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CGM LAUER: Aktuelle Informationen zu unseren Systemen

2. März 2022
Warnsignal im Straßenverkehr

So erreichen Sie uns

WINAPO® Software 0911 / 9795 - 555
WINAPO® Technik0911 / 9795 - 588

WINAPO® Hotline für stehende Systeme

Nutzen Sie diese Rufnummer bitte nur bei stehenden Systemen.

0911 / 9795 - 511

Diese Rufnummern sind zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

Montag-Freitag:  7:45-19 Uhr

Samstag: 7:45-14 Uhr

Darüber hinaus ist unsere Notfall-Hotline (0911 / 9795 – 511) zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

Samstag: 14-20 Uhr

Sonntag & Feiertage: 8-20 Uhr

Außerdem nehmen wir Ihre Anliegen auch gerne schriftlich über unsere E-Mailadresse support@lauer-fischer.cgm.com entgegen.

CGM METIS® wieder über das Kunden-Center erreichbar

Wir freuen uns sehr, Ihnen heute mitteilen zu können, dass Ihr Zugang zu CGM METIS® über das neue GM LAUER Kunden-Center https://portal.cgmlauer.cgm.com ab sofort wieder möglich ist. Über diesen Weg steht Ihnen der gebuchte Leistungsumfang für CGM METIS® wieder wie gewohnt zur Verfügung. Anleitungen und Update-Dokumentationen werden wir Ihnen so schnell wie möglich wieder bereitstellen.

Ihre bisher genutzten Zugangsdaten funktionieren auch weiterhin. Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen oder es ändern möchten, können Sie dieses über den Passwort vergessen Link zurücksetzen und ein neues Passwort vergeben.

LAUER-TAXE®️ Online 4.0 

Ab sofort ist das CGM LAUER-Kundencenter und somit die LTO 4.0 in gewohnter Form unter einer neuen Adresse https://portal.cgmlauer.cgm.com wieder erreichbar.

Die vergangenen Wochen haben wir intensiv dazu genutzt, eine neue Infrastruktur mit neuer Hardware, neuem Betriebssystem und neuer Datenbanktechnologie aufzubauen. Das Ergebnis ist eine hoch performante LAUER-TAXE® Online 4.0 in gewohnter Optik mit allen individuellen Einstellungen, gespeicherten Suchmodellen und Listenkonfigurationen.

Noch ein großer Vorteil für Sie: Ihre bisher genutzten Zugangsdaten funktionieren auch weiterhin. Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen oder es ändern möchten, können Sie dieses über den Passwort-vergessen-Link jederzeit zurücksetzen und ein neues Passwort vergeben.

Online-Seminare

Wir freuen uns, Ihnen im März wieder kostenlose Kunden-Online-Seminare zu informativen und hilfreichen Themen rund um WINAPO® anzubieten.Gemeinsam mit unseren Referentinnen Claudia Gurt und Lena Thummet (Training & Support) laden wir Sie herzlich zu folgendem Themenbereich ein:

Informationen zur Abrechnung von Covid-19-Arzneimitteln

Das BMG hat mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden.

Mit Paxlovid® ist nun ein zweites derartiges Arzneimittel verfügbar. Mit dem Datenstand 01.02.2022 wird dieses mit der BUND-PZN 17977087 in der LAUER-TAXE® enthalten sein. Somit können Sie ab diesem Zeitpunkt die Ihnen vorliegenden Verschreibungen mit der hier genannten BUND-PZN bedrucken und bei Ihrem Rechenzentrum zur Abrechnung einreichen.

Bitte beachten Sie dabei auch weiterhin, dass Sie die Zuzahlung im Abverkauf der Kasse manuell auf 0,00 € setzen oder das Rezept als RZO erfassen müssen, damit die Abgabe den offiziellen Vorgaben gemäß zuzahlungsfrei erfolgt. Die Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, welcher zwischenzeitlich aktualisiert wurde. Neben Paxlovid® wurde für alle Verordnungen von COVID-19 Arzneimitteln als Bedruckungsvorschrift für den Arzt und Abgaberegelung für die Apotheke eine Einlösefrist von 5 Werktagen ergänzt.

Unsere Anleitung in Form des WIKI-Beitrag „Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, welcher über die WIKI-Startseite https://lfwiki.azurewebsites.net/ direkt erreichbar ist, wurde ebenfalls aktualisiert.

Gesetzliche Änderung ab dem 01.02.2022

Zum 01.02.2022 treten Änderungen der Hilfstaxe-Vereinbarung und der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung in Kraft, welche die Abrechnung von Substitutionsarzneimittel-Einzeldosen nach Anlage 4 (Methadon-Lösungen) bzw. Anlage 5 (Levomethadon-Einzeldosen) der Hilfstaxe betreffen. Die Änderungen zielen darauf ab, anhand der zur Abrechnung verwendeten Sonder-PZN unterscheiden zu können, ob es sich um

  • aus Fertigarzneimitteln entnommene Einzeldosen oder
  • rezepturmäßig hergestellte Einzeldosen

handelt.

Eine Änderung der gemäß Hilfstaxe für diese Einzeldosen abrechnungsfähigen Preise ist mit der Neuerung nicht verbunden. Von der Änderung unberührt bleibt außerdem, dass für die Abrechnung von Substitutions­arzneimittel-Einzeldosen eine Detaildatenübermittlung und Hashcode-Bedruckung

  • bei Einsatz von Fertigarzneimitteln verpflichtend,
  • bei rezepturmäßiger Herstellung bislang noch optional ist.

