Deutschland

Vorschau: CGM Z1/CGM Z1.PRO-Version 2.94

11. Dezember 2025

Wir geben Ihnen eine Vorschau auf das neue CGM Z1/CGM Z1.PRO-Update

An dieser Stelle erhalten Sie eine kleine Vorschau auf die Neuerungen in der Update-Version 2.94 für CGM Z1 und CGM Z1.PRO. Das Update wird Ihnen im Dezember 2025 zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie, sobald es bereitsteht.

Hinweise zu Abruf und Installation
So rufen Sie das Online-Update ab

Nachdem Sie die Benachrichtigungs-E-Mail für das CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Update erhalten haben, folgen Sie bitte den nachfolgenden Anweisungen, damit der Download und die Installation des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Updates korrekt ablaufen können: Wählen Sie im CGM Z1-Hauptmenü in der oberen Menüleiste den Menüpunkt „System“ und anschließend die Option „Online-Update abholen“. Wählen Sie im CGM Z1.PRO-Hauptmenü den Reiter „Tools“ und anschließend die Option „Z1-Online-Update“. Es erscheint die Download-Maske: „Willkommen auf der Update-Seite“.

Durch Anklicken des Buttons „Download starten“ wird der Download des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Updates Version 2.94 automatisch gestartet. Sobald der Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine entsprechende Meldung.

Beenden Sie CGM Z1/CGM Z1.PRO im Netzwerk auf allen Stationen. Starten Sie im Netzwerk den CGM Z1-Server (sonst den CGM Z1-Einzelplatzrechner) wie gewohnt. Nun wird Ihnen das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.94 zur Installation angeboten.

Hinweis: Falls Sie das Update auch für einen privaten Rechner benötigen, haben Sie die Möglichkeit, dieses über das Diskettensymbol oder STRG+S auf ein Medium mit großer Speicherkapazität (z. B. DVD-Brenner oder ZIP-Laufwerk) zu kopieren.

So installieren Sie das Online-Update

Sofern Sie über einen Heimcomputer verfügen, der über DSL mit dem Praxisnetzwerk verbunden werden kann, und keines der o. g. Sicherungsmedien vorhanden ist, muss das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.94 über die DSL-Verbindung auf dem Heimcomputer installiert werden (dies dauert i. d. R. länger). Lesen Sie hierzu auch die nachfolgenden Hinweise.

Durch Auswahl des Updates „CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.94“ und „Speichern“ wird das Update zur Installation übernommen (die heruntergeladene Datei wird dabei zunächst entpackt).

Nach dem Entpacken können Sie das Update installieren. Dabei wird der Updatevorgang gestartet, den Sie bereits von der DVD-Installation kennen. Die Installation des Updates CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.94 erfolgt wie gewohnt mit Bestätigung von „Ja“. Bei Klick auf „Nein“ wird die Installation in einem Schritt durchgeführt (die üblichen Abfragen entfallen). Konnte das Update korrekt installiert werden, erhalten Sie von CGM Z1/CGM Z1.PRO eine entsprechende Meldung. Starten Sie nun CGM Z1/CGM Z1.PRO wie gewohnt.

Hinweis: Sofern Sie das Update z. B. auf eine DVD-RW oder ein ZIP-Laufwerk kopiert haben, empfiehlt es sich, die Installation über das entsprechende Medium vorzunehmen, da dieser Vorgang schneller vonstattengeht als über die DSL-Verbindung. Das Update kann dann über das entsprechende Medium auf dem Heimrechner über „Stammdaten > System > Wartung“ installiert werden.


Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Update-Version 2.94 nicht abrechnungsrelevant ist!

 

Die Neuerungen für CGM Z1.PRO im Überblick
WICHTIG! 
Aktuelle Information TI-Verschlüsselungsalgorithmen: Umstellung von RSA auf ECC 

Kurz zusammengefasst: 

HBAs, die Zertifikate mit RSA-Verschlüsselung enthalten, können noch bis zum 30. Juni 2026 von betroffenen Leistungserbringenden genutzt werden. Danach können nur noch HBAs mit ECC-basierten Zertifikaten eingesetzt werden, um beispielsweise E-Rezepte zu signieren.  

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen die Kartenanbieter ausschließlich ECC-fähige Karten produzieren und ausgeben, die keine RSA-Zertifikate mehr enthalten. 

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der Update-Dokumentation!

