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TI-Wiki: Weniger Bürokratie – mehr Effizienz: 5 Vorteile der TI

NEWSLETTER   25.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Telematikinfrastruktur (TI) ist das sichere Netzwerk für alle Gesundheitsprofis sowie Patientinnen und Patienten: Mehr als 2,3 Millionen Gesundheitsprofis, mehr als 100 Krankenkassen und alle gesetzlich Krankenversicherten sind bereits angeschlossen – und das Gesundheitsnetzwerk wächst weiter. Seit Sommer 2021 steht die TI auch den niedergelassenen Hebammen Deutschlands offen. Als größtes deutsches Unternehmen für die TI im Gesundheitswesen möchte die CompuGroup Medical (CGM) Sie mit dem TI-Wiki-Newsletter umfassend über die Telematikinfrastruktur informieren. Heute im Fokus: Weniger Bürokratie – mehr Effizienz: 5 Vorteile der TI für Hebammen 
 

Vorteil 01: Mehr Zeit für ganzheitliche Betreuung 

Als Hebamme stehen Sie in besonderer Weise für die ganzheitliche Betreuung werdender und junger Mütter. Oft sind Sie die wichtigsten Ansprechpartnerinnen für Schwangere und Wöchnerinnen: Sie begleiten individuell und empathisch – mit einem Einsatz, der oft nicht angemessen honoriert wird. Die Honorierung kann die Telematikinfrastruktur leider nicht ändern. Aber die TI kann Ihnen mehr Zeit für den Kern Ihrer Arbeit verschaffen: für die intensive Betreuungsarbeit mit Müttern und Neugeborenen. 
Gerade am Anfang einer Schwangerschaft stehen viele Fragen. Nur mit den vollständigen Antworten können Sie die bestmögliche Beratung der Schwangeren, Mütter und Kinder planen. Womit wir beim wichtigsten Vorteil der Telematikinfrastruktur sind: Die TI bietet die Möglichkeit, alle Informationen vor, während und nach Schwangerschaft und Geburt an einem Ort zu bündeln. So geht keine wichtige Information mehr verloren – im Interesse der Behandlungssicherheit. Für Mütter und Kinder – und für Sie als Leistungserbringer. Die beiden wichtigsten TI-Anwendungen dafür sind der elektronische Mutterpass (eMutterpass) in der elektronischen Patientenakte (ePA) und das digitale Versichertenstammdatenmanagement. 

Vorteil 02: Elektronischer Mutterpass in der elektronischen Patientenakte (ePA) 

Der klassische blaue Mutterausweis ist im digitalen Zeitalter angekommen: Seit Anfang 2022 können Schwangere wählen, ob sie den Mutterpass in Papierform oder digital führen wollen – und müssen sich dabei für eine der beiden Varianten entscheiden. Für Sie als Hebamme bedeutet das auf längere Sicht: Ohne Anschluss an die TI erreichen Sie einen Teil der werdenden Mütter schlechter, nämlich die Frauen, die sich für den elektronischen Mutterpass in der elektronischen Patientenakte (ePA) entscheiden. 
Schon seit 2021 haben alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch auf die elektronische Krankenakte. Was in die ePA kommt, entscheiden die Versicherten selbst. Aber: Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch der Versicherten alle medizinischen Informationen zu übertragen. So füllt sich die elektronische Patientenakte fortlaufend mit allem, was für die bestmögliche Behandlung vonnöten ist. Mit Zustimmung der Mutter erhalten Sie als Hebamme Leserechte auf diese Informationen – inklusive elektronischem Mutterpass und elektronischem Untersuchungsheft für die Kinder. 
Noch stehen der eMutterpass und ePA am Anfang: Aber schon jetzt müssen die Krankenkassen die elektronische Patientenakte als mobile App für Smartphones zur Verfügung stellen. Die Daten können Ihre Klientinnen einfach und sicher auf die TI-Endgeräte übertragen. Dieser direkte Zugriff auf Behandlungsdaten spart Zeit und Kosten – und verbessert die Behandlungsqualität. Denn Sie greifen auf valide medizinische Informationen zu. Das erleichtert die hochwertige Begleitung in Schwangerschaft und Wochenbett. 

