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Flächen­deckendes Angebot der Pallia­tiv­ver­sor­gung not­wendig

10. Oktober 2025 | APAMED (APA-OTS)
Hände einer alten Frau im Pflegeheim.
Hände einer alten Frau im Pflegeheim.

Welthospiztag: Würdevolles Sterben muss möglich sein, in- und außerhalb von Pflegeheimen

„Das Recht auf würdevolles Sterben kann nur mit einem flächendeckenden Angebot der Palliativversorgung umgesetzt werden“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Welthospiztags ( zweiter Samstag im Oktober, heuer am 11. Oktober): „Notwendig sind Investitionen in Hospize, aber auch in mobile Palliative-Care- Angebote und in entsprechende Schulungen der Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen.“

Auch der Verfassungsgerichtshof verlangt solche Investitionen durch die öffentliche Hand, erinnert Achitz. 

Denn laut einem Erkenntnis „setzt freie Selbstbestimmung (...) voraus, dass sie über Behandlungs- und Handlungsalternativen, wie insbesondere Hospizversorgung und palliativmedizinische Maßnahmen, informiert sind, deren tatsächliche Verfügbarkeit der Staat auch zu gewährleisten hat.“

Hospizkultur und Palliative Care ist ein Betreuungsansatz, der die Lebensqualität sterbender Menschen bis zuletzt fördert und ein Sterben in Würde ermöglicht. Ganzheitliche Pflege, palliativmedizinische Versorgung und Schmerztherapie gehen dabei auf psychische, soziale und spirituelle Wünsche ein. Eine derartige Betreuung erfordert spezielles Wissen und Erfahrung. Achitz: „Langzeitpflegeeinrichtungen übernehmen gemeinsam mit Krankenhäusern und Arztpraxen 80 bis 90% der Versorgung im Bereich Palliative Care. Es ist daher wesentlich, die Integration von Hospizkultur in Pflegeheimen flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen.“

 

In gewohnter Umgebung sterben

Die meisten Menschen wollen in ihrer gewohnten Umgebung sterben. Krankenhausaufenthalte in den letzten Tagen des Lebens können für Palliativpatient*innen eine große Belastung sein. Die Volksanwaltschaft hat 2022/23 im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle in Alten- und Pflegeheimen daher erhoben, ob ein Sterben in der gewohnten Umgebung grundsätzlich möglich ist. So gut wie alle besuchten Einrichtungen (97%) haben das Ziel, Sterbende nicht in Krankenhäuser zu verlegen. Die Möglichkeit, im Haus in Würde zu sterben, hat Priorität. Entscheidend sind aber personelle Faktoren, nämlich die ärztliche Betreuung, pflegerische Kompetenz und die Anbindung an mobile Hospizdienste.

Nur 63 Prozent der Einrichtung gaben damals an, dass es Schulungen für Palliative Care gibt. Volksanwalt Achitz: „Es braucht umfassende und regelmäßige Fortbildungen für die Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen und Hierarchieebenen, um sicherzustellen, dass das gesamte Personal mit den Prinzipien und Bedürfnissen der Palliativ- und Hospizbetreuung vertraut ist.“

 

Das Projekt „Hospizkultur und Palliative Care in Pflegeheimen“ (HPCPH)

Das Projekt „Hospizkultur und Palliative Care in Pflegeheimen“ (HPCPH) wurde 2004 ausgehend von Vorarlberg von Hospiz Österreich entwickelt. Es ist ein umfassender, dreijähriger, auf Hospiz und Palliative Care fokussierter Organisationsentwicklungsprozess. Dafür sollen 80% der Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen geschult werden, die in die Patienten*innenbetreuung eingebunden sind. Zum Zeitpunkt der Schwerpunktprüfung der Volksanwaltschaft hatten erst 18 Prozent der besuchten Einrichtungen eine HPCPH-Zertifizierung. Achitz: „Aber immerhin war bei zahlreichen Heimen einer Zertifizierung in Planung. Die Volksanwaltschaft wird die Situation weiter im Auge behalten. Lebensqualität und Selbstbestimmung müssen auch in der letzten Lebensphase im Mittelpunkt stehen.“

 

Stichwort: Präventive Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft (VA) hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen unter anderem auch Psychiatrien, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Kinder- und Jugend-WGs.

Multidisziplinär zusammengesetzte Kommissionen der VA kontrollieren ohne konkreten Anlassfall und unabhängig von Beschwerden pro Jahr etwa 500 Einrichtungen, in den allermeisten Fällen unangekündigt. Grundlage dafür sind zwei Abkommen der Vereinten Nationen: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN- Behindertenrechtskonvention.

Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, Rahmenbedingungen aufzuzeigen, die wahrscheinlich zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, die Eingriffe in die Menschenrechte vermeiden.

https://volksanwaltschaft.gv.at/fuer-menschenrechte/

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