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Gefährdungsbeurteilung: Damit Arbeitsunfälle gar nicht erst passieren

29. März 2022 | Nicole Graf
Hinweisschild zur Unfallvermeidung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein effizientes und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Der Blick auf das vergangene Jahr zeigt: Es geht dabei nicht nur um die Vermeidung von Unfällen mit schweren Maschinen oder klassischen SRS-Unfällen („Stolpern, Rutschen, Stürzen“). Psychische Belastungen sind stärker in den Fokus der Sicherheitsbeauftragten gerückt.

Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht

Die Gefährdungsbeurteilung spielt beim Thema Arbeitssicherheit eine wesentliche Rolle. Sie identifiziert Arbeitsabläufe mit erhöhtem Unfallrisiko sowie weitere Gefahren, die von der Arbeitsstätte als Ganzes, aber auch von jedem einzelnen Arbeitsplatz ausgehen. Hier gilt: Die jeweiligen Arbeitsbedingungen dürfen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weder kurzfristig noch langfristig schaden. Die Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Der Erstellung einer solchen Beurteilung ist ein Prozess, der sich grob in sieben Schritte aufteilen lässt:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit prüfen
  7. Dokumentieren und fortschreiben

Ein Beispiel: Beim Arbeiten mit einer Drehmaschine besteht Verletzungsgefahr aufgrund wegfliegender Kleinteile oder dem Kontakt mit langen Spänen. Gleichzeitig können sich Haare oder Teile der Kleidung in der Maschine verfangen. In einer Gefährdungsbeurteilung würde in diesem Fall auf solche Risiken hingewiesen und zur Vorbeugung beispielsweise Schutzeinrichtungen sowie eine regelmäßig zu überprüfende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) festgelegt. Natürlich kann es immer sein, dass Beschäftigte beim Arbeiten an der Maschine später weitere gefährliche Situationen feststellen. Diese müssen dann nachträglich in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden.

Weniger Arbeitsunfälle im Jahr 2020

Das Jahr 2020 stand maßgeblich unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Ihren Hauptarbeitsplatz ins Homeoffice verlegt. Die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) jährlich veröffentlichte Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen macht dies deutlich. Die Unfallzahlen je Branche zeigen erhebliche Abweichungen zu den Vorjahren. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank um 12,7 Prozent auf 760.492, wobei die Entwicklung bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften (-12,2 Prozent) und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (-18,5 Prozent) unterschiedlich verlaufen ist. Die meldepflichtigen Wegeunfälle sanken um 18,1 Prozent auf 152.823. Bei den tödlichen Wegeunfällen gab es den deutlichsten Rückgang: Nach 309 Fällen im Vorjahr gab es im Jahr 2020 71 Fälle weniger, was einem Rückgang um 23,0 Prozent entspricht.

Auch psychische Belastungen müssen erkannt werden

Während die Zahl der Arbeitsunfälle in den Betrieben gesunken ist, lässt sich nicht abstreiten, dass die psychische Belastung im vergangenen Jahr deutlich zugenommen hat. Auch psychische Faktoren müssen Teil der Gefährdungsbeurteilung sein. Hierbei geht es um Arbeitsbedingungen, die negative psychische Auswirkungen auf die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter haben können. Diese sind für Sicherheitsbeauftragte allerdings nicht immer leicht zu erkennen. Unterschiedliche Faktoren spielen eine Rolle, von denen sich Menschen je nach ihren individuellen Leistungsvoraussetzungen zudem sehr unterschiedlich belastet fühlen können. Aktuell in der Pandemie kommen vor allem Belastungen hinzu, die durch das mobile Arbeiten von zu Hause entstehen können. Auch diese Gefährdungen müssen in eine Gefährdungsbeurteilung aufgenommen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Software zur Unterstützung der Gefährdungsanalyse

Das Arbeitsschutzmanagementsystem CGM ISIS SAFTY unterstützt Sicherheitsbeauftragte bei der Durchführung von Gefährdungsanalysen. Hierbei geht es insbesondere um die detaillierte Beschreibung von Arbeitsplätzen. Neben diversen Grunddaten (Lokation, Bilder, Mitarbeiteranzahl, Vorgesetzte) können in der Software strukturierte Daten (z. B. psychische Belastungen = Impulstest) erfasst werden. Diese Angaben können dann mithilfe verschiedener Statistiken und Reports ausgewertet, bewertet und als Grundlage für Vorsorgeuntersuchungen oder andere Maßnahmen herangezogen werden. Aufgrund des modularen Aufbaus ist CGM ISIS SAFETY die ideale Lösung für sämtliche Prozesse im Bereich der Arbeitssicherheit. Dabei stehen die Bereiche „Unfallmanagement“, „Gefährdungsanalyse und Gefahrstoffmanagement“, „Audit, Begehung und Unterweisung“ sowie „Maßnahmenmanagement“ zur Verfügung.

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