Deutschland

Heilmittelerbringer: Endlich Teil der TI

Heilmittelerbringer müssen ab dem 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. 
Mit CGM an Ihrer Seite ist die Anbindung an die TI einfach und günstig:

  • TI-Anbindung ab 99,– Euro monatlich zzgl. MwSt.
  • Regionaler Ansprechpartner
  • Erfahrung aus zehntausenden TI-Installationen

Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer

Die Telematikinfrastruktur (TI), eines der größten IT-Projekte weltweit, hat sich erfolgreich im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Viele Akteure des Gesundheitswesens – wie Praxen, Apotheken und Kliniken – sind bereits erfolgreich an diese sichere Gesundheitsplattform angebunden.

Für Sie als Heilmittelerbringer hat der Gesetzgeber das Jahr 2026 zum Jahr des TI-Einstiegs bestimmt. Das ist eine hervorragende Nachricht, da dies einen wichtigen Meilenstein darstellt und Ihre Arbeit in vielerlei Hinsicht erleichtert.


Unsere Angebote für Heilmittelerbringer

Grafische Darstellung des TI-Starter-Pakets: TI-Anbindung über KoCoBox MED+

TI-Starter-Paket:
TI-Anbindung über Konnektor vor Ort 

Monatlich 99,– € (zzgl. MwSt.)

  • TI-Anbindung über den CGM-Konnektor KoCoBox MED+
  • 1x E-Health-Kartenterminal (Worldline ORGA 6141)
  • VPN-Zugangsdienst (Bestandsnetze inklusive)
  • Vor-Ort-Installation durch einen CGM-zertifizierten Dienstleister vor Ort
  • Fester Ansprechpartner – regionaler Dienstleister vor Ort
  • Technischer Anwendersupport (24/7-User-Helpdesk)
Grafische Darstellung des TI-Premium-Pakets: TI-Anbindung über Rechenzentrumslösung CGM MANAGED TI

TI-Premium-Paket:
TI-Anbindung über Rechenzentrumslösung

Monatlich 145,– € (zzgl. MwSt.)

  • TI-Anbindung „CGM MANAGED TI“ über das CGM-Rechenzentrum
  • Anbindung von bis zu 10 TI-Arbeitsplätzen
  • 1x E-Health-Kartenterminal (Worldline ORGA 6141)
  • Installation durch einen CGM-zertifizierten Dienstleister vor Ort
  • Betrieb, Upgrades und Wartung im CGM-Rechenzentrum
  • Proaktive Störungserkennung durch 24/7-Überwachung
  • Keine Zusatzkosten durch Upgrades für kommende TI-Fachanwendungen
  • Fester Ansprechpartner – regionaler Dienstleister vor Ort
  • Technischer Anwendersupport (24/7-User-Helpdesk)
  • Innovationsversprechen: Umstellung auf CGM TI-GATEWAY nach Zulassung
Sie haben keine Fragen mehr und möchten direkt bestellen? Fordern Sie hier Ihr Angebot an.
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Vorteile der TI für Heilmittelerbringer

Optimierte Datenlage

- Einsicht in die elektronische Patientenakte (Befunde, Ergebnisse bildgebender Verfahren, Entlassbriefe und Medikation) nach Zustimmung durch den Patienten

- Bereitstellung selbst erstellter medizinischer Daten für andere behandelnde Akteure

Schnellere Kommunikation

- Sicherer E-Mail-Versand über KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

- Schneller und effizienter Informationsaustausch mit dem TI-Messenger

Reduzierte Bürokratie

- Messbare Entlastung bei administrativen Prozessen, z. B. durch die eVerordnung von Heilmitteln (ab 2027)

 

Welche TI-Anwendungen sind für Heilmittelerbringer wichtig?


Die TI eröffnet Ihnen verschiedene Wege, um schnell und sicher valide medizinische Informationen zu erhalten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anwendungen.

ePA – elektronische Patientenakte

KIM – Kommunikation im Medizinwesen

TI-Messenger

Wer trägt die Kosten?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht und fördert die Anbindung von Heilmittelerbringern an das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland, die TI. Für teilnehmende Heilmittelerbringer werden die Kosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) refinanziert. 

Um die Pauschalen vollständig zu erhalten, müssen Physiotherapie-Praxen an die TI angeschlossen sein und ein KIM-Postfach vorweisen. Die Refinanzierungsvereinbarung, die zwischen den Heilmittelverbänden der Ergotherapie, der Podologie, der Ernährungstherapie sowie der Logopädie und dem GKV-Spitzenverband verhandelt wird, befindet sich derzeit in der Endabstimmung. Als Grundlage der Vereinbarung dient die der bereits an die TI verpflichtend angeschlossenen Ärzteschaft und Physiotherapie.

Grafische Darstellung einer grünen Hand mit Kreisbogen

Erfahrungsbericht Dipl.-Physiotherapeutin Susan Avci

Interview: Dipl.-Physiotherapeutin Susan Avci zur Anbindung an die TI

Dipl.-Physiotherapeutin Susan Avci aus Bochum spricht über die Telematikinfrastruktur (TI).

