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Ab dem 1. Jänner 2026 tritt in Österreich die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der e-card und der ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) Funktionalitäten auch für Wahlärztinnen und -ärzte in Kraft. Diese Regelung zielt darauf ab, die Qualität, Effizienz und Transparenz der Gesundheitsversorgung zu steigern und die digitale Infrastruktur im Gesundheitsbereich weiter auszubauen.
Voraussetzung dafür, e-card und ELGA Funktionen nutzen zu können, ist die Freischaltung seitens der ÖGK. Weiters werden Sie einen „e-card Nutzungsvertrag“ abschließen können, um weitere Services zu nutzen. Die Details dazu werden in den kommenden Wochen veröffentlicht. Weitere Voraussetzung ist die Anschaffung eines e-card Anschlusses für die Ordination, denn so wie Kassenärzte benötigen nun auch Wahlarztpraxen ein e-card Lesegerät, um die versicherten Patientinnen und Patienten korrekt mit deren e-card identifizieren und deren Ansprüche abwickeln zu können. Die e-card Infrastruktur kann bei einem e-card Provider (z.B. A1 Telekom, Hutchinson Drei Austria, Magenta Telekom) beauftragt werden.
Die gegenwärtige Rechtslage sieht vor, dass Wahlärztinnen und Wahlärzte ab 01. Jänner 2026 zur Anbindung des e-card-Systems und zur Verwendung der oben genannten elektronischen Services verpflichtet sind. Von diesen Verpflichtungen sind Wahlärztinnen und Wahlärzte ausgenommen, für die der damit verbundene Aufwand in organisatorischer und finanzieller Hinsicht unverhältnismäßig ist. Die Begrifflichkeit der "Verhältnismäßigkeit" steht aktuell im Fokus der Verhandlungen zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK). Die Klärung, welche Ärztinnen und Ärzte von den e-card Anforderungen und den ELGA-Funktionalitäten ausgenommen werden, bleibt derzeit offen. Darüber hinaus bestehen noch weitere Detailfragen zur praktischen Umsetzung, die ebenfalls einer Lösung bedürfen.
Die verpflichtende Nutzung der e-card und der ELGA-Funktionalitäten bringt zahlreiche Vorteile für Ordinationen mit sich. Durch die digitale Abwicklung von Rezepten und Patienteninformationen wird der administrative Aufwand erheblich reduziert. Ärztinnen und Ärzte profitieren von einem zentralisierten Zugang zu relevanten Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten, was nicht nur die Diagnostik, sondern auch die therapeutische Entscheidungsfindung erleichtert und beschleunigt.
Für Patientinnen und Patienten ergeben sich ebenfalls bedeutende Vorteile durch die verpflichtende digitale Gesundheitsversorgung. Der erhöhte Komfort durch die Nutzung des e-Rezepts sowie der digitalen Patientenakte ermöglicht einen schnelleren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und wichtigen Informationen, wodurch Wartezeiten signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig profitieren sie von einer optimierten Gesundheitsversorgung, da Ärztinnen und Ärzte dank umfassender, standardisierter und aktueller Dokumentationen fundiertere Entscheidungen treffen können. Dies steigert nicht nur die Behandlungsqualität, sondern bietet Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, besseren Einblick in ihre Gesundheitsdaten zu erhalten, was die Transparenz im Gesundheitsprozess erhöht und ein aktives Mitwirken an ihrer eigenen medizinischen Betreuung ermöglicht.