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Ethische Aspekte der Digitali­sierung

22. Februar 2019 | Astrid Steinwendtner-Kolator
Digitaler Fitness-Tracker
Digitaler Fitness-Tracker

Die Digitalisierung stellt uns vor grundlegende Veränderungen in der Gesund­heits­ver­sorgung, medizinischen Forschung und Pflege. Es werden persönliche Gesundheits­informationen gespeichert, es kommt zum Aufbau und zur Vernetzung medi­zi­nischer Daten­banken, wir nutzen künstliche Intelligenz und es werden gesund­heits­bezogene Apps, Wearables oder digitale Assistenz- und Über­wachungs­systeme eingesetzt.

Vorteile

Selbstverständlich zieht diese Entwicklung viele positive Effekte nach sich wie:

  • Erstellung personalisierter Behandlungskonzepte
  • Effektivitäts- und Effizienzsteigerung
  • Neue Potenziale bei Früherkennung und Prävention
  • Zeit- und ortsunabhängiger Zugang zu Gesundheitsinformationen
  • Förderung eines gesundheitsbezogenen Lebensstils und persönlichen Wohlergehens
  • Bessere Stratifizierungsmöglichkeiten bei Diagnostik, Therapie und Prävention

 

Risiken

Allerdings müssen wir uns auch mit einigen Risiken der Digi­tali­sierung im Gesund­heits­bereich ausei­nander­setzen, diese sind unter anderem:

Entsolidarisierung und Diskriminierung:

  • Bei der Verknüpfung dieser vielfältigen Daten (z.B. Apps und Daten von am Körper getragenen Sensoren) bekommt man tiefe Einblicke in den aktuellen Gesund­heits­zustand, die Persön­lich­keit und den Lebens­wandel und man erhält auch Vorher­sagen – wenn auch einge­schränkt – über die zukünftige Krank­heits­ent­wicklung.
  • Dies kann im weiteren Verlauf zum Beispiel zur Erhöhung von Prämien in der privaten Kranken­ver­sicherung führen.
  • Die Bereitschaft zur Solidarität kann nachlassen, wenn Zweifel an der Einlös­bar­keit von Erwar­tungen an ein verant­wortungs­volles Handeln ent­stehen, wenn etwa der Eindruck entsteht, die Hilfs- und Unter­stützungs­bedürf­tig­keit anderer werde durch deren fahr­lässige Selbst­schädigung oder mangelnde Eigen­ini­tiative verursacht.

Verantwortungsdiffusion:

Daten regulieren verteiltes Handeln und Entscheiden.

Datenmissbrauch bzw. Privatheits­gefährdung 

durch Erfassung, Analyse und neue Verknüpfung von Daten und Infor­mationen und damit einher­gehende erschwerte Anony­mi­sierung und Pseudo­anonymi­sierung. Damit sind Unter­nehmen gefordert, ihre Verfahren besser über­prüf­bar zu machen; z.B. Offen­legung, welche Algo­rithmen verwendet werden, den Aus­schluss syste­matischer Benach­tei­ligung von Regeln zu Daten­auf­bewahrung, Anony­mi­sierung oder Daten­löschung und die lücken­lose und mani­pula­tions­sichere Proto­kollierung der Herkunft, Verar­beitung, Verwen­dung und des Austauschs von Daten.

Informationelle Selbstgefährdung 

durch überzogene Selbst­kontrolle mittels Apps und Wearables sowie die selbst­indu­zierte Fremdbestimmung.

Die kommerzielle Verwertung gesund­heits­relevanter Daten 

durch global agierende IT- und Internet­firmen auch über Staatsgrenzen hinweg.

 

Fallbeispiel

Im folgenden Fall soll gezeigt werden, dass es ethisch nicht sinnvoll wäre, die ärzt­liche Ent­scheidung allein auf digitale Algo­rithmen zu über­tragen, sondern wie wichtig persön­liche Bezie­hungen zwischen Patienten und Gesund­heitspersonal sind.