Interview: So lief die TI-Installation bei sanus bodywork in Bochum

Dipl.-Physiotherapeutin Susan Avci berichtet von der Installation der TI in ihrer Praxis.

Unser Erklärvideo: Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer am Beispiel der Physiotherapie

Warum sollten Sie sich als Heilmittelerbringer an die TI anschließen? Welche Vorteile bringt Ihnen ein Anschluss? Was brauchen Sie dafür? Alle nötigen Informationen finden Sie in unserem kurzen Video. 

Schauen Sie doch mal rein!

TI für die Physiotherapie

Sie haben Fragen zur Telematikinfrastruktur? 
Kontaktieren Sie uns! 

FAQ
Bis wann muss die TI-Anbindung von Heilmittelerbringern abgeschlossen sein?

Heilmittelerbringer müssen bis zum 1. Januar 2026 an die TI angeschlossen sein. Um Engpässe zum Jahresende zu vermeiden, empfehlen wir, die Anbindung zeitnah zu planen und zu beauftragen.

Wie viel Zeit sollten wir für den Prozess der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) einplanen?

Da der Anbindungsprozess an die Telematikinfrastruktur (TI) verschiedene Schritte durchläuft (z. B. Antrag und Bestellung von eHBA und SMC-B, Installationstermin etc.), wird ein frühzeitiger Beginn empfohlen. Wir haben eine Checkliste für die TI-Anbindung von Heilmittelerbringern erstellt, dieser entnehmen Sie auch die empfohlenen zeitlichen Vorläufe.

Wenn die Anbindung bis zum 1. Januar 2026 nicht stattgefunden hat, was geschieht dann?

Sanktionen sind aktuell noch nicht geplant; über diese entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Aber: Sie können weder die Vorteile der TI nutzen noch die TI-Pauschale abrufen. Daneben kann es zu relevanten zeitlichen Engpässen kommen, sobald Pflichtanwendungen definiert werden (z. B. eAbrechnung).

Welche Kosten kommen auf unsere Einrichtung zu?

Die TI-Anbindung können Sie bei CGM ab monatlich 99 € (zzgl. MwSt.) beauftragen. CGM bietet dazu einen kostengünstigen KIM-Dienst ab 6,55 € (netto) an. 
Hinzu kommen Kosten u. a. für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den Institutionsausweis (SMC-B). Der Gesetzgeber hält die TI für so wichtig, dass eine umfassende Förderung bereitgestellt wird. Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.

Welche Vorteile hat eine TI-Anbindung für Heilmittelerbringer?

Die Anbindung von Heilmittelerbringern an die TI optimiert die Datenlage, beschleunigt die Kommunikation und reduziert die Bürokratie. Beispielsweise wird es perspektivisch Zugriff auf aktuelle Medikationspläne geben. Gleichzeitig können wichtige Patientendaten sicher und ohne Zeitverzögerung zwischen allen beteiligten Akteuren ausgetauscht werden. Die vom Patienten gewährte Einsicht in die elektronische Patientenakte (Befunde, Ergebnisse bildgebender Verfahren, Entlassbriefe und Medikation) bedeutet z. B. einen relevanten Wissenszuwachs.

Welche Voraussetzungen gelten für die TI-Förderung?

Physiotherapeuten

Die monatliche Grundpauschale für physiotherapeutische Praxen beträgt seit dem 1. Januar 2025 207,93 € pro Praxis (2024: 200,22 €) und wird quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) von monatlich 7,77 € (2024: 7,48 €).
Um die Pauschalen vollständig zu erhalten, müssen Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein und ein KIM-Postfach vorweisen. Fehlt die Anwendung KIM, erfolgt eine Kürzung der Pauschale um 50 %.

Weitere Berufsgruppen 

Die Refinanzierungsvereinbarung, die zwischen den Heilmittelverbänden der Ergotherapie, der Podologie, der Ernährungstherapie sowie der Logopädie und dem GKV-Spitzenverband verhandelt wird, befindet sich derzeit in der Endabstimmung. In dieser Vereinbarung wird einheitlich geregelt, welche Komponenten der TI zu welchen Konditionen refinanziert werden. Als Grundlage der Vereinbarung dient die der bereits an die TI verpflichtend angeschlossenen Ärzteschaft und Physiotherapie.

Was unterscheidet die Rechenzentrumslösung CGM MANAGED TI von der Konnektor-vor-Ort-Anbindung der CGM?

Der Konnektor, der TI-Router, ist das Herzstück der TI: Er ermöglicht den sicheren Zugang zur TI. Die Lösungen unterschieden sich durch den Ort der Installation und Wartung des Konnektors. Bei der Konnektor-vor-Ort-Lösung steht der Konnektor direkt in der medizinischen Einrichtung (Praxis, Apotheke, physiotherapeutische Praxis etc.). Im Gegensatz dazu steht er bei der zentralen Lösung CGM MANAGED TI im sicheren CGM- Rechenzentrum. 

