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Einfache Abrechnung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz

22. Oktober 2021 | Nicole Graf
Patient erhält Impfung

Die Abrechnung von Schutzimpfungen ist für Arbeitsmediziner:innen oft mühsam und zeitaufwendig. In der arbeitsmedizinischen Software CGM ISIS MED steht deswegen schon ein neues Verfahren zur Verfügung, das Anwender:innen bei der Erstellung von Abrechnungsdaten unterstützen soll. Der gesamte Abrechnungsprozess ist dadurch einfacher und schneller umzusetzen. Besonders Großkonzerne, die häufig mit diversen Betriebskrankenkassen zusammenarbeiten, profitieren von den neuen Funktionen.

Präventionsgesetz stärkt Impfung durch Betriebsärzt:innen

Vormals haben in der Regel die Unternehmen selbst die Kosten für Grippeschutzimpfungen der Mitarbeiter:innen im Rahmen betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen übernommen. Seitdem im Jahr 2015 das Präventionsgesetz (PrävG, Bundesgesundheitsministerium, 24.07.2015) in Kraft getreten ist, können bestimmte Impfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzt:innen durchgeführt und trotzdem über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Dadurch soll das Impfen im Betrieb unterstützt werden. Das Gesetz betrifft außerdem nicht nur Schutzimpfungen gegen Influenza, sondern auch andere Impfungen gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie.

Mit Inkrafttreten des sogenannten Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 wurde nach § 132e SGB V ein Kontrahierungszwang eingeführt, der die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, Schutzimpfungsverträge zu schließen. Dies gilt jedoch nur für Impfungen, die nicht rein betriebs- oder arbeitsplatzbedingt notwendig sind. Die neue Regelung gilt somit nicht für jene Impfungen, die aufgrund einer erhöhten Infektionsgefahr bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit besteht. Als Grundlage für die Entscheidung, ob eine Impfung betriebs- oder arbeitsplatzbedingt ist oder nicht, dient die Gefährdungsbeurteilung sowie eine daraus resultierende arbeitsmedizinische Beratung durch die Betriebsärzt:innen.

Aufwendige Abrechnung über Kopfstellen

Die Abrechnung mit den Krankenkassen der Beschäftigten des Unternehmens – in der Regel Betriebskrankenkassen – erfolgt meist mit diversen Medien. Dazu gehören Auswertungen aus CGM ISIS MED, die dann in Excel weiterverarbeitet und um zusätzliche Informationen ergänzt werden, um letztlich den für die Abrechnung benötigten Datenbestand zu erhalten. Die Betriebsmediziner:innen kommunizieren dabei nicht direkt mit den Krankenkassen. Die Erstellung der Abrechnungsdaten erfolgt basierend auf technischen und standardisierten Beschreibungen. Im Anschluss werden die Daten dann an sogenannte Kopfstellen versendet, die im Namen der Unternehmen die Abrechnung vollständig übernehmen. Insgesamt ist diese Vorgehensweise für Betriebsmediziner:innen nicht nur arbeits- und zeitintensiv. Je öfter die Daten „angepackt“ und bearbeitet werden, desto höher ist auch die Gefahr von manuellen Fehlern.

Neues Verfahren in CGM ISIS MED erleichtert Impfabrechnung

Um Betriebsärzt:innen bei der Abrechnung von Schutzimpfungen zu unterstützen und ihnen insbesondere die Erstellung der Abrechnungsdaten zu erleichtern, stehen in CGM ISIS MED schon bald neue Funktionen zur Impfabrechnung über Kopfstellen zur Verfügung. Um die Daten, die von den Kopfstellen benötigt werden, vollständig abzubilden, wurde unter anderem die Benutzeroberfläche in der arbeitsmedizinischen Software angepasst. Außerdem wurde eine Exportschnittstelle implementiert, die serverbasiert und automatisch die Impfdaten aus CGM ISIS MED extrahiert und gemäß der Standardvorgaben zusammenstellt.

Wichtige Rolle der Betriebsärzt:innen bei Impfprävention

Mit Einführung des Präventionsgesetzes wurde die Bedeutung der Impfprävention im Rahmen der Gesamtprävention noch einmal gestärkt. Um die Menschen in ihren verschiedenen Lebenswelten mit Präventionsmaßnahmen zu erreichen, wurde in § 132e SGB V neu geregelt, dass auch Arbeitsmediziner:innen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, berechtigt sind, Schutzimpfungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen vorzunehmen. Ziel ist es, die Impfquote in Deutschland zu steigern. Mit CGM ISIS MED und den neuen Abrechnungsfunktionen können Betriebsärzt:innen diese gesellschaftlichen Ziele zukünftig unterstützen, ohne dass ihnen ein großer Mehraufwand entsteht.

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