
Service-Seite E-Rezept mit CGM LAUER
Um Sie bestmöglich bei der Nutzung des E-Rezepts zu helfen, bieten wir Ihnen eine umfangreiche Service-Seite mit
- hilfreichen Video-Tutorials für WINAPO®
- Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Seminar Terminen zum E-Rezept
- Weiterführende Informationen
Sollten Sie weiterhin Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Service-Seite E-Rezept: Videos
Unsere Schulungsreihe „E-Rezept-Einfachmacher“ bietet Ihnen umfangreiche, allgemeine Informationsmöglichkeiten sowie viele hilfreiche Tipps zur Bearbeitung in WINAPO®. Damit Sie bestmöglich vorbereitet sind!
Allgemeine Videos zur Bearbeitung von E-Rezepten
Wir haben die häufigsten Fragen zur Bearbeitung von E-Rezepten für Sie als Videos mit Stefan Schadowski (General Manager CGM LAUER), Dr. Juliane Kresser (Referentin der Geschäftsführung CGM LAUER) und Apothekerin Sophia Fetzer beantwortet.
Bearbeitung in WINAPO®
In diesem Video:
- Einlösen
- Ändern
- Löschen
In diesem Video:
- Einrichtung PTV4
- Was muss alles bedacht werden?
In diesem Video:
- Auslieferung per Botendienst
- Routenoptimierung
- Echtzeittracking
In diesem Video:
- Schnittstelle vorhanden?
- Einrichtung der Schnittstelle
- Zugangsdaten Rechenzentrum
In diesem Video:
- Von der Kasse bis zur Auslieferung ans Rechenzentrum
- Wie funktioniert das?
- Direktabrechnung
In diesem Video:
- Einrichtung der TLS Verschlüsselung
- Was wird benötigt?
- Wie geht es?
Eine der am häufigsten gestellten Fragen befasste sich mit der Einholung der Quittung bei der gematik. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine Quittung bei der gematik einholen können:
Für jedes E-Rezept muss bis zum Ende des auf die Abgabe folgenden Werktages eine Quittung von der gematik eingeholt werden, bevor es abgerechnet werden kann. Diese Quittung enthält einen kleinen Teil der Abgabedaten.
Mit der Anforderung der Quittung gilt die Belieferung des E-Rezepts als abgeschlossen.
Öffnen Sie die Applikation eRezeptmanagement und wechseln Sie in den Applikationsbereich E-Rezepte.
Grenzen Sie die Liste auf nicht quittierte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht Quittierte über die Filterschaltfläche oder das Menü (Filter / gematik / Nicht Quittierte) aktivieren.
Nicht quittiertes E-Rezept
Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, zu denen Sie eine Quittung anfordern möchten, das vorangestellte Kontrollkästchen und gehen Sie anschließend im Applikationsmenü auf Verordnungen / Quittung anfordern/ Markierte.
Der Dialog Verordnungen werden bei der gematik quittiert wird geöffnet. Hier sind alle zur Übertragung ausgewählten Verordnungen aufgelistet.
Dialog: Verordnungen werden bei der gematik quittiert
Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.
Bestätigen Sie mit OK.
Die Quittungen werden nun beim E-Rezept-Fachdienst der gematik angefordert und in der Regel unmittelbar erteilt.
Werden Änderungen, nach Einholung der Quittung, automatisch an das Rechenzentrum übertragen?
Nein, hier muss das E-Rezept erneut an das Rechenzentrum übertragen werden.
Wie Sie E-Rezepte zur Abrechnung an das Rechenzentrum übertragen können, erfahren Sie im Folgenden. Achtung, damit Ihre E-Rezepte ans Rechenzentrum übertragen werden können, müssen Sie vorher die Quittung bei der gematik einholen.
Achtung, E-Rezepte können erst zur Abrechnung an das Rechenzentrum übergeben werden, wenn die Quittung bei der gematik eingeholt wurde.
Grenzen Sie die Liste auf nicht eingereichte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht eingereichte über die Filterschaltfläche oder das Menü (Filter / Rechenzentrum / Nicht eingereichte) aktivieren.
Nicht eingereichte Rezepte
Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, die Sie zur Abrechnung an das Rechenzentrum übermitteln möchten, das vorangestellte Kontrollkästchen und gehen Sie anschließend im Applikationsmenü auf Verordnungen / Übertragen an das Rechenzentrum / Markierte.
Es können gemäß den Vorgaben der gematik maximal 50 Einzelverordnungen im Stapel (d.h. mit einer PIN-Eingabe) signiert werden.
