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In der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA sollen ab Juli auch Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Röntgen-, MRT- und CT-Bilder von niedergelassenen Ärzten gespeichert sein. Eine entsprechende Novelle der ELGA-Verordnung trat am Sonntag in Kraftt. Ab 2026 gilt laut Gesundheitsministerium diese Verpflichtung auch für Krankenanstalten. Spätestens bis 2030 müssen schließlich alle fachärztlichen Befunde in der ELGA digital zur Verfügung stehen.
Die Erweiterung von ELGA soll laut der Aussendung des Ministeriums in mehreren Etappen passieren: Ab 1. Juli heuer müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Bilder speichern, also zum Beispiel Röntgenbilder, MRT oder CT. Ab 1. Jänner 2026 müssen alle relevanten Gesundheitsdaten in der ELGA gespeichert werden, sofern keine spezifischen Sonderregelungen bestehen, also auch Labor- und Radiologiebefunde von Krankenanstalten im Rahmen der stationären, ambulanten oder telemedizinischen Behandlung, Verschreibungen von Medikamenten von freiberuflichen Ärzten ohne Kassenvertrag oder auch Pflegesituationsberichte von Pflegeheimen.
Mit Jahresbeginn 2028 sollen Krankenanstalten und niedergelassene Ärzte dann auch Pathologiebefunde speichern müssen, ab 1. Jänner 2030 müssen Krankenanstalten und niedergelassene Fachärzte schließlich auch sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen der ambulanten Behandlung speichern.
Die neuen Speicherverpflichtungen seien "ein wichtiger Schritt", um ELGA zu einem "nützlichen Gesundheitsportal" für die Patienten auszubauen, meinte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). "Die Ergebnisse werden in den kommenden Jahren nach und nach sichtbar werden." Dass eine neue blau-schwarze Regierung den Zeitplan noch kippen könnte, glaubt Rauch nicht.