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Bis 2023: Zuschüsse für Digitalisierung in der Pflege verlängert

22. Juni 2021

Das Förderprogramm aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde bis zum Jahr 2023 verlängert. Damit können stationäre und ambulante Dienste für Projekte im Bereich Digitalisierung bis zu 12.000 Euro Zuschuss erhalten. Dies geht aus dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) hervor, das Anfang Juni in Kraft getreten ist. Ursprünglich wären die im PpSG beschriebenen Förderprogramme Ende 2021 ausgelaufen.

Die im DVPMG beschriebene Verlängerung bedeutet, dass die Pflegeversicherung bis 2023 Fördermittel zur Verfügung stellt, die an digitale Infrastruktur gebunden sind. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung erhalten dafür einen einmaligen Zuschuss. Je Einrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die entsprechende Ausstattung übernommen. Auch die mit der Technologie verbundenen Weiterbildungsmaßnahmen fallen unter die Förderrichtlinien. Die maximale Fördersumme von 12.000 Euro kann auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. Nach Einschätzung des Pflegeberaters David Thiele „bedeutet dies, dass alle sozialwirtschaftlichen Unternehmen mit einer IK Nummer in der Altenhilfe berechtigt sind, ihre dringend notwendigen Investitionen bis Ende 2023 geltend zu machen“, so der Experte gegenüber den Fachzeitschriften  Altenheim und Care konkret.

 

Tausende neue Pflegestellen

„Wir halten Wort. Mit der Verabschiedung des Pflege-Sofortprogramms heute im Deutschen Bundestag lösen wir das Versprechen an alle Pflegekräfte in Deutschland ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern. Ab dem 01.01.2019 können Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen. Denn wir stellen sicher, dass die Krankenkassen 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum Beschluss des PpSG im Bundestag am 9. November 2018. Die Pflegestellen werden ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden. Um die Personalausstattung in der Krankenhauspflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenbett vollständig refinanziert. Zudem werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte in Kliniken vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind zur Finanzierung von Tariferhöhungen einzusetzen. Das ist zu belegen. Die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung soll einen deutlichen Anreiz schaffen, mehr Pflegekräfte auszubilden.

 

Bessere Arbeitsbedingungen

Das PpSG  sieht ebenfalls vor, dass Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser finanziell unterstützt werden, um die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für die Pflegekräfte zu verbessern.

Krankenkassen müssen dafür zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufwenden. Weitere Verbesserung betreffen die häusliche Pflege durch Angehörige, Fahrten und Wegezeiten zur ambulanten Kranken- und Altenpflege. Zudem müssen die Krankenkassen auch in der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne akzeptieren. Weiteren Punkte im PpSG behandeln unter anderem die Pflegepersonaluntergrenzen, die Schlaganfall-Stationen (Stroke Units), die Krankenhausfinanzierung und die Qualitätsprüfung.

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