Der Dialog Verordnungen zum Rechenzentrum übertragen wird geöffnet. Hier wird die zur Übertragung ausgewählte Verordnung aufgelistet.
Übertragungs-Assistent
Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.
Bestätigen Sie mit OK.
Nun muss das zu übertragende Rezept signiert werden. Dazu muss der HBA im Connector gesteckt sein.
Geben Sie die PIN im Connector ein.
Anschließend werden alle noch ausstehenden Quittungen bei der gematik angefordert. In der Regel erfolgt die Rückmeldung der gematik unmittelbar; sobald diese im eRezeptmanagement eingetroffen ist, wird die Verordnung automatisch mit allen erforderlichen Daten an das Rechenzentrum weitergeschickt.
In diesem Video:
- Einlösen
- Ändern
- Löschen
In diesem Video:
- Einrichtung PTV4
- Was muss alles bedacht werden?
In diesem Video:
- Auslieferung per Botendienst
- Routenoptimierung
- Echtzeittracking
In diesem Video:
- Schnittstelle vorhanden?
- Einrichtung der Schnittstelle
- Zugangsdaten Rechenzentrum
In diesem Video:
- Von der Kasse bis zur Auslieferung ans Rechenzentrum
- Wie funktioniert das?
- Direktabrechnung
In diesem Video:
- Einrichtung der TLS Verschlüsselung
- Was wird benötigt?
- Wie geht es?
Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine Quittung bei der gematik einholen können:
Für jedes E-Rezept muss bis zum Ende des auf die Abgabe folgenden Werktages eine Quittung von der gematik eingeholt werden, bevor es abgerechnet werden kann. Diese Quittung enthält einen kleinen Teil der Abgabedaten.
Mit der Anforderung der Quittung gilt die Belieferung des E-Rezepts als abgeschlossen.
Öffnen Sie die Applikation eRezeptmanagement und wechseln Sie in den Applikationsbereich E-Rezepte.
Grenzen Sie die Liste auf nicht quittierte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht Quittierte über die Filterschaltfläche oder die Multifunktionsleiste (Filter / E-Rezepte anzeigen / gematik / Nicht Quittierte) aktivieren.
Nicht quittiertes E-Rezept
Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, zu denen Sie eine Quittung anfordern möchten, das vorangestellte Kontrollkästchen.
Öffnen Sie anschließend das Kontextmenü mit der rechten Maustaste.
Gehen Sie hier auf die Funktion Quittung anfordern:
Dialog: Verordnungen werden bei der gematik quittiert
Der Dialog Verordnungen werden bei der gematik quittiert wird geöffnet. Hier sind alle zur Übertragung ausgewählten Verordnungen aufgelistet.
Übertragungs-Assistent
Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.
Bestätigen Sie mit OK.
Die Quittungen werden nun beim E-Rezept-Fachdienst der gematik angefordert und in der Regel unmittelbar erteilt.
Werden Änderungen, nach Einholung der Quittung, automatisch an das Rechenzentrum übertragen?
Nein, hier muss das E-Rezept erneut an das Rechenzentrum übertragen werden.
Wie Sie E-Rezepte zur Abrechnung an das Rechenzentrum übertragen können, erfahren Sie im Folgenden. Achtung, damit Ihre E-Rezepte ans Rechenzentrum übertragen werden können, müssen Sie vorher die Quittung bei der gematik einholen.
Grenzen Sie die Liste auf nicht eingereichte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht eingereichte über die Filterschaltfläche oder über die Multifunktionsleiste (Filter / E-Rezepte anzeigen / Rechenzentrum / Nicht eingereichte) aktivieren.
Nicht eingereichte Rezepte
Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, Sie zur Abrechnung an das Rechenzentrum übermitteln möchten, die vorangestellten Kontrollkästchen und gehen Sie anschließend in der Multifunktionsleiste auf Verordnungen / Übertragen / Markierte.
Es können gemäß den Vorgaben der gematik maximal 50 Einzelverordnungen im Stapel (d.h. mit einer PIN-Eingabe) signiert werden.
Der Dialog Verordnungen zum Rechenzentrum übertragen wird geöffnet. Hier sind alle zur Übertragung ausgewählten Verordnungen aufgelistet.
Übertragungs-Assistent
Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.
Bestätigen Sie mit OK.
Nun müssen die zu übertragenden Rezepte signiert werden. Dazu muss der HBA im Connector gesteckt sein.