Vorteil 03: Kommunikation im Medizinwesen (KIM) 

Alle Informationen rund um Gesundheit und Behandlung sind besonders sensibel und schützenswert. Als Hebamme ist das für Sie selbstverständlich – und Sie betreiben einen hohen Aufwand, etwa um den datenschutzkonformen Umgang mit den Daten von Schwangeren, Müttern und Kindern sicherzustellen. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ist der neue Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen. Es ist ein abgeschlossenes System, das allein Gesundheitsprofils vorbehalten ist: datenschutzkonform und sicher. Mit KIM kommunizieren Sie per E-Mail direkt mit den Ärztinnen und Ärzten der Schwangeren und Mütter. Sie können beispielsweise Krankenakten über Vorerkrankungen, aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Ultraschall- und Röntgenaufnahmen einfach und schnell anfordern und speichern. 

Vorteil 04: Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) 

Das Versichertenstammdatenmanagement ist der administrative Dienst der TI. Hebammen mit Anschluss an die TI können das VSDM nutzen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gleicht das VSDM die persönlichen Daten der Versicherten, die Informationen zur Krankenversicherung und zum Versicherungsschutz ab – und aktualisiert die Daten direkt. Das erspart Ihnen Verwaltungsaufwand – und erhöht die Sicherheit. Übrigens: Ungültige Gesundheitskarten meldet das VSDM direkt an die Kasse, die diese Karte dann sperren kann. 

Vorteil 05: Krankenkassen übernehmen die Kosten der TI 

Die Kosten für Anschaffung und Betrieb der Telematikinfrastruktur für Hebammen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Das gilt beispielsweise für die technischen Komponenten wie einen Konnektor (die Schnittstelle zur TI) und stationäre E-Health-Kartenterminals. Außerdem erstatten die Krankenkassen quartalsweise eine Betriebskostenpauschale. Die Förderung kann nach erfolgreichem Anschluss an die TI über das Förderantragsportal des GKV-Spitzenverbands beantragt werden. Die Details zu den verabschiedeten Förderungen finden Sie hier

So viel zu den 5 wichtigsten Vorteilen der TI für Hebammen. In der nächsten Ausgabe des TI-Wiki-Newsletters der CompuGroup Medical lesen Sie, wie und wo Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Eintrittskarte für die TI-Anwendungen erhalten. 

 

Aktuelles rund um die TI:

  • Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist für die Herausgabe des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und des Praxisausweises (SMC-B) zuständig. Im Rahmen des Pilotbetriebes in Nordrhein-Westfalen durften wir eine Ihrer Kolleginnen bei einer der ersten Beantragung des eHBA begleiten. Der Ablauf war intuitiv und der Prozess mit der entsprechenden Vorbereitung in wenigen Minuten durchlaufen. Bereits am Folgetag gab es grünes Licht vom eGBR. Als nächstes steht dann die eigentliche Produktion des Ausweises an. Hier haben wir alle nötigen Schritte für Sie zusammengefasst.
  • Weitere gute Nachrichten: Das Land Nordrhein-Westfalen erweitert über sein Serviceportal den Pilotbetrieb zur Ausgabe des eHBA. Ab sofort können auch Hebammen und Geburtshelfer, die ihre Berufserlaubnis in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben, den elektronischen Heilberufsausweis beim eGBR beantragen. Ihr Vorteil: Während des Pilotbetriebes entfällt die Bearbeitungsgebühr!
  • Bereits über 120 Teilnehmer an unserer Webinar-Reihe „TI kompakt für Hebammen“. Melden auch Sie sich hier zu unserem nächsten informativen und natürlich kostenlosen Webinar am 17.05.2022 an.
  • Mannheim liegt ganz in der Nähe? Dann besuchen Sie uns dort doch auf dem Kongress Geburtshilfe im Dialog vom 29. - 30.04.2022 an unserem Stand Nr. 336. Es warten spannende Aktionen, Angebote und Give Aways auf Sie. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen!

 

Und wenn Sie Fragen haben: Unser Serviceteam ist gerne jederzeit für Sie erreichbar. Rufen Sie einfach an: +49 (0) 261 8000-2327 – oder schreiben Sie an vertrieb.ti@cgm.com

Herzliche Grüße aus Koblenz 
Ihre Division Connectivity