 

Anhand der unterschiedlichen Sonder-PZN ist allerdings vom Abrechnungsmonat Februar an eine eindeutige Zuordnung gegeben, ob eine Abrechnung von Fertigarzneimitteln (mit verpflichtender Detaildatenübermittlung) oder von Rezepturen (mit optionaler Detaildatenübermittlung) vorliegt.

Für die Umsetzung der geänderten Abrechnungsvorschriften mit Ihrem WINAPO®-System empfehlen wir Ihnen das in unserem WIKI Artikel „Abrechnung von Methadon und Levomethadon-Einzeldosen“ beschriebene Vorgehen. Dieser ist in der neuen Rubrik „Aktuelles“ zu finden, welche über die WIKI-Startseite direkt erreichbar ist.

Festschreiben von Jahres- und Monatsabschlüssen in WINAPO®64

Aktuell erscheint in der Applikation Finanzen beim Festschreiben eines Monats- bzw. eines Jahresabschlusses eine Fehlermeldung. Die Durchführung von Monat- bzw. Jahresabschlüssen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend notwendig. Wir haben Ihnen in einem Fax mitgeteilt, wie Sie, falls benötigt, die Werte des kompletten Jahres stattdessen in der Applikation Finanzen drucken können. Sobald wir Ihnen eine Programmanpassung zur Verfügung stellen können, werden wir Sie gesondert informieren.  

ADAS-Schnittstelle – Empfang von Bestellungen eingeschränkt wieder möglich

Momentan findet leider noch kein Bestelleingang in Ihrem WINAPO®-System statt. Ihre Kundenbestellungen können Sie direkt über die Browseransicht des Shops für Apotheker (das sog. Backend) Ihres jeweiligen Anbieters abrufen. Um zu erfahren, wie Sie zu dieser Ansicht gelangen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Shop-Anbieter. Wir informieren Sie umgehend, sobald der Bestelleingang in WINAPO® wieder möglich ist.

Apoware®️

Der neue Apoware®-Online-Shop bietet Ihnen die gewohnte Artikelvielfalt zum kleinen Preis. Er ist noch nicht mit unseren Systemen verknüpft und kann Sie als Anwender:in daher leider noch nicht eindeutig identifizieren. Bitte registrieren Sie sich unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse (=Benutzername) neu. Klicken Sie dazu oben rechts auf MEIN KONTO und anschließend auf Neuer Kunde? Hier registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie Ihre Waren wie immer auf Rechnung bestellen.

Pflicht zur elektronischen Dateidatenübermittlung ab 01.01.2022

Gemäß der Regelungen in der Technischen Anlage 1 (TA1) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V zur Lieferung von Z-Daten und Hash-Codes muss ab 01.01.2022 (mit einer Übergangsfrist bis 30.06.2022) auch für Rezepturen, die bisher noch nicht von dieser Pflicht erfasst waren (z. B. konventionelle Rezepturen und rezepturmäßig hergestellte Substitutionsarzneimitteleinzeldosen), eine Erfassung von Detaildaten und deren Übermittlung an das Rechenzentrum erfolgen. Begleitend dazu wird ein die übermittelten Daten repräsentierender Hash-Code generiert und als Ziffern-Reihe in die Druckpositionen der zweiten und dritten Abrechnungszeile auf das Papier-Rezept gedruckt.

Hierzu haben wir Sie per Fax bzw. E-Mail informiert und Ihnen darin einen aktuellen Workaround erläutert, damit Sie wissen, wie Sie vorgehen, falls technische Gründe Sie an der Übermittlung der Detaildaten hindern.

Ersatzansprüche der Krankenkassen

Ab dem 01.01.2022 gilt eine neue gesetzliche Regelung für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Die Apotheken sind gesetzlich und vertraglich zur Mitwirkung verpflichtet und müssen ab dem 01.01.2022 für alle verifikationspflichtigen Arzneimittel auf Anforderung hin in der Lage sein, Informationen zu Lieferanten, Liefertagen und Liefermengen von betroffenen Chargen eines betroffenen Arzneimittels bereitzustellen.

Zur Vorbereitung auf diese Anforderung hatten wir Sie bereits darum gebeten, Ihre MSV3 und ggf. auch die Einstellungen Ihrer Kommissionier-Automaten zu überprüfen. Sollten Sie das noch nicht getan haben, finden Sie hierzu eine Aufstellung im Fax bzw. der E-Mail, die wir bereits an Sie versendet haben.

Fehlverhalten bei Übernahme eines Kunden aus der Personenverwaltung

Beim Arbeiten mit der hierarchischen Liste in der Personenverwaltung kommt es aktuell vor, dass eine korrekte Ergebnisdarstellung bei der Personensuche, wie auch bei der Kundensuche oder -übernahme aus anderen Applikationen, nicht möglich ist. 

Hierzu haben wir Sie per Fax bzw. E-Mail über den aktuellen Workaround informiert. Sobald das Fehlverhalten behoben werden konnte, informieren wir Sie erneut darüber. 

Kunden-Center wieder erreichbar

Unser Kunden-Center ist wieder unter https://portal.cgmlauer.cgm.com erreichbar. 

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