Geben Sie die PIN im Connector ein.
Anschließend werden alle noch ausstehenden Quittungen bei der gematik angefordert. In der Regel erfolgt die Rückmeldung der gematik unmittelbar; sobald diese im eRezeptmanagement eingetroffen ist, werden die Verordnungen automatisch mit allen erforderlichen Daten an das Rechenzentrum weitergeschickt.
Seminar Termine
Mit dem E-Rezept ändert sich eigentlich nichts. Und doch vieles. Wir unterstützen Apotheken aktiv bei der Einführung.
Häufig gestellte Fragen
Die Laufzeit der Telematik-Infrastruktur kann entweder über die Website https://meine-ti.de/ti-erneuern überprüft werden, indem dort im unteren Bereich der Seite die SAP Kundennummer sowie die PLZ eingegeben wird. Es werden alle Ablaufdaten angezeigt.
Abfrage Gültigkeit TI-Konnektor über Website https://meine-ti.de/ti-erneuern
Als weiterer Weg, kann das Zertifikat des Konnektors über die individuelle Webseite ihres Konnektors abgefragt werden, indem Sie vor der Anmeldung mit Ihrem Namen und Ihrem Passwort auf die Schaltfläche mit dem Schloss- oder Ausrufezeichen vor der Internetadresse klicken, um sich die Websiteinformationen anzeigen zu lassen. Dort können Sie auf dem neugeöffneten Fenster sich rechts oben Ihr Zertifikat anzeigen lassen.
Abfrage Gültigkeit TI-Konnektor über Konnektor-Website
Es öffnet sich nachfolgend ein Fenster mit den Informationen Ihres Konnektor-Zertifikats.
Information zum Zertifikat des TI-Konnektors
Das E-Rezept erleichtert die Arbeit am HV deutlich und spart Ihnen wertvolle Zeit. Das Rezept muss nicht mit Hilfe des Rezeptscanners und einer automatischen Schrifterkennung eingelesen werden. Es kann auf Kundenseite mit dem E-Rezeptscanner oder auf Bedienerseite mit den bisherigen Scannern eingelesen werden. Damit entfällt der Abgleich des Scan-Ergebnisses mit dem Rezept. Fehler aus Gründen der Lesbarkeit werden so vermieden.
Mit dem Scanvorgang des Tokens wird das E-Rezept vom TI-Rezeptserver abgeholt und erscheint am Kassenbild. Lese- und Übertragungsfehler entfallen. Prüfung der Arztsignatur/des Arztstempels demnach auch.
Das E-Rezept kann wie vorher auch geändert, gelöscht oder zurückgegeben werden. Die abgegebenen Rezepte müssen nicht gesammelt und aufbewahrt werden, da sie nun als digitaler Abgabedatensatz in WINAPO® gesammelt und nach Prüfung und elektronischer Signatur zur Abrechnung weitergegeben werden.
Ja, die Apotheken müssen sich im DAV-Portal registrieren und angeben, dass Sie E-Rezepte empfangen und bearbeiten können. Eine Anleitung dazu vom DAV-Portal finden Sie hier.
Im Januar können Sie sich mithilfe des E-Rezept ready Flags auf dem DAV-Portal als E-Rezept ready kennzeichnen. Damit werden Sie in der gematik App gefunden. Sie können außerdem auswählen, welche Dienstleistung Sie anbieten möchten.
Es gibt mehrere Wege, wie ein E-Rezept in die Apotheke kommt:
Papierausdruck: mitgebracht vom Patienten
QR-Code auf dem Smartphone: mitgebracht vom Patienten
Digital: in die Apotheke gesendet via angebundenen Apps und Portalen oder vorab vom Patienten der Apotheke zugewiesen
Messenger: über die gematik-App mit dem Kommunikationsweg des Messengers
Auf unserer Übersichtsseite finden Sie zudem eine Infografik und ein Video zum Weg des E-Rezeptes.
In WINAPO® wird ein neuer Messenger integriert, der die digitalen Anfragen entgegennimmt und über Rezepteingänge informiert.
Grundsätzlich sieht das E-Rezept in WINAPO® so aus wie bei Muster 16.
Die Tokens auf dem E-Rezept haben folgende Bedeutung:
Großer Token oben rechts: Informationen der gesamten Verordnung
Kleine Tokens: Informationen zu den jeweiligen Verordnungszeilen, denn eine Zeile entspricht einem Rezeptdatensatz
QR-Code unten rechts: Digitales Rezept auf dem gematik-Server zum Einscannen in die App
Ja, die Rezeptgültigkeit wird automatisch geprüft.
