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Wichtiger Hinweis zur Verwendung älterer elektronischer Heilberufsausweise in der TI

 

Das E-Health Upgrade der KoCoBox MED+ schafft die technischen Voraussetzungen für die Fachanwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP) und qualifizierte elektronische Signatur (QES). 
Diese QES ermöglicht die qualifizierte Signatur von Dokumenten.

Für die vollumfängliche Nutzung der medizinischen Mehrwerte der TI ist ein eHBA der zweiten Generation oder eine Vorläuferkarte (eHBA eZA) notwendig.

 

Welche Funktionen der TI kann ich mit eHBA Vorläuferkarten nicht nutzen?

Sollten Sie noch keinen elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA G2) besitzen oder eine Vorläuferkarte (eHBA G0) verwenden wollen, müssen Sie folgende Einschränkungen zwingend beachten:

  • NFDM: Notfalldaten können nur mit einem HBA G2 signiert und auf die eGK geschrieben werden - das Lesen von Notfalldaten ist allerdings möglich.
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Ein personenbezogenes Postfach für KIM kann nur mit eHBA G2 angelegt werden - die Verwendung eines Institutionspostfaches ist allerdings möglich (mittels Institutionsausweis SMC-B).
  • QES: Es können keine QES-Signaturen mit den eHBA Vorläuferkarten erstellt werden. Auch die Verschlüsselung von Dokumenten ist mit diesen Karten nicht möglich.

Sollten Sie als Vorläuferkarte einen elektronischen Zahnarztausweis (kurz: eZA) besitzen, sind Sie von den genannten Einschränkungen nicht betroffen und können die Karten für die neuen Anwendung verwenden.

Die Einschränkungen werden im Rahmen des geplanten ePA Konnektor (PTV4) Upgrade aufgehoben.

 

Welche Funktionen der TI kann ich mit eHBA Vorläuferkarten nutzen?

Keine Einschränkungen durch eHBA Vorläuferkarten:

  • KIM: Die Bereitstellung eines Institutionspostfaches ist mittels des Institutionsausweises SMC-B möglich.
  • eMP: Das Einbringen und Auslesen des elektronischen Medikationsplans (eMP) ist mittels des Institutionsausweises SMC-B möglich.
  • Dienste im Sicheren Netz der KVen (SNK) können ohne Einschränkungen auch weiterhin mit Vorläuferkarten genutzt werden.

Es wird dringend empfohlen, einen eHBA G2 zu beantragen, um vollumfänglich von den neuen medizinischen TI Anwendungen zu profitieren.

 

Wie sieht ein eHBA 2.0 aus?

Ansicht eines Arztausweises der zweiten Generation.

MUSTER eHBA 2G für Ärzte (Quelle: D-Trust)

MUSTER eHBA 2G für Ärzte (Quelle: D-Trust)

 

Ansicht eines Zahnarztausweises der zweiten Generation.

MUSTER eHBA 2G für Zahnärzte

MUSTER eHBA 2G für Zahnärzte