Deutschland

Ohne sie geht nichts: Die ersten drei Schritte zur eigenen Praxis

7. Juli 2025

Der Traum von der eigenen Zahnarztpraxis ist für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte ein erstrebenswertes Ziel und ein großer Traum. Doch der Weg dorthin erfordert fundiertes Wissen über die Niederlassung und die Zulassung des Zahnarztsitzes. In unserem aktuellen Magazinartikel geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Schritte, die Sie beachten müssen, um erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten. Von der Standortwahl über die erforderlichen Anträge bis hin zur Beantragung der Zulassung – wir bereiten Sie optimal auf die Herausforderungen vor, die auf Sie zukommen. Tauchen Sie ein in die Welt der Zahnarztpraxis-Neugründung und machen Sie Ihre Vision zur Realität!

 

Unabhängig von der Niederlassungsform gilt in Deutschland: Wer gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten ambulant behandeln und die Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen will, benötigt eine Zulassung. Diese verteilt der für den jeweiligen Vertragszahnarztsitz verantwortliche Zulassungsausschuss.

Schritt 1: Einen passenden Niederlassungszahnarztsitz suchen

Freie Wahl in Sachen Standort hat nur, wer sich in einem offenen Planungsbereich niederlassen will – also in einem Bereich, in dem nicht alle gesetzlich vorgesehenen Stellen einer Fachrichtung besetzt sind. Seit 1990 regelt dies die sogenannte Bedarfsplanung. Mit ihrer Hilfe soll einerseits die flächendeckende Versorgung mit Vertragszahnärztinnen und -ärzten gesichert und andererseits eine Überversorgung in einzelnen Fachrichtungen vermieden werden. Wer sich niederlassen will, muss folglich im ersten Schritt prüfen, ob beziehungsweise wo ein passender Zahnarztsitz frei ist.

Ist der Wunschbereich gesperrt, besteht u. U. die Möglichkeit, einen Niederlassungszahnarztsitz im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens zu übernehmen. Ähnliches gilt, wenn bereits niedergelassene Zahnärztinnen und -ärzte über die Option des Jobsharings ihre Zulassung teilen wollen.

Sinnvoll ist im Fall der Fälle auch die Aufnahme in die Warteliste – für den Wunschplanungsbereich und das entsprechende Fachgebiet. Wird ein passender Sitz frei, informiert die verantwortliche Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) die Antragsteller entsprechend den Wartelistenpositionen.

Praxistipp: Nützliche Adressen für die Standortsuche

Schritt 2: Die Aufnahme ins Zahnarztregister beantragen

Eng verknüpft mit der Bedarfsplanung sind die Zahnarztregister, die jede Kassenzahnärztliche Vereinigung führt. Denn sie dokumentiert alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in einem bestimmten Fachbereich zugelassen sind oder eine Zulassung anstreben.

Ist ein passender Zahnarztsitz frei, muss daher im nächsten Schritt die Aufnahme ins entsprechende Zahnarztregister beantragt werden.

Dokumente für die Aufnahme in das Zahnarztregister

Schritt 3: Die Zulassung beantragen

Ist der Eintrag ins Zahnarztregister erfolgt, müssen Gründerinnen und Gründer die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit beim örtlichen Zulassungsausschuss beantragen. Als Mitglieder ihrer regional zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung können sie über diese alle vertragszahnärztlichen Leistungen für alle GKV-Versicherten abrechnen.

Der Zulassungsantrag gilt für einen bestimmten Vertragszahnarztsitz. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss sich der Bewerber oder die Bewerberin daher bereits für einen konkreten Zahnarztsitz entschieden haben. Gibt es auf einen Sitz mehrere Antragsteller, zählt nicht nur die fachliche Qualifikation. Auch Kriterien wie das Approbationsalter, die Dauer der bisherigen zahnärztlichen Tätigkeit und die familiäre Situation kommen dann zum Tragen.

Papiere für den Zulassungsantrag

Der Traum von einer eigenen Zahnarztpraxis ist greifbar, wenn Sie die wichtigen Schritte zur Niederlassung sorgfältig angehen. Von der Auswahl eines passenden Niederlassungszahnarztsitz über die Beantragung der Aufnahme ins Zahnarztregister bis hin zur Zulassung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung – jeder Schritt ist entscheidend für Ihren Erfolg. Informieren Sie sich gründlich über die Bedarfsplanung und die Kriterien, die bei der Sitzvergabe eine Rolle spielen. Nutzen Sie die Informationen in diesem Artikel, um sich optimal auf Ihre Selbstständigkeit vorzubereiten. Um weitere wertvolle Ressourcen und Tipps zu erhalten, besuchen Sie unsere Landingpage zum Thema Praxisneugründung.

Praxistipp: Versicherungspflicht