Die "MDR" (Medical Device Regulation, 2017/745) und die "IVDR" (In-vitro Diagnostic Medical Device Regulation, 2017/746) regeln die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten und IVDs. Die "KI-VO" ist eine horizontale Verordnung, die für alle Hochrisiko-KI-Systeme gilt – also auch für Medizinprodukte, die KI enthalten.
Für europäische Hersteller von „Hochrisiko-KI-Systemen“ führt die Wirksamkeit beider gesetzlicher Verordnungen zu einer Überlagerung beider Rechtsrahmen, bzw. zu einer „Doppelregulierung“.
Die Zulassung von medizinischen KI-Produkten erfolgt grundsätzlich über die MDR/IVDR: Anforderungen wie klinische Bewertung, klinische Leistungsstudien, Risikomanagement, PMS, Vigilanz müssen penibel eingehalten werden.
"Hochrisiko-KI"-Anforderungen (KI-VO Art. 8-15) müssen zusätzlich erfüllt werden: Ausreichende Datenqualität und Bias-Management, Logging/Protokollierung, Transparenz und Erklärbarkeit, Cybersicherheit & Robustheit sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu erbringen.
Die KI-VO verweist ausdrücklich auf MDR/IVDR: Die Konformitätsbewertung erfolgt innerhalb des MDR/IVDR-Prozesses. Das heißt: Es gibt kein separates KI-Zertifikat, sondern die benannte Stelle prüft auch die KI-VO-Anforderungen.
Am Ende steht nur ein CE-Kennzeichen, das aber gleichzeitig die Konformität mit MDR/IVDR und die Konformität mit KI-VO bescheinigt
Nachweispflicht nach MDR:
Der Nachweis der klinischen Leistung (Sensitivität, Spezifität, Risiko-Nutzen-Abwägung) ist zu erbringen.
Nachweispflicht nach KI-VO:
Es muss nachgewiesen werden, dass Trainingsdaten divers und repräsentativ sind, Bias-Risiken dokumentiert, Logging implementiert und das Modell robust gegen Angriffe ist.
Die benannte Stelle prüft alles zusammen im Rahmen der MDR-Zertifizierung.