Zukünftig sollen nicht nur verschreibungspflichtige Arzneimittel, sondern auch andere veranlasste Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen erfolgt gemäß gesetzlich vorgegebenen Fristen.
Das E-Rezept wird über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen übermittelt. Durch die Nutzung der TI wird gewährleistet, dass das E-Rezept sicher und verschlüsselt übertragen wird. Dadurch können die beteiligten Akteure effizient und vertraulich miteinander kommunizieren, was zu einer verbesserten Versorgung der Patienten führt. Die Telematikinfrastruktur spielt somit eine entscheidende Rolle bei der sicheren Übermittlung und Verwaltung des E-Rezepts im Gesundheitswesen.