Der Kunde muss sich ein Muster16 Rezept holen.
Sie können alles tun, jedoch nicht qualifiziert signieren, da das nur mit dem Heilberufsausweis geht.
Die Bearbeitung in WINAPO® sieht 1:1 aus, wie die Bearbeitung bei einem Muster-16-Rezept.
Sie können die restlichen Verordnungen zurückgeben. D.h. sie werden zurück auf den Server der gematik geladen und können durch eine andere Apotheke beliefert werden.
Für die gematik App wird Ihnen zeitnah ein Messenger zur Verfügung gestellt. Dort laufen alle Kundenanfragen ein. Diese können anschließend zur Weiterverarbeitung an Mail & Sale weitergeleitet werden. Außerdem können Sie über diesen Messenger mit Ihren Kunden kommunizieren.
Wenn der Kunde den Infos auf dem E-Rezept entnehmen kann, was er erhält, dann ist dies möglich.
Ja (Voraussichtlich ab dem Frühjahr 2022).
Die Nachfrage nach preisgünstigen oder Importartikeln beim Großhandel wird automatisch dokumentiert (Uhrzeit und Datum), dies wird dann in das Gründe-Feld übernommen. WINAPO® weist jederzeit darauf hin, wenn und wo etwas im Rezept dokumentiert werden muss.
Ein E-Rezept ist durch die Apotheke änderbar. Zur Bearbeitung öffnet sich ein Bearbeitungsdialog. Hier gibt es einen standardisierten Änderungskatalog der gematik, aus dem Sie den Änderungsgrund übernehmen können. Dies wird dokumentiert und im Abgabedatensatz ergänzt. WINAPO® weist jederzeit darauf hin, wenn und wo etwas im Rezept dokumentiert werden muss. Somit vereinfacht die digitale Dokumentation die Bearbeitung von Rezepten erheblich und ist dabei immer DSGVO-konform und rechtssicher.
Ja, z.B. über den Applikationsbereich Nachbearbeitung.
WINAPO® weist jederzeit darauf hin, wenn und wo etwas im Rezept dokumentiert werden muss. Für Pharmazeutische Bedenken gibt es weiterhin Freitext-Felder, in denen die Begründungen eingetragen werden können. Diese digitale Form der Dokumentation vereinfacht die Bearbeitung von Rezepten erheblich und ist immer DSGVO-konform und rechtssicher.
Nein. Rezeptänderungen werden nicht automatisch an den Arzt zurückgemeldet.
Entweder der Patient kommt mit dem ausgedruckten E-Rezept, dann kann das Handling genauso laufen wie bei Muster 16. Wenn das Rezept digital eintrifft und mehrere Verordnungen enthält, haben Sie in WINAPO® die Möglichkeit, einen Laufzettel auszudrucken. Dieser kann als Erinnerungsstütze oder auch in der Vorbereitung von Bestellungen helfen.
Nein. Dann ist keine Abgabe eines Medikaments möglich.
Wenn Sie zum Beispiel nur einen Teil der Verordnung beliefern möchten oder können, geben Sie die weiteren Verordnungen des Rezeptes zurück. Damit wird der nicht eingelöste Token wieder frei zur Bearbeitung und Belieferung von weiteren Apotheken.
Ja, sie werden im E-Rezeptmanagement-Modul von WINAPO® gesammelt.
Ärzt:innen können Patient:innen das E-Rezept auch ausdrucken und in Papierform mit geben.
Nach Abgabe des Rezeptes und Ausgabe der Verordnung verliert das Papier seine Gültigkeit. Sie können den Ausdruck entweder selbst in der Apotheke datenschutzkonform vernichten oder Sie geben es Ihrer Kundin/Ihrem Kunden zur eigenständigen datenschutzkonformen Entsorgung mit.
Die UserID muss nach dem Stecken des HBAs nicht eingetragen werden, da diese nur einmalig am Anfang bei der Festlegung und zur Änderung des PINs benötigt wird. Der HBA wird einfach nur gesteckt. Wenn die Signatur des HBAs verlangt wird, wird der PIN direkt am Kartenterminal eingetippt, nachdem dort die Anweisung dafür angezeigt wird.
Die Meldung des Konnektors „Betriebsbereitschaft: verbunden, nicht betriebsbereit“ ist nicht relevant, wichtig ist, dass der Status ‚grün‘ für verbunden angezeigt wird.