Es handelt sich um eine herz­chirur­gische Patientin mit 84 Jahren, die aufgrund ihrer sehr einge­schränkten Lebens­quali­tät an der Herz­chirur­gie vorstellig wurde. Es soll eine Herz­klappen- und Bypass-Operation auf Wunsch der Patientin durchgeführt werden.

Trotz ihrer multiplen Vorer­krankungen (Blut­hoch­druck, Adi­positas, chronische Nieren­insuf­fizienz, Diabetes mellitus II, Zustand nach Brust­krebs mit Chemo- und Strahlen­therapie 2001) ent­schließt man sich, die Patientin zu operieren, da sie alleine lebt und sich selbst versorgt.

Vor der Operation erfolgt ein ausführ­liches Gespräch im Team und anschließend mit der Patientin. Dabei wird besprochen, welche Therapien und welche Ein­schrän­kungen ihrer Lebens­qualität für die Patientin vorstellbar wären.

Primär erfolgt die Operation problemlos, im Verlauf kommt es aller­dings zu multiplen Kompli­kationen, die den Einbau einer ECMO (Herz-Lungen­maschine für die Inten­siv­station) nötig machen. Am 15. post­opera­tiven Tag wird ein Therapie­ziel­gespräch geführt und im Konsens auf Comfort Terminal Care verändert, sodass die Patientin ruhig und schmerzfrei im Beisein ihrer Ange­hörigen versterben kann. Dieses Therapie­ziel­gespräch kann aufgrund des Patienten­willens, der im persön­lichen Gespräch vor der Operation erhoben wurde, erfolgen.

 

Conclusio

Entscheidungen im Sinne der Patientin, unter Beachtung der vier mittleren medi­zin­ethischen Prinzi­pien Fürsorge, Auto­nomie, Nicht­schaden und Gerech­tig­keit, setzten im kon­kreten Beispiel ver­trauens­volle, persön­liche Bezie­hungen zwischen Ärzten/Pfle­genden und Patien­ten/Angehörigen voraus.

Christian Beneker: "Wer fürchtet, die Maschinen könnten die Macht übernehmen, sollte Intensiv­stationen meiden. Hier piept und flimmert es auf allen Kanälen. Was aufgrund der Werte dann medizinisch zu tun ist, entscheiden allerdings immer noch Ärzte. Noch."

Am Intensivbett werden große Datenmengen erhoben, die man auch über Algo­rithmen deuten lassen kann, aller­dings kann ein Algo­rithmus immer nur über ein einziges über­geord­netes Ziel­kri­terium, z.B. Effi­zienz, verfügen. Ein Abwägen von mehreren Aspekten mit gleicher Wertig­keit (z.B. Fürsorge, Gerech­tig­keit und Effizienz) ist dabei nicht möglich.

Menschliche Entscheidungen, wie zum Beispiel ein verzö­gertes Abschalten der ECMO-Therapie, um eine Verab­schie­dung auch weiter entfernt wohnenden Ange­hörigen zu ermög­lichen, würden durch einen über­geord­neten Algo­rithmus mit dem Ziel­kri­terium Effizienz bei­spiels­weise verhindert werden.

Für ethisch begründete Behandlungs­empfeh­lungen benötigt man viel Erfahrung, Empathie und (Bauch-)Gefühl, wobei diese Eigen­schaften in letzter Zeit durch die Techno­logi­sierung und Digi­tali­sierung der Medizin zurück­ge­drängt wurden. Daher ist es trotz einer zuneh­menden Digi­tali­sierung, die für uns alle viele positive Aspekte mit sich bringt, notwendig, nicht die Wichtig­keit von echter Hin­wendung und Menschvlich­keit zu vergessen. Der digitale Techno­logie­einsatz in der Medizin kann nur solange ein geeig­netes Mittel sein und ethische Legi­timi­tät bean­spruchen, solange er der Menschlichkeit dient.

 

Literatur:

  1. Deutscher Ethikrat: Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung, Stellungnahme vom 30. November 2017.
  2. Christian Beneker: Algorithmus versus Arzt, Ärzte Zeitung, Ausgabe vom 23.3.2018, Springer Medizin.
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