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Der Wiener Arzt DDr. Christian Fiala bekämpft die Pflichtmitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer vor dem Verfassungsgerichtshof. Die gesetzlich vorgeschriebene Doppelversicherungspflicht – zusätzlich zur staatlichen Sozialversicherung – hält er für verfassungswidrig, insbesondere wegen dem Grundrecht auf Eigentum und dem Gleichheitsgrundsatz.
Ärzt*innen in Österreich müssen derzeit bis zu 18% ihres Einkommens in eine von der Ärztekammer verwaltete Zusatzpension einzahlen – ohne Mitspracherecht bei der Veranlagung und ohne Transparenz in der Gebarung. Ursprünglich zur Versorgung von Hinterbliebenen nach dem 2. Weltkrieg eingerichtet, wird die Sinnhaftigkeit des Fonds heute zunehmend infrage gestellt.
In den 1980 und 90-er Jahren „betrugen die Pensionsleistungen etwa das Vier- bis Fünffache der einbezahlten Beträge“, wie der Rechnungshof feststellte (2011). Dies führte vorhersehbar zu massiven Verlusten: über 200 Millionen Euro. Allerdings wurden die Verantwortlichen in der Ärztekammer dafür nie belangt. Vielmehr wurden die 200 Mio. Euro Verlust auf die jungen Zwangsmitglieder abgewälzt, in Form einer zusätzlichen Vorschreibung von bis zu 20%. Über 19 Jahre mussten die Ärzte für die Misswirtschaft der vergangenen Generation aufkommen, ohne jede Gegenleistung. Auch von staatlicher Seite gab es keine Entschädigung, obwohl die jungen Ärzte ja vom Staat gezwungen wurden in dieses Verlustsystem einzuzahlen.
Aber auch aktuell sorgen mehrere Investitionen für heftige Kritik an der Anlagestrategie. So wurde etwa der Wiener „Grabenhof“ im Jahr 2021 für 340 Millionen Euro gekauft und dafür ein Kredit in Höhe von rund 300 Millionen Euro aufgenommen. Der Rechnungshof (2024) äußerte mehrere Kritikpunkte an dieser ungewöhnlichen Investition: nicht nur dass dies mit etwa ein Drittel des gesamten Vermögens ein erhebliches Klumpenrisiko darstellt und damit möglicherweise den ganzen Wohlfahrtsfonds gefährdet, sondern dieser Kredit ist auch noch endfällig. So dass die Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Kredites zum Teil bereits in Pension sind und für ein allfälliges Scheitern dieser Veranlagung nicht mehr verantwortlich gemacht werden können. Darüber hinaus hat der Wohlfahrtsfonds der Bank zur Absicherung des Kredites alle damals vorhandenen Immobilien verpfändet. Damit kann die Bank als Kreditgeber auf alle Immobilien zugreifen und diese allenfalls verkaufen, falls der Kredit im Jahr 2036 nicht zurückbezahlt werden kann. Der wesentliche Nutzen von Immobilien, die Sicherheit, wurde somit für einen endfälligen Kredit in einer Casino-Manier verspielt. Offensichtlich sind sich die Verantwortlichen des unnötigen Risikos bewusst und haben entschieden dies zu verheimlichen: die Verpfändung der zahlreichen Immobilien ist weder im Grundbuch eingetragen, noch wurde dies den Mitgliedern mitgeteilt.
https://wohlfahrtsfonds.wien/immobilien-2
Ein weiteres Beispiel von Missmanagement ist der Erwerb des Meinl-Hauses von der Signa-Gruppe kurz vor deren Insolvenz im Jahr 2023 – mit hohen Provisionen. Dabei flossen fast zwei Millionen Euro an Vermittlungsentgelten, wobei unter anderem eine Maklerin engagiert wurde, die mit einem involvierten Signa-Manager verheiratet war.
Ein Ermittlungsbericht der sogenannten SOKO-Signa zeigt auf, dass dieser „Deal“ unter höchst fragwürdigen Bedingungen zustande kam. Der Kauf erfolgte in der Annahme, den langjährigen Mieter Meindl zur Kündigung bewegen zu können, um die Flächen besser vermieten zu können. Meindl lehnte jedoch ab – damit erwies sich auch dieses Investment als wirtschaftlich äußerst unbefriedigend mit einer Rendite deutlich unter der Inflation. Ferner erfolgte der Kauf zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, am Höhepunkt einer jahrzehntelangen Wertsteigerung von Immobilien, einer Immobilienblase. So dass auch ein Verkauf in absehbarer Zeit vermutlich nur mit Verlust möglich ist.
Auch die andere Hälfte des Fondsvermögens, die Wertpapiere bringen Verluste. Zwar stieg deren Wert in zwölf Jahren bis Oktober 2023 nominal um insgesamt 12,2%. Allerdings betrug die Inflation im gleichen Zeitraum 40,6%. Somit ergibt sich inflationsbereinigt ein realer Wertverlust von 28% - womit das erklärte Ziel einer langfristigen Altersvorsorge ad absurdum geführt wird. Und wieder schaut der Gesetzgeber tatenlos zu, wie die von ihm verordnete Zusatzpension Verluste produziert und damit junge Ärzte finanziell schädigt.
https://wohlfahrtsfonds.wien/masterfonds
Darüber hinaus wird in der aktuellen Beschwerde auch eine systematische Ungleichbehandlung der Ärzte beklagt: Während niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Mitgliedschaft verpflichtet sind, gelten Ausnahmen für EU-Ausländer, Ärzte im öffentlichen Dienst und Funktionäre der Ärztekammer. Für Fiala fehlt für diese Ungleichbehandlung jede sachliche Rechtfertigung.
Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch, der die Beschwerde verfasst hat, erklärt dazu: „Die Pflichtmitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer sowie die damit verbundene Zwangsbeitragspflicht stellen einen erheblichen Eingriff in die durch Art. 5 StGG und Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK gewährleistete Eigentumsfreiheit dar. Denn dem Beschwerdeführer wird, wie dargestellt, die Möglichkeit genommen, eigenverantwortlich über die Verwendung seines Vermögens zu verfügen und so potenziell ertragreichere oder für ihn sinnvollere Veranlagungsformen zu wählen.“
„Die Pflichtmitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds ist weder zeitgemäß noch zweckmäßig und vernichtet systematisch Einkommen der Ärztinnen und Ärzte. Es ist untragbar, dass wir in eine riskante und nachweislich verlustreiche Zusatzpension gezwungen werden – ohne Einblick in die Finanzgebarung und ohne substanziellen Informationszugang. Es ist höchste Zeit, den Wohlfahrtsfonds in eine freiwillige Zusatzversicherung oder in die SVA zu überführen, wie die Ziviltechniker-Kammer dies bereits 2015 getan haben“, so Fiala abschließend.