Deutschland

Vorschau: CGM Z1/CGM Z1.PRO-Version 2.92

16. Juni 2025
Zahnarzt in der Praxis

Wir geben Ihnen eine Vorschau auf das neue CGM Z1/CGM Z1.PRO-Update

An dieser Stelle erhalten Sie eine kleine Vorschau auf die Neuerungen in der Update-Version 2.92 für CGM Z1 und CGM Z1.PRO. Das Update wird Ihnen im Juli 2025 zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie, sobald es bereitsteht.

Hinweise zu Abruf und Installation

So rufen Sie das Online-Update ab

Nachdem Sie die Benachrichtigungs-E-Mail für das CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Update erhalten haben, folgen Sie bitte den nachfolgenden Anweisungen, damit der Download und die Installation des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Updates korrekt ablaufen können: Wählen Sie im CGM Z1-Hauptmenü in der oberen Menüleiste den Menüpunkt „System“ und anschließend die Option „Online-Update abholen“. Wählen Sie im CGM Z1.PRO-Hauptmenü den Reiter „Tools“ und anschließend die Option „Z1-Online-Update“. Es erscheint die Download-Maske: „Willkommen auf der Update-Seite“.

Durch Anklicken des Buttons „Download starten“ wird der Download des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Updates Version 2.92 automatisch gestartet. Sobald der Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine entsprechende Meldung.

Beenden Sie CGM Z1/CGM Z1.PRO im Netzwerk auf allen Stationen. Starten Sie im Netzwerk den CGM Z1-Server (sonst den CGM Z1-Einzelplatzrechner) wie gewohnt. Nun wird Ihnen das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.92 zur Installation angeboten.

Hinweis: Falls Sie das Update auch für einen privaten Rechner benötigen, haben Sie die Möglichkeit, dieses über das Diskettensymbol oder STRG+S auf ein Medium mit großer Speicherkapazität (z. B. DVD-Brenner oder ZIP-Laufwerk) zu kopieren.

So installieren Sie das Online-Update

Sofern Sie über einen Heimcomputer verfügen, der über DSL mit dem Praxisnetzwerk verbunden werden kann, und keines der o. g. Sicherungsmedien vorhanden ist, muss das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.92 über die DSL-Verbindung auf dem Heimcomputer installiert werden (dies dauert i. d. R. länger). Lesen Sie hierzu auch die nachfolgenden Hinweise.

Durch Auswahl des Updates „CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.92“ und „Speichern“ wird das Update zur Installation übernommen (die heruntergeladene Datei wird dabei zunächst entpackt).

Nach dem Entpacken können Sie das Update installieren. Dabei wird der Updatevorgang gestartet, den Sie bereits von der DVD-Installation kennen. Die Installation des Updates CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.92erfolgt wie gewohnt mit Bestätigung von „Ja“. Bei Klick auf „Nein“ wird die Installation in einem Schritt durchgeführt (die üblichen Abfragen entfallen). Konnte das Update korrekt installiert werden, erhalten Sie von CGM Z1/CGM Z1.PRO eine entsprechende Meldung. Starten Sie nun CGM Z1/CGM Z1.PRO wie gewohnt.

Hinweis: Sofern Sie das Update z. B. auf eine DVD-RW oder ein ZIP-Laufwerk kopiert haben, empfiehlt es sich, die Installation über das entsprechende Medium vorzunehmen, da dieser Vorgang schneller vonstattengeht als über die DSL-Verbindung. Das Update kann dann über das entsprechende Medium auf dem Heimrechner über „Stammdaten > System > Wartung“ installiert werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Update-Version 2.92 nicht abrechnungsrelevant ist!

Die Neuerungen für CGM Z1.PRO im Überblick

Neue DTA Module

Neue DTA-Module für die KCH- und KFO-Quartalsabrechnungen in 3/2025.

Die KZBV hat neue DTA-Module für die KCH-Quartalsabrechnung in der Version 6.3 und für die KFO-Quartalsabrechnung in der Version 6.6 – einzusetzen für die Abrechnung des 3. Quartals 2025 – zur Verfügung gestellt, die wir bereits mit diesem Update ausliefern.

Die für die aktuelle KCH- und KFO-Quartalsabrechnung in 2.2025 gültigen DTA-Module haben Sie bereits im März mit der Z1-Version 2.90 erhalten.

Neues DTA-Modul für die ZE-Monatsabrechnung

Für die ZE-Monatsabrechnung wurde ein neues ZE-DTA Modul in der Version 7.2 von der KZBV zur Verfügung gestellt, dass ab dem 01.07.2025 zu verwenden ist.

Neues DTA-Modul für die KBR-Monatsabrechnung

Für die KBR-Monatsabrechnung wurde ein neues KBR-DTA Modul in der Version 5.8 von der KZBV zur Verfügung gestellt, welches ab dem 01.07.2025 einzusetzen ist.