Neue bzw. geänderte FU-Leistungen, ab 01.01.2026

Die Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen wurden nicht angepasst. Neu geregelt wurde die Zuordnung der drei Untersuchungen innerhalb der FU2 zum Lebensalter des untersuchten Kindes. Die drei Untersuchungen sind nun – analog zur FU1 – konkreten Zeiträumen zugeordnet. Konnten die drei Untersuchungen der FU2 bisher bei Kindern vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat mit einem Mindestabstand von mindestens 12 Monaten zeitlich variabel erbracht werden, ist zukünftig eine Früherkennungsuntersuchung vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat, eine vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat und eine vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat des Kindes möglich. Der Mindestabstand zwischen den Untersuchungen muss weiterhin 12 Monate betragen. Die insgesamt drei Früherkennungsleistungen der FU1 werden in Abhängigkeit des jeweiligen Kindesalters zukünftig mit FUZ1, FUZ2 und FUZ3 bezeichnet, die drei Früherkennungsleistungen der FU2 mit FUZ4, FUZ5 und FUZ6.

Neue DTA-Module für die KCH- und KFO-Quartalsabrechnungen 1/2026

Von der KZBV wurden neue DTA-Module für die KCH-Quartalsabrechnung in der Version 6.5 und für die KFO-Quartalsabrechnung in der Version 6.8 zur Verfügung gestellt, welche ab der Abrechnung des 1. Quartals 2026 einzusetzen sind und die wir Ihnen bereits mit diesem Update ausliefern. Hauptbestandteil der Änderungen sind die Integration und Prüfung der neuen bzw. geänderten Früherkennungsleistungen sowie die fiktiven Narkoseleistungen „ANAEP“ und „ANAEX“. 

Neue ZE-Festzuschüsse und neuer ZE-Punktwert, ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 werden beim Erstellen von neuen ZE-Planungen / Reparaturen die neuen ZE-Festzuschussbeträge sowie der ebenfalls ab dem 01.01.2026 neue ZE-Punktwert (1,1844) berücksichtigt.

Neue DTA-Module für die KBR- und ZE-Monatsabrechnungen

Die CGM Z1.PRO-Version 2.94 enthält neue DTA-Module der KZBV für die KBR- und die ZE-Monatsabrechnungen – gültig ab 01.01.2026.

ePA (elektronische Patientenakte)

Die ePA können sie jetzt auch direkt aus der Z1.PRO Karteikarte über ein Symbol rechts neben der freien Eingabezeile aufrufen. Desweitern wurde der Upload aus dem Praxisarchiv vereinfacht.  

Ifap praxisCENTER

Hier stellen wir Ihnen mit der neuen Version die Hausliste zur Verfügung. Sie können sich dort Ihre häufig genutzten Medikamente ablegen. 
Mit dem letzten Update (2.93) haben wir den Aufruf der Fertigarzneiverordnung unterbunden, da die PZN- bzw. Fertigarzneiverordnung nur noch mit einer zertifizieren Arzneimitteldatenbank (ifap praxisCENTER ®) erlaubt ist. Einige Anwender wünschen sich dennoch weiterhin den Zugang zu den erfassten Medikamenten.  

Patientenstamm

Im alternativen Rechnungsempfänger können einige Angaben als Pflichtfelder definiert werden. 

Und die Emojis kommen: 🥳
Ab dieser Version steht im Patientenstamm die Möglichkeit zur Verfügung Emojis zum Patienten zu hinterlegen. Diese werden in vielen Programmteilen angezeigt.

KFO – Kassenwechsel

Hier wurde angepasst, dass nach einem Antrag wegen Krankenkassenwechsel in den Folgeanträgen die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans aus dem Krankenkassenwechselantrag angegeben wird. 

UPT – Modul

Das UPT-Modul wurde an die neue PAR-Richtlinie ab 01.07.2025 angepasst und weitere Features eingebaut.

Zum Beispiel: Wurde eine UPT-Sitzung nicht vollständig erbracht, wird in der entsprechenden Spalte mit einem blauen Haken darauf hingewiesen.  Weitere Farben und Informationen, entnehmen Sie bitte der Update Dokumentation.

Z1.PRO DATEV Buchungsdatenservice

Buchungsdatensätze können jetzt auf Wunsch mit Patientennamen übermitteln werden. Des Weiteren wurde die Prüfung der Datumsgrenzen zu einem Wirtschaftsjahr integriert und die

Vorkontierung zu Praxismaterialien (sofern auch Rechnungen, die über ein Rechenzentrum abgerechnet wurden an DATEV übermittelt werden) erweitert. Bitte sprechen sie sich hierzu im Vorfeld mit Ihrer Steuerkanzlei ab.

