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Informationen zur TI-Förderung für Apotheken

Förderung des Anschlusses an die TI

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) haben gemeinsam eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen und diese im Juni 2021 nochmals zugunsten der Apotheken angepasst. 

  • Erstattungsbundle aus E-Health Konnektor, zwei stationären E-Health Kartenterminals und Aufwandspauschale für Schulung und Installation: 3.197,- € (einmalig)
  • Zusatz/Sonderausstattung "Stationäres E-Health Kartenterminal: 500,- € (einmalig)
    Die Zusatzausstattung richtet sich nach den Packungsabgabemengen verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel.
  • Handscanner-Zuschuss: 150,- € (einmalig)
  • SMC-B je Apothekenbetriebsstätte: 378,15 € (einmalig)
  • eHBA: 449,- € (einmalig)
    NEU: eHBA für approbierte Angestellte (Apotheker und Pharmazieingenieure): 449,- €
  • Betriebskostenpauschale: 210,- € pro Quartal

WICHTIGER HINWEIS: Die neuen Beträge von Juni 2021 treten rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft. Nicht nur für Apotheken, die sich künftig an die TI anbinden lassen, gibt es damit mehr Geld, auch bereits angebundene Apotheken profitieren. Ein Antrag ist für die Auszahlung nicht erforderlich.

René Dunkel, Vice President TI & VAS
Die Erstattungspauschale wurde um 165€ und die Pauschalen für Kartenterminals um 50€ angehoben. Dazu wird ein Handscanner mit 150€ bezuschusst. Bereits gestellte oder beschiedene Inbetriebnahmeanträge werden automatisch nachbearbeitet und beschieden.

René Dunkel, Vice President TI & VAS

Nachweis für die technische Inbetriebnahme

Die Erstattung der Erstanbindung erfolgt auf Nachweis über den Nacht- und Notdienstfond. Der Nachweis für die technische Inbetriebnahme kann in Form einer Selbsterklärung erfolgen.

Die technische Inbetriebnahme ist abgeschlossen, wenn

  • die erforderlichen, seitens der gematik zugelassenen, Komponenten der TI in der Apothekenbetriebsstätte angeschlossen sind,
  • die HBA-Smartcard und SMC-B-Smartcard vorliegen,
  • die Verbindung zur zentralen TI hergestellt und
  • die entsprechenden Module für die Fachanwendungen AMTS/elektronischer Medikationsplan in der Apothekensoftware betriebsbereit sind.

Auch die Antragstellung der Erstattung von weiteren eHBAs erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds; dazu ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Angestellten keinen anderweitig geförderten Ausweis beantragt haben.

 

Förderung des ePA Upgrades

Mit dem ePA Firmware Upgrade wird die KoCoBox MED+ die Anbindung an die gesetzlich verpflichtende elektronische Patientenakte unterstützen. 

Die Förderung des ePA Upgrades wurde wie folgt verhandelt:

  • Upgrade zum ePA Konnektor: 336 €
  • Anhebung der Betriebskostenpauschale um: 4,50 € je Quartal
  • Beträge für den laufenden Betrieb des eRezeptes: 1,00 € je Quartal

Das zur Nutzung der ePA notwendige Firmware Upgrade der KoCoBox MED+ wird den CGM TI-Kunden nach der Zulassung durch die gematik automatisch bereitgestellt und berechnet.

 

Alle Angaben ohne Gewähr; Irrtümer vorbehalten.

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