungsprüfung). Dadurch erhalten Apotheken zusätzlich Erstattungshinweise und das Retaxationsrisiko wird gesenkt.

Durch die Direktabrechnung mit der Krankenkasse sind Zahlungsausfälle ausgeschlossen. Denn im Gegensatz zu Abrechnungszentren sind Krankenkassen staatliche Institutionen, die einem gewissen Insolvenzschutz unterliegen. Reicht das Vermögen der geschlossenen Krankenkasse zur Erfüllung aller Ansprüche der Versicherten und Leistungserbringer nicht aus, haften dafür die übrigen Krankenkassen. Hinzu kommt die Verpflichtung, gemäß Rahmenvertrag Rechnungen der Apotheke innerhalb von zehn Tagen nach Eingang zu begleichen, und das eigene Interesse der GKV, Negativzinsen oder den Apothekenabschlag zu vermeiden.

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