Stammdaten – Labor – Material

Hier haben sie ab sofort die Möglichkeit nach ihren deaktivierten Materialen zu suchen.

Die Neuerungen für CGM Z1 im Überblick
WICHTIG! 
Aktuelle Information TI-Verschlüsselungsalgorithmen: Umstellung von RSA auf ECC 

Kurz zusammengefasst: 

HBAs, die Zertifikate mit RSA-Verschlüsselung enthalten, können noch bis zum 30. Juni 2026 von betroffenen Leistungserbringenden genutzt werden. Danach können nur noch HBAs mit ECC-basierten Zertifikaten eingesetzt werden, um beispielsweise E-Rezepte zu signieren.  

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen die Kartenanbieter ausschließlich ECC-fähige Karten produzieren und ausgeben, die keine RSA-Zertifikate mehr enthalten. 

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der Update-Dokumentation!

Neue bzw. geänderte FU-Leistungen, ab 01.01.2026

Die Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen wurden nicht angepasst. Neu geregelt wurde die Zuordnung der drei Untersuchungen innerhalb der FU2 zum Lebensalter des untersuchten Kindes. Die drei Untersuchungen sind nun – analog zur FU1 – konkreten Zeiträumen zugeordnet. Konnten die drei Untersuchungen der FU2 bisher bei Kindern vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat mit einem Mindestabstand von mindestens 12 Monaten zeitlich variabel erbracht werden, ist zukünftig eine Früherkennungsuntersuchung vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat, eine vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat und eine vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat des Kindes möglich. Der Mindestabstand zwischen den Untersuchungen muss weiterhin 12 Monate betragen. Die insgesamt drei Früherkennungsleistungen der FU1 werden in Abhängigkeit des jeweiligen Kindesalters zukünftig mit FUZ1, FUZ2 und FUZ3 bezeichnet, die drei Früherkennungsleistungen der FU2 mit FUZ4, FUZ5 und FUZ6.

Neue DTA-Module für die KCH- und KFO-Quartalsabrechnungen 1/2026

Von der KZBV wurden neue DTA-Module für die KCH-Quartalsabrechnung in der Version 6.5 und für die KFO-Quartalsabrechnung in der Version 6.8 zur Verfügung gestellt, welche ab der Abrechnung des 1. Quartals 2026 einzusetzen sind und die wir Ihnen bereits mit diesem Update ausliefern. Hauptbestandteil der Änderungen sind die Integration und Prüfung der neuen bzw. geänderten Früherkennungsleistungen sowie die fiktiven Narkoseleistungen „ANAEP“ und „ANAEX“. 

Neue ZE-Festzuschüsse und neuer ZE-Punktwert, ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 werden beim Erstellen von neuen ZE-Planungen / Reparaturen die neuen Festzuschussbeträge sowie der ebenfalls ab dem 01.01.2026 neue ZE-Punktwert (1,1844) berücksichtigt.

Neue DTA-Module für die KBR- und ZE-Monatsabrechnungen

Die CGM Z1-Version 2.94 enthält neue DTA-Module der KZBV für die KBR- und die ZE-Monatsabrechnungen – gültig ab 01.01.2026.

ePA (elektronische Patientenakte)

Die ePA können sie jetzt auch direkt aus der Z1 Karteikarte über ein Symbol rechts neben der freien Eingabezeile aufrufen. Desweitern wurde der Upload aus dem Praxisarchiv vereinfacht.  

Ifap praxisCENTER

Hier stellen wir Ihnen mit der neuen Version die Hausliste zur Verfügung. Sie können sich dort Ihre häufig genutzten Medikamente ablegen.

Mit dem letzten Update (2.93) haben wir den Aufruf der Fertigarzneiverordnung unterbunden, da die PZN- bzw. Fertigarzneiverordnung nur noch mit einer zertifizieren Arzneimitteldatenbank (ifap praxisCENTER ®) erlaubt ist. Einige Anwender wünschen sich dennoch weiterhin den Zugang zu den erfassten Medikamenten.  

Patientenstamm

Im alternativen Rechnungsempfänger können einige Angaben als Pflichtfelder definiert werden. 

KFO – Kassenwechsel

Hier wurde angepasst, dass nach einem Antrag wegen Krankenkassenwechsel in den Folgeanträgen die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans aus dem Krankenkassenwechselantrag angegeben wird. 

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