Neues DTA-Modul für die PAR-Monatsabrechnung

Für die PAR-Monatsabrechnung wurde ein neues PAR-DTA Modul in der Version 5.3 von der KZBV zur Verfügung gestellt, welches ab dem 01.07.2025 einzusetzen ist.

Datenschutz: Z1-Datensicherung

Kennwort ausdrucken

Mit dem Datenschutz- und Sicherheitsupdate Z1-Version 2.91 wurde die Funktion zur Kennwort-Eingabe in der Konfiguration der Z1-Datensicherung zur Verfügung gestellt. Das Kennwort kann jetzt auch über das Druckersymbol ausgedruckt werden. 

PAR-Richtlinie – ab 01.07.2025

Dauer der UPT

Der Zeitraum für die UPT-Behandlungsstrecke bleibt unverändert bei zwei Jahren und beginnt mit der ersten erbrachten UPT-Leistung.

Frequenz

Die Frequenz der UPT orientiert sich weiterhin am festgestellten Grad der Parodontalerkrankung (A/B/C).

Mindestabstände
  • Die Regelungen zu den Mindestabständen zwischen den UPT-Leistungen bleiben erhalten.
  • Es gilt nur noch der Mindestabstand zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung.
Kalenderzeiträumliche Zuordnung

Die Vorschriften bezüglich der Zuordnung zu bestimmten Kalenderzeiträumen (wie Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr und Kalendertertial) entfallen.

UPT-Verlängerung

Die bestehenden Mindestabstände bleiben auch im Rahmen einer UPT-Verlängerung bestehen.

Allgemeine Informationen

Die Änderungen sollen die Flexibilität in der Behandlung erhöhen und eine Vereinfachung bei der Berechnung der UPT-Termine ermöglichen. Die Anpassungen dazu, u.a. zur PAR-Abrechnung erhalten Sie mit einer gesonderten Wartung. 

Neues CGM KIM Clientmodul 15 in der Version 1.16.0

Auslieferung durch gesonderte Wartung

Es wurde ein neues CGM KIM Clientmodul in der Version 1.16.0 zur Verfügung gestellt. Dieses wird mit einer gesonderten Wartung ausgeliefert, da zunächst die Fachdienste von der gematik (bzw. den jeweiligen Fachdienstbetreibern) aktualisiert werden müssen.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) in der Version 2.7

Anbindung der Referenzdatenbank

Für die Erstellung eines BMPs muss seit dem 01. April 2024 eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellte einheitliche Referenzdatenbank genutzt werden. Diese enthält patiententaugliche Bezeichner für Wirkstoffe, Wirkstärken und Darreichungsformen. 

Ziel ist es, dass alle Software-Anbieter den gleichen Bezeichner (Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform) im Ausdruck des BMPs verwenden.

Die aktuelle Version der Referenzdatenbank erhalten Sie künftig mit jedem Update.

TSE

ELSTER §146a Meldedaten

Seit dem 01.01.2025 besteht eine Meldepflicht für elektronische Kassensystem. Alle dazu notwendigen Informationen können in der TSE-Verwaltung zusammengestellt und dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden.

Neue Formulare

„Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ und „Unerwünschte Wirkungen und Mängel von Medizinprodukten“

Die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) verzeichnet seit einigen Jahren sinkende Meldezahlen hinsichtlich der Mitteilung bekannter und unbekannter Arzneimittelwirkungen sowie unerwünschter Wirkungen und Mängel von Medizinprodukten. Sie als Zahnarzt sind verpflichtet, solche Vorfälle zu melden. Die neuen Formulare können jetzt über den Reiter „Formulare“, alternativ mit Aufruf über die Kleinformulare als auch über die Statuszeilenfunktion aufgerufen, ausgefüllt und via KIM direkt an die BZÄK versendet oder in die elektronische Patientenakte exportiert werden.

Erweiterte Leistungsanzeige (Zoom)

Anzeige BEMA-Leistung

Ab sofort wird hier zu Ihrer Information neben der Punktzahl zur BEMA-Leistung auch der daraus resultierende Betrag mit ausgegeben. Der Betrag wird anhand des zu diesem Zeitpunkt hinterlegten Punktwerts berechnet.

Tagesprotokoll

Weitere Prüfung

In größeren Praxen, wie Filialen oder MVZs, wird die Überprüfung der in der Karteikarte erfassten Leistungen im Tagesprotokoll oft sowohl vom Behandler selbst als auch von der Abrechnungshelferin oder dem Praxis-Management durchgeführt.

Damit diese zusätzlichen Prüfungen auch in Z1.PRO dokumentiert werden können, wird dafür in der Konfiguration (F6) eine „weitere Prüfung“ zur Verfügung gestellt. 