Nach erfolgreicher Belieferung, innerhalb von 24 (bis Ende des Folgetages).
24h.
Nein, es muss ein neues E-Rezept ausgestellt werden.
Es ist nicht notwendig, dass Sie die Signatur erkennen. WINAPO® liest diese im Programmhintergrund beim Einscannen des E-Rezepts aus.
Nein.
Ja.
Nein.
Das ist noch nicht gelöst. Vermutlich werden vorläufig erstmal Muster 16 ausgestellt oder Papierausdrucke verwendet.
Der substituierte Artikel.
Wenn der Kunde die Infos auf dem E-Rezept entnehmen kann, was er erhält, dann ist eine telefonische Vorbestellung möglich.
Das Korrigieren des E-Rezepts mit Dokumentation ist im E-Rezept bearbeiten Dialog möglich.
Es dürfen, wenn es technisch keine andere Möglichkeit gibt, weiterhin Muster 16 Rezepte ausgestellt werden.
Nein.
3 Wochen liegen noch innerhalb von 28 Tagen und eine Quittung geht erst nach Abgabe des Artikels.
Nein.
Hierfür gibt es derzeit noch keine E-Rezepte. Der Gesetzgeber wird dazu eine Verfahrensvorschrift erlassen.
Beim Hash-Code handelt es sich um eine 40-stellige Zahl, auf das Rezept aufgedruckt wird und dadurch das Papierrezept mit den zusätzlich elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten verknüpft. Der Hashcode wird für das E-Rezept nicht mehr benötigt, da bei der Abrechnung automatisch elektronisch ein signierter Datensatz übermittelt wird.
Über Muster 16. Diese Produktgruppen werden erst später in die E-Rezept-Welt kommen.
Nicht anders als heute, jedoch können BTM- und T-Rezepte noch nicht per E-Rezept verordnet werden.
Da kommt es deutlich häufiger zu Änderungen von Stärken o.ä. (speziell bei Antibiotika). Die werden auch heute meist nicht neu ausgestellt, sondern mit Dokumentation abweichend abgegeben, das geht auch mit dem E-Rezept.
Voraussichtlich als Freitext-Verordnung, strukturiert gibt es dazu noch keine Aussage.
Das „Löschen“ des E-Rezeptes ist gleichzusetzen mit einem Zerreißen des Musters-16-Rezept. Es wird unwiderruflich vom Server gelöscht.
Nein. Es erscheint aber eine Sicherheitsabfrage, ob das E-Rezept tatsächlich gelöscht werden soll.
Wenn Sie Kontakt zum Arzt aufnehmen und dieser entscheidet, dass er ein neues Rezept ausstellen möchte. Vergleichbar mit einem Muster-16 Rezept, das zerrissen wird.
Nein, nur die Apotheke kann das Rezept an den gematik-Fachdienst zurückgeben, indem sie den Status auf „nicht eingelöst“ zurücksetzt.
Nein. Es muss ein neues E-Rezept ausgestellt werden.
Wann die Übermittlung an das Rechenzentrum erfolgt, entscheiden Sie als Apothekerin/Apotheker. Wir empfehlen eine kurze Rücksprache mit dem Abrechnungszentrum.
Nach dem Verbuchen des Kassenvorgangs werden die E-Rezepte, sofern Sie in der Konfiguration ein Rechenzentrum hinterlegt haben, automatisch an das eRezeptmanagement übertragen. Die E-Rezepte können dann von Ihnen an das Rechenzentrum übergeben werden. Die Abrechnung erfolgt i.d.R. einmal im Monat.
Das Rechenzentrum überträgt an die Krankenkasse.
Im Falle einer Fehlermeldung durch das RZ kann das E-Rezept in der Kasse geändert und erneut zur Abrechnung geschickt werden.
Sie benötigen den HBA zum Signieren der E-Rezepte, wenn Sie diese zur Quittung an die gematik senden. Eine PIN-Eingabe ist nur beim Signieren der E-Rezepte erforderlich.
Nein, hier muss das E-Rezept erneut an das Rechenzentrum übertragen werden.
Ja.
Nach erfolgreicher Belieferung, innerhalb von 24 (bis Ende des Folgetages).
Das geht nur im Falle einer Fehlermeldung durch das RZ. Das E-Rezept kann dann in der Kasse geändert und erneut zur Abrechnung geschickt werden.
Ja über die Nachbearbeitung kann der Verkauf in die Kasse übernommen werden und die fehlende Sonder-PZN im Verkauf ergänzt werden.