Deutschland

BARMER und CompuGroup Medical pilotieren elektronische Ersatzbescheinigung

29. April 2025

Berlin/Koblenz, 29.04.2025 – Versicherte der BARMER profitieren ab sofort von neuen digitalen Anwendungen. Diese wurden gemeinsam mit der CompuGroup Medical (CGM), einer der weltweit führenden E-Health-Konzerne im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft realisiert. Für Arztpraxen ist es demnach jetzt möglich, umgehend per Klick im Praxisverwaltungssystem eine elektronische Ersatzbescheinigung für Versicherte anzufordern und zu erhalten. Diese wird dann benötigt, wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht eingelesen werden kann, weil die Patientin oder der Patient sie vergessen hat oder wenn die Karte defekt ist. Zudem können jetzt Verordnungen zur Krankenbeförderung elektronisch erstellt und digital an die BARMER übermittelt werden. Dadurch entfällt das bisher langwierige Verfahren in Papierform per Post.

Matthias Leu, Direktor Business Development bei CGM, sagt: „Dass die Ersatzbescheinigung und die Verordnung zur Krankenbeförderung nun elektronisch beantragbar und abrufbar sind, ist eine große Erleichterung im Alltag von Praxen, Versicherungen und Patienten. Wir freuen uns, diese Projekte exklusiv mit unserem Partner BARMER umsetzen zu können.”

Marek Rydzewski, Chief Digital Officer (CDO) der BARMER: „Die beiden neuen digitalen Verfahren entlasten nicht nur Arztpraxen durch weniger Bürokratie und schnellere Abläufe, sondern bringen auch für Patientinnen und Patienten spürbare Vorteile. Dazu zählen weniger Wartezeiten und eine individuellere Betreuung. Das ist ein echter Fortschritt für alle Beteiligten.“

Neue digitale Prozesse bei elektronischer Ersatzbescheinigung und Krankenbeförderung

Die elektronische Ersatzbescheinigung fragt die jeweilige Praxis zunächst über die Telematikinfrastruktur bei der BARMER digital an. Der Versicherungsnachweis wird dann auf demselben Weg umgehend zugestellt und kann direkt in das Praxisverwaltungssystem beziehungsweise in das Arztinformationssystem der jeweiligen Praxis übertragen werden. Das manuelle Einpflegen entsprechender Daten wie bei dem bisherigen Ersatzverfahren auf Papier entfällt. Das neue digitale Verfahren reduziert den Aufwand in der Praxis und bei der Kasse, ist wesentlich schneller und entlastet das Praxisteam sowie Patientinnen und Patienten.

Auch durch den jetzt vollständig digitalen Prozess zur Verordnung von Krankenbeförderungen, vormals auch als Muster 4 bekannt, reduziert sich für Versicherte, die BARMER und die Praxen der Aufwand. Statt dem Einreichen und Bearbeiten von Papierunterlagen wird der neue Prozess jetzt vollständig digital umgesetzt. Auch beschleunigt die elektronische Übermittlung von Fahrkostenverordnungsdaten den Genehmigungsprozess bei der BARMER erheblich.

Während der aktuell laufenden Pilotphase steht die elektronische Ersatzbescheinigung zunächst Versicherten der BARMER exklusiv zur Verfügung.

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