Was genau ist KIM?

KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist eine Anwendung der TI. Hierbei handelt es sich um einen hochsicheren und datenschutzkonformen Weg, Behandlungsdaten per E-Mail weiterzugeben. Wer eine KIM-E-Mail-Adresse hat, kann Dokumente und Nachrichten direkt mit allen TI-Teilnehmern mit einer KIM-Adresse austauschen. Weitere Informationen zu CGM KIM finden Sie hier.

Was ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) weist Heilberufler sicher innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) aus. So können sie auf besonders geschützte Daten und TI-Fachanwendungen zugreifen.

Wie erhalte ich den eHBA und wofür brauche ich ihn?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein personenbezogener Ausweis. Er dient der Authentifizierung von Personen innerhalb der TI. Mit dem eHBA können Gesundheitsdienstleister Dokumente digital und rechtssicher unterzeichnen.

Für den eHBA ist ein Slot im E-Health-Kartenterminal vorgesehen.

Die Beantragung erfolgt zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). 

Nach der erfolgreichen Beantragung kann die Produktion des eHBA beauftragt werden, z. B. über unseren Partner, den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei). 


Antragsportal der D-Trust

Wie viele elektronische Heilberufsausweise (eHBA) benötigt eine Einrichtung?

Pro Institution muss ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorliegen. Den eHBA benötigen Sie unter anderem, um die Institutionskarten (SMC-B) zu beantragen.

Was ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR)?

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat seinen Sitz bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen und ist für alle Bundesländer zuständig. Hier können sowohl der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) als auch die Institutionskarte (SMC-B) beantragt werden.

Was ist ein Institutionsausweis (SMC-B)?

Die Security Module Card (SMC-B) ist eine Chipkarte, die Ihre Institution als Teil des Gesundheitswesens und als zugangsberechtigt zur TI ausweist. Die Inbetriebnahme der TI in Ihrem Pflegedienst ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.

Wie erhalte ich eine SMC-B und wofür brauche ich diese?

Die SMC-B oder auch Institutionsausweis hat Scheckkartenformat und ist der Ausweis der Institution gegenüber der TI. Ohne SMC-B kein Zutritt in das geschützte Netzwerk. Für die SMC-B ist ein Slot im E-Health-Kartenterminal vorgesehen.

Mit der SMC-B können Institutionen auf Patientendaten zugreifen, für eine Änderung von Daten ist aber ein eHBA erforderlich.   

Die Beantragung erfolgt zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).

Nach der erfolgreichen Beantragung kann die Produktion der SMC-B beauftragt werden, z. B. über unseren Partner, den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei).

Zum Antragsportal der D-Trust

Wie viele Kartenlesegeräte sollten pro Institution angeschafft werden?

Für die Anbindung einer Institution an die Telematikinfrastruktur muss mindestens ein E-Health-Kartenterminal vorhanden sein. Es kann aber perspektivisch erforderlich oder empfehlenswert sein, weitere E-Health-Kartenterminals anzuschaffen.

Braucht jedes Kartenterminal eine eigene SMC-B?

Eine SMC-B reicht für eine Institution aus. Diese kann mit mehreren Kartenterminals genutzt werden. Die SMC-B muss dabei auch nicht im gleichen Kartenterminal stecken wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).

Woher weiß man, welche Ärzte oder Apotheken im Umkreis bereits an die TI angebunden sind? Was ist der Verzeichnisdienst?

Einen Überblick über die Teilnehmer der TI erhalten Sie über den sogenannten Verzeichnisdienst (VZD). Der VZD ist das zentrale Adressbuch der TI. Hier sind alle Kontaktdaten aller medizinischen Einrichtungen eingetragen, die an die TI angeschlossen sind. Der Eintrag im VZD ist an eine SMC-B gekoppelt und wird bei Aktivierung der SMC-B erstellt. 

Ist die TI sicher?

Die gematik, die Betreibergesellschaft der TI, beantwortet diese Frage so: „Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt.“ Mehr Informationen zur Datensicherheit der TI finden Sie hier.

Wer kümmert sich nach der Installation um die Wartung und leistet Support?

Wenn Sie sich für unser TI-Starter-Paket entschieden haben und der Konnektor bei Ihnen in der Institution steht, liegen Betrieb, Wartung und Upgrades in Ihren Händen. Über wichtige Neuerungen informieren wir Sie, Neuigkeiten zu Updates etc. entnehmen Sie unserer Website zu „Service und Updates“. Unser TI-Support steht Ihnen dazu gerne mit Rat und Tat unter +49 800 551551-2 zur Seite.

Wenn Sie sich für unser TI-Premium-Paket entschieden haben, finden der Betrieb, Upgrades und Wartung im CGM-Rechenzentrum statt und sind somit in unserem Verantwortungsbereich. Hier erfolgt auch eine proaktive Störungserkennung durch 24/7-Überwachung. Auch hier steht Ihnen unser TI-Support gerne mit Rat und Tat unter +49 800 551551-2 zur Seite.