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TELEMATIKINFRASTRUKTUR

11. Dezember 2020

Allgemeine Informationen und gesetzliche Grundlagen

Datenaustausch im Gesundheitswesen ist kein banaler Vorgang. Medizinische Daten sind sensibel und dürfen keinesfalls in falsche Hände geraten. Sich auf ganz normale E-Mails oder auf gängige Cloud-Speicher von Anbietern aus anderen Ländern zu verlassen, ist somit keine Option. Diese Entwicklung war bereits vor dem Einzug von Smartphones in den Alltag abzusehen, weswegen bereits zu Beginn des Jahrtausends gesetzlich festgelegt wurde, dass für die elektronische Kommunikation zwischen den Angehörigen der Heilberufe ein eigener sicherer Rahmen vorhanden sein muss. Die Entwicklung der Telematikinfrastruktur wurde durch § 291b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt – den Gesetzestext, der reguliert, wie gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland arbeiten und was ihr Auftrag ist.

Da das Gesundheitswesen „sich selbst verwaltet“, also die oberste Entscheidungsinstanz von den sogenannten Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gebildet wird, wurden diese damit beauftragt, die Anforderungen dieses Gesetzes umzusetzen. In der Folge haben diese Spitzenorganisationen 2005 gemeinsam die gematik gegründet. Die Aufgabe der gematik liegt dabei insbesondere in der Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und in der Koordination und Überwachung des Betriebs – mit der Entwicklung von Komponenten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur beauftragt die gematik einschlägig spezialisierte Unternehmen. So soll die Telematikinfrastruktur ein möglichst offenes Grundgerüst bilden, in das bereits bestehende Systeme und Softwarelösungen eingebunden werden können.

 

Das kann die Telematikinfrastruktur

Kurze Wege, schnelle Prozesse und sicherer Datenaustausch

Automatische Aktualisierung der Versicherungsinformationen auf der elektronischen Gesundheitskarte und im System der Praxen und Krankenhäuser? Eine zentrale elektronische Übersicht aller verordneten Medikamente eines Patienten? Lebensrettende Daten für den Notfall? Schneller und sicherer Transfer von Befunden und Arztbriefen? Das sind nur einige Beispiele, bei denen die Telematikinfrastruktur zum Einsatz kommt.

Folgende Anwendungen stehen dafür zur Verfügung:

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Manche Anwendungen der Telematikinfrastruktur werden nicht lokal auf dem Rechner des jeweiligen Arztes, Psychotherapeuten oder Krankenhauses durchgeführt, sondern auf einem entfernten Server. Das wird als „Onlineanwendung“ bezeichnet. Um solche Anwendungen sicher zu gestalten und zu gewährleisten, dass sie ausschließlich von den entsprechenden Adressaten wie beispielsweise einem Hausarzt eingesehen werden können, ist der hohe Sicherheitsstandard der Telematikinfrastruktur Voraussetzung.