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Auch Physiotherapeutin ist als Heilmittelerbingerin ist an die TI angebunden.

Jetzt noch 
stärker mit der Telematikinfrastruktur (TI)

CGM bietet Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern alles, was sie zum Anschluss an die TI benötigen – einfach und schnell.

Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer

Eines der größten IT-Projekte der Welt, die TI, hat sich erfolgreich im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Ein großer Anteil der Akteure im Gesundheitswesen, z. B. ärztliche und zahnärztliche Praxen, Apotheken und Kliniken, sind bereits erfolgreich an diese sichere Gesundheitsplattform angebunden. Seit Juli 2021 können sich auch Praxen für Physiotherapie und weitere Gesundheitsfachberufe an die TI anbinden lassen und von den Vorteilen der digitalen Vernetzung profitieren.

Für Sie als Therapeutin oder Therapeut ist die ganzheitliche Betreuung von Patientinnen und Patienten das höchste Ziel. Die TI hilft Ihnen dabei: Sie verbindet auf einer sicheren Plattform alle Gesundheitsprofis, um wichtige medizinische Informationen als Grundlage einer bestmöglichen Betreuung auszutauschen. 

Unser Erklärvideo: Telematikinfrastruktur für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

Warum sollten Sie sich als Physiotherapeut:in an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen? Welche Vorteile bringt Ihnen ein Anschluss? Was brauchen Sie dafür? Alle nötigen Informationen finden Sie in unserem kurzen Video. 

Schauen Sie doch mal rein!

TI für Physiotherapeuten

Mit der TI profitieren Sie direkt von den Vorteilen einer digitalen Vernetzung:

 

  • Sichere Kommunikation zwischen Therapierenden, Praxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen via KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Damit erhalten Sie Berichte von Praxen und Kliniken und versenden Therapieberichte Ihrer Patientinnen und Patienten schnell und sicher direkt aus dem System.
  • Optimierte Informationen für die Behandlung – auf Basis umfassender Gesundheitsinformationen aus der ePA (elektronische Patientenakte) wie etwa OP-Berichte, Befunde und Informationen zur aktuellen Medikamenteneinnahme.

 

Auf welche medizinischen Informationen kann ich zugreifen?

Die TI eröffnet Ihnen verschiedene Wege, um schnell und sicher valide medizinische Informationen zu erhalten:

ePA – elektronische Patientenakte

Seit 2021 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die sogenannte elektronische Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App sowie zukünftig auch als Desktop-Version bereitgestellt wird. Jeder Versicherte kann seine ePA selbst befüllen, aber auch seine Behandlerin oder Behandler und die Krankenkasse bitten, Informationen in die Akte zu übertragen. Den jeweiligen Zugriff auf die Daten steuert der Versicherte. Für Arzt-, Zahnarztpraxen und Apotheken besteht bereits die Pflicht, Informationen zur Behandlung auf Patientenwunsch in die ePA zu übertragen. Somit füllt sich diese elektronische Akte Stück für Stück mit relevanten medizinischen Informationen.

KIM – Kommunikation im Medizinwesen

KIM ist der Kommunikationsdienst innerhalb der TI, welcher ausschließlich dem Gesundheitswesen vorbehalten ist. Durch die Einführung der zuverlässigen Kommunikation über die TI können Dokumente einfach und schnell digital ausgetauscht werden - z. B. OP-Berichte oder Befunde. So können auch Sie als Therapeutin oder Therapeut einfach und schnell z. B. mit den Ärztinnen und Ärzten Ihrer Patienteninnen und Patienten auf Augenhöhe kommunizieren und die Informationen anfordern, die Sie für die optimale Weiterbehandlung benötigen oder Ihren Therapiebericht schnell, sicher und digital versenden. Durch den direkten Zugriff auf die Behandlungsdaten sparen Sie Zeit und Kosten.

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TIM – TI-Messenger

Ab Sommer 2024 soll mit dem Telematikinfrastruktur-Messenger (kurz: TI-Messenger oder TIM) als Instant-Messaging-Dienst zudem eine weitere Kommunikationsmöglichkeit geschaffen werden. In Echtzeit können dann medizinisch relevante Daten per Kurznachricht beispielsweise zwischen Orthopäden, Hausärzten, Apotheken und Krankenhäusern ausgetauscht und auch Termine mit Patient:innen vereinbart oder verschoben werden. Rückfragen können auf diese Weise direkt geklärt, organisatorische Hindernisse schnell genommen und Patientinnen und Patienten bestmöglich weiterbehandelt werden.

VSDM – Versichertenstammdatenmanagement

Das VSDM ist die administrative „Basis-Anwendung“ der TI. Beim Einlesen der eGK (elektronische Gesundheitskarte oder auch „Versichertenkärtchen“ genannt) erfolgt ein automatisierter Online-Abgleich zwischen der Institution und der Krankenkasse des Patienten: Sind die gespeicherten Daten vollständig und korrekt? Falls nötig, werden die Daten direkt im Lesegerät aktualisiert. Via VSDM lässt sich auch die Gültigkeit einer eGK elektronisch und direkt beim Behandler prüfen. Ungültige Karten werden umgehend an die Krankenkassen gemeldet und von diesen gesperrt. Zudem kann ganz einfach abgefragt werden, ob ein Patient oder eine Patientin eine Zuzahlung für ein Rezept leisten muss oder ob er oder sie zahlungsbefreit ist. 

Was benötige ich, um an der TI teilnehmen zu können?

Konnektor: Bei der CGM heißt der Konnektor KoCoBox MED+ – dieser kann sowohl vor Ort als auch in einem Rechenzentrum stehen.

E-Health-Kartenterminal: Zum Einlesen der eGK, der SMC-B und des eHBA benötigen Sie ein E-Health-Kartenterminal der neuesten Generation.

VPN-Zugangsdienst: Sie erreichen die TI über einen sicheren Internetzugang mit unserem speziell für die TI zugelassenen CGM VPN-Dienst.

Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B): Zur Anbindung Ihrer Praxis an die TI benötigen Sie eine Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B).

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Der eHBA ist Ihre persönliche Zugangskarte zu den Diensten der TI und ermöglicht Ihnen darüber hinaus auch eine elektronische Unterschrift in Ihrem Namen.

Wer trägt die Kosten?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht und fördert die Anbindung von Heilmittelerbringern an das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland, die TI. Für teilnehmende Heilmittelerbringern werden die Kosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) refinanziert. 

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Das Gesundheitsberuferegister (eGBR) 

Die Legitimation der Anwenderinnen und Anwender erfolgt über die SMC-B, die Praxis- oder Institutionskarte, und den eHBA, den elektronischen Heilberufsausweis. An Heilmittelerbringern werden SMC-B und eHBA bundesweit zentral vom eGBR herausgegeben. 

Warum ist die CGM der richtige Partner für die Anbindung meiner Praxis?

Ob es um den hochsicheren TI-Konnektor, das E-Health-Kartenterminal oder den sicheren Internetzugang geht, die CGM als TI-Pionier erster Stunde bietet Ihnen alles, was Sie zum Anschluss an die TI benötigen – einfach und schnell.

Interesse geweckt? Gerne rufen wir Sie an:
René Dunkel
René Dunkel
Vice President Sales, Connectivity - TI, Security & KIM
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