CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

Für Arztpraxen, Patient:innen und Apotheken
CLICKDOC E-REZEPT

Arztpraxis

E-Rezept: Drucken Sie noch oder clicken Sie schon?

Patient:in

E-Rezept: Rennen Sie noch oder clicken Sie schon?

Apotheke

Scannen Sie noch oder clicken Sie schon?

Das E-Rezept per Ausdruck vom Arzt erhalten
Unsere Vision: E-Rezept per SMS vom Arzt erhalten

Was sind die Vorteile von CLICKDOC E-REZEPT?

Enorme Zeitersparnis bei der Verordnung von E-Rezepten

E-Rezepte einfach und sicher digital übermitteln

E-Rezept ergänzt Videosprechstunde

Einfache Ausstellung von Folgeverordnungen

Erhöhte Sicherheit bei Therapie und Verordnung

Verbesserte Zusammenarbeit mit Apotheken

Digitale Patientenreise mit dem CLICKDOC E-REZEPT

Timeline

00:00-00:32
  • Digitale Patientenreise allgemein
00:32-01:20
  • E-Rezept wird in der Arztpraxis verordnet & versendet
01:20-04:50
  • SMS mit Link zum E-Rezept erscheint sicher auf Smartphone des Patienten
  • Nach Authentifizierung kann dieses angezeigt oder einer Apotheke zugewiesen werden
04:50-06:38
  • E-Rezept kommt in WINAPO® ux an und kann wie gewohnt bearbeitet werden
  • Medikamentenüebergabe kann in die Botendiensliferung per SmartCourier® eingeplant werden

Häufig gestellte Fragen

Ersetzt das CLICKDOC E-REZEPT das E-Rezept der gematik?

Nein, das CLICKDOC E-REZEPT ist eine Ergänzung zum E-Rezept der gematik. 

Was kostet die Nutzung des CLICKDOC E-REZEPT?

Für Ärztinnen und Ärzte, die bereits Praxissoftware von CGM nutzen, ist das CLICKDOC E-REZEPT bereits in der Praxissoftware verfügbar. Es ist lediglich eine kostenfreie Freischaltung notwendig.

Apotheker:innen können alle Vorteile der digitalen Patientenreise mit CLICKDOC nutzen, wenn sie bei IhreApotheken.de registriert sind. Durch CLICKDOC entstehen keine Zusatzkosten. 

Patientinnen und Patienten können die CLICKDOC APP kostenfrei nutzen.

Warum ist die digitale Patientenreise sinnvoll?

Einfache Auswahl, einfache Handhabung – einfach digital. Was beim Online-Shopping lange Standard ist, macht vor der medizinischen Versorgung nicht Halt: Das Smartphone als allgegenwärtiger Assistent im Alltag kann für die medizinische Versorgung zur Chance werden. Patientinnen und Patienten fordern zunehmend digitale Alternativen zur Kommunikation mit Arztpraxen und Apotheken. Bei der digitalen Patientenreise durchlaufen Patientinnen und Patienten den gesamten Prozess der medizinischen Versorgung digital. Von A wie Arztsuche bis Z wie Zustellung. 

Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker:innen ebnen mit der Nutzung des CLICKDOC E-REZEPT für Patientinnen und Patienten den Weg zur einfachen, digitalen medizinischen Versorgung. 

Kann das E-Rezept ohne Smartphone eingelöst werden?

Ja, das E-Rezept kann auch ohne Smartphone eingelöst werden. Dafür kann es in der Arztpraxis ausgedruckt und Patientinnen und Patienten zur Einlösung in ihrer Apotheke mitgegeben werden. Das E-Rezept sieht anders aus als das bekannte Muster 16. Es enthält einen QR-Code zum Einlesen in der Apotheke.

Prinzipiell ist allerdings die Zielsetzung beim E-Rezept und insbesondere beim CLICKDOC E-REZEPT, einen einfachen, digitalen und papierlosen Weg zur Einlösung von Rezepten zu etablieren.

Müssen Patientinnen und Patienten bei CLICKDOC angemeldet sein?

Zum Empfang von E-Rezepten müssen Patientinnen und Patienten nicht bei CLICKDOC angemeldet sein. Sind sie allerdings in der CLICKDOC APP registriert, profitieren sie von einigen Vorteilen:

  • Rezepthistorie
  • Arztsuche
  • Apothekensuche
  • Digitale Übertragung von E-Rezepten
Können Videosprechstunden abgerechnet werden?

Sie können Videosprechstunden wie gewohnt über die Gebührenordnung abrechnen. Mehr dazu in unserem Magazinartikel.