Die Neuerungen für CGM Z1 im Überblick

Neue DTA Module

Neue DTA-Module für die KCH- und KFO-Quartalsabrechnungen in 3/2025

Die KZBV hat neue DTA-Module für die KCH-Quartalsabrechnung in der Version 6.3 und für die KFO-Quartalsabrechnung in der Version 6.6 – einzusetzen für die Abrechnung des 3. Quartals 2025 – zur Verfügung gestellt, die wir bereits mit diesem Update ausliefern.
 

Die für die aktuelle KCH- und KFO-Quartalsabrechnung in 2.2025 gültigen DTA-Module haben Sie bereits im März mit der Z1-Version 2.90 erhalten.

Neues DTA-Modul für die ZE-Monatsabrechnung

Für die ZE-Monatsabrechnung wurde ein neues ZE-DTA Modul in der Version 7.2 von der KZBV zur Verfügung gestellt, dass ab dem 01.07.2025 zu verwenden ist.

Neues DTA-Modul für die KBR-Monatsabrechnung

Für die KBR-Monatsabrechnung wurde ein neues KBR-DTA Modul in der Version 5.8 von der KZBV zur Verfügung gestellt, welches ab dem 01.07.2025 einzusetzen ist.

Neues DTA-Modul für die PAR-Monatsabrechnung

Für die PAR-Monatsabrechnung wurde ein neues PAR-DTA Modul in der Version 5.3 von der KZBV zur Verfügung gestellt, welches ab dem 01.07.2025 einzusetzen ist.

Datenschutz: Z1-Datensicherung

Kennwort ausdrucken

Mit dem Datenschutz- und Sicherheitsupdate Z1-Version 2.91 wurde die Funktion zur Kennwort-Eingabe in der Konfiguration der Z1-Datensicherung zur Verfügung gestellt. Das Kennwort kann jetzt auch über das Druckersymbol ausgedruckt werden. 

PAR-Richtlinie – ab 01.07.2025

Dauer der UPT

Der Zeitraum für die UPT-Behandlungsstrecke bleibt unverändert bei zwei Jahren und beginnt mit der ersten erbrachten UPT-Leistung.

Frequenz

Die Frequenz der UPT orientiert sich weiterhin am festgestellten Grad der Parodontalerkrankung (A/B/C).

Mindestabstände
  • Die Regelungen zu den Mindestabständen zwischen den UPT-Leistungen bleiben erhalten.
  • Es gilt nur noch der Mindestabstand zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung.
Kalenderzeiträumliche Zuordnung

Die Vorschriften bezüglich der Zuordnung zu bestimmten Kalenderzeiträumen (wie Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr und Kalendertertial) entfallen.

UPT-Verlängerung

Die bestehenden Mindestabstände bleiben auch im Rahmen einer UPT-Verlängerung bestehen.

Allgemeine Informationen

Die Änderungen sollen die Flexibilität in der Behandlung erhöhen und eine Vereinfachung bei der Berechnung der UPT-Termine ermöglichen. Die Anpassungen dazu, u.a. zur PAR-Abrechnung erhalten Sie mit einer gesonderten Wartung. 

Neues CGM KIM Clientmodul 15 in der Version 1.16.0

Auslieferung durch gesonderte Wartung

Es wurde ein neues CGM KIM Clientmodul in der Version 1.16.0 zur Verfügung gestellt. Dieses wird mit einer gesonderten Wartung ausgeliefert, da zunächst die Fachdienste von der gematik (bzw. den jeweiligen Fachdienstbetreibern) aktualisiert werden müssen.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) in der Version 2.7

Anbindung der Referenzdatenbank

Für die Erstellung eines BMPs muss seit dem 01. April 2024 eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellte einheitliche Referenzdatenbank genutzt werden. Diese enthält patiententaugliche Bezeichner für Wirkstoffe, Wirkstärken und Darreichungsformen.

Ziel ist es, dass alle Software-Anbieter den gleichen Bezeichner (Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform) im Ausdruck des BMPs verwenden.

Die aktuelle Version der Referenzdatenbank erhalten Sie künftig mit jedem Update.

TSE

ELSTER §146a Meldedaten

Seit dem 01.01.2025 besteht eine Meldepflicht für elektronische Kassensystem. Alle dazu notwendigen Informationen können in der TSE-Verwaltung zusammengestellt und dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden.

Neue Formulare

„Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ und „Unerwünschte Wirkungen und Mängel von Medizinprodukten“

Die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) verzeichnet seit einigen Jahren sinkende Meldezahlen hinsichtlich der Mitteilung bekannter und unbekannter Arzneimittelwirkungen sowie unerwünschter Wirkungen und Mängel von Medizinprodukten. Sie als Zahnarzt sind verpflichtet, solche Vorfälle zu melden. Die neuen Formulare können jetzt über das Z1-Ribbon Menü, alternativ mit Aufruf über die Kleinformulare als auch über die Statuszeilenfunktion aufgerufen, ausgefüllt und via KIM direkt an die BZÄK versendet oder in die elektronische Patientenakte exportiert werden. 

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