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5,7 Millionen E-Rezepte monatlich: Ein Blick nach Österreich

Noch nicht einmal ein Jahr nach seiner Einführung hat das E-Rezept in Österreich eine fast vollständige Abdeckung erreicht. Erfolgsbasis war nicht nur die verpflichtende Umstellung, sondern vor allem auch eine gute Infrastruktur sowie eine große Portion Pragmatismus.

5,7 Millionen monatlich ausgestellte E-Rezepte in Österreich versus 1,6 Millionen seit Mitte 2021 in Deutschland eingereichte E-Rezepte. Wenn ein vermeintlich kleines Land (9,1 Millionen Einwohner:innen in Österreich versus 84 Millionen in Deutschland) innerhalb eines knappen Jahres nach Einführung des E-Rezepts monatlich viermal so viele Verordnungen vorweisen kann wie Deutschland jährlich, lohnt ein Blick über den Tellerrand und die Suche nach Antworten auf die Frage: Was haben unsere Nachbarn in Sachen Digitalisierung anders gemacht?

Digitalisiertes Gesundheitswesen: Aufbau und Funktionsweise ähnlich

Ein erster Vergleich zwischen dem aktuellen Stand des deutschen und österreichischen Digitalisierungswegs zeigt, dass Aufbau und Funktionsweise der wesentlichen Bausteine sehr ähnlich sind: Der deutschen Telematikinfrastruktur (TI) steht das österreichische Gesundheits-Informations-Netz (GIN) gegenüber. Versicherte erhalten Zugang über ihre E-Card – Arztpraxen, Apotheken und Co. über ihre Admin-Karte. 

Die deutschen Pendants: elektronische Gesundheitskarte für Patient:innen versus eHBA und SMC-B für Leistungserbringer:innen. Genau wie in Deutschland sind auf den Karten keine Informationen gespeichert, sondern sie fungieren ausschließlich als Schlüssel. Sämtliche Daten liegen z. B. auf sogenannten Fachdienstservern. Nachdem Österreich ebenfalls zunächst mit Konnektoren für die Einwahl startete, arbeiten die Nachbarn inzwischen ausschließlich mit einer Internetlösung, die mit der geplanten TI2.0 vergleichbar ist. Diese sehr ähnliche Herangehensweise ist in Österreich anders als in Deutschland vor allem von den gesetzlichen Krankenkassen gesteuert worden, die 99,9 Prozent der Bevölkerung abdecken. Seit 2007 gibt es zudem die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft (SVC), die in etwa die Aufgaben der deutschen gematik übernimmt.

Gesundheits-Informations-Netz: Strikter Beschluss 

Kurzum: Die Herangehensweise in Deutschland und Österreich ist sehr ähnlich. Umso interessanter ist folglich die Frage, worin der große Erfolg im Nachbarland begründet liegt: Es läuft so gut, weil es verpflichtend ist, hört man den ein oder anderen in der Alpenrepublik sagen. Gemeint ist v. a. die Pflicht zur Anbindung an das Gesundheits-Informations-Netz, GIN. So teilte der verantwortliche Dachverband den Praxen mittels einer einfachen Erklärung die sofortige Pflicht zur digitalen Rechnungsabwicklung mit, und forcierte den digitalen Weg damit deutlich radikaler als hierzulande. 

E-Medikationsrezepte: Übergangsregelung sorgt für Anschub

Ganz so simpel ist es selbstverständlich nicht. In die Karte spielte dieser Entwicklung auch die COVID-19-Pandemie und die übergangsweise eingeführten E-Medikationsrezepte, die als „Light-Version“ des heutigen E-Rezepts zur weiteren Kontaktreduzierung und Entlastung des Gesundheitssystems beitrugen. Das Fundament hierfür bildete die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) – das Pendant zur elektronischen Patientenakte (ePA). Über sie wurden die Rezepte ausgestellt. Letztlich funktionierte diese Lösung vor allem aufgrund eines Datenschutzkompromisses. Denn für den Zugriff auf die ELGA genügte die physische Anwesenheit der Versicherten, die ihre E-Card in der Praxis oder der Apotheke ins Kartenlesegerät steckten. Die E-Card entspricht der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hierzulande und gilt als das Herzstück Österreichs digitalen Gesundheitssystems. So verfügen nahezu alle Versicherten über eine solche Karte, zudem sind alle versorgungsrelevanten Ärztinnen und Ärzte an das E-Card-System angeschlossen.

Medikationsliste: startklar dank ELGA 

Im März 2020 wurde die Übergangsregelung ausgesetzt, jedoch gleichzeitig die Möglichkeit eingeführt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen via Telefon ausstellen zu lassen. In diesem Kontext erhielten Praxen auch Zugriff auf die Medikationsliste als Bestandteil der ELGA und damit alle verschreibungspflichtigen (und auf Wunsch des Versicherten auch nicht verschreibungspflichtigen) Medikamente, indem sie die Sozialversicherungsnummer des Versicherten eingaben. Einzige Voraussetzung: Die oder der Versicherte musste die E-Card einmal im Quartal in ein Terminal stecken. Sämtliche Verordnungen trug der Arzt oder die Ärztin dann in die Medikationsliste ein. Die Versicherten gingen damit in die Apotheke, die ebenso auf die Liste zugreifen und das Medikament abgeben konnten. Hierbei profitierten die Österreicher:innen von der Tatsache, dass die Ärzt:innen die ELGA bereits seit Oktober 2019 befüllten, so dass es für die Ausstellung der Rezepte keine Berührungsängste gab und sich diese Lösung schnell im Praxisalltag bewährte.

E-Rezept: unkomplizierter Umstieg

Seit Juli 2022 besteht inzwischen die Pflicht für das „echte“ E-Rezept, dessen technischer Aufbau dem Deutschen sehr ähnelt. Seine Einführung erfolgte schließlich genauso resolut wie die Pflicht zur GIN-Anbindung. Dazu zählt auch die Erstattungsregelung, die mit circa 450 Euro niedrig ausfällt. Für die Betriebskosten müssen die Praxen selbst aufkommen. Laut dem Österreichischen Apothekerverband deckt das E-Rezept bereits 77 Prozent aller Verordnungen ab. Nur noch 15 Prozent der Rezepte werden auf Papier ausgestellt – hauptsächlich für sogenannte Wahlärzte, also niedergelassene Privatärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Einbindung soll folgen. Kopfzerbrechen bereiten hingegen weitere acht Prozent, die auf die E-Medikationsrezepte in der ELGA entfallen, beispielsweise bei Verlust der E-Card oder in der Heimversorgung. Problematisch ist dieser Weg vor allem, weil die Ausnahmeregelung zum 30. Juni endet und es noch keine Nachfolgeregelungen für diese Bereiche gibt.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 28.04.2023.

TI-Mehrfachanwendungen: einfach machen!

Der Blick auf den Digitalisierungserfolg unserer Nachbarn verdeutlicht, dass auch Deutschland auf dem richtigen Weg ist. Es war u. a. auch die Pandemie und einige vereinfachte Sonderregelungen, durch die Österreich schnell und flächendeckend Erfahrung mit digitalen Verfahren sammelte. Unsere Devise lautet daher im doppelten Sinne: einfach machen! Dabei unterstützt CGM-Praxissoftware, die sämtliche TI-Mehrwertanwendungen integriert und so Ihren Praxisalltag erleichtert und die Sicherheit Ihrer Patient:innen weiter erhöht.

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