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e-card Verpflichtung für Wahlärzte ab Jänner 2026

3. Juli 2025

Ab dem 1. Jänner 2026 tritt in Österreich die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der e-card und der ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) Funktionalitäten auch für Wahlärztinnen und -ärzte in Kraft. Diese Regelung zielt darauf ab, die Qualität, Effizienz und Transparenz der Gesundheitsversorgung zu steigern und die digitale Infrastruktur im Gesundheitsbereich weiter auszubauen.

Voraussetzung dafür, e-card und ELGA Funktionen nutzen zu können, ist die Freischaltung seitens der ÖGK. Weiters werden Sie einen „e-card Nutzungsvertrag“ abschließen können, um weitere Services zu nutzen. Die Details dazu werden in den kommenden Wochen veröffentlicht. Weitere Voraussetzung ist die Anschaffung eines e-card Anschlusses für die Ordination, denn so wie Kassenärzte benötigen nun auch Wahlarztpraxen ein e-card Lesegerät, um die versicherten Patientinnen und Patienten korrekt mit deren e-card identifizieren und deren Ansprüche abwickeln zu können. Die e-card Infrastruktur kann bei einem e-card Provider (z.B. A1 Telekom, Hutchinson Drei Austria, Magenta Telekom) beauftragt werden.

Folgendes ist ab 1. Jänner 2026 für Wahlärztinnen und Wahlärzte verpflichtend:

  1. e-Wahlpartner-Service: Für jeden Patientenkontakt muss ein Wahlarztkontakt am e-card-System erfasst werden. Dieser Kontakt wird, genauso wie beispielsweise eine Konsultation, die Grundlage für einen ELGA-Kontakt darstellen. Damit erhält man auch Zugang zur ELGA des jeweiligen Patienten.
  2. ELGA Funktionen: Die Nutzung der ELGA ist verpflichtend, vor allem die Einsichtnahme in die elektronische Patientenakte. Ärztinnen und Ärzte müssen Patientinnen und Patienten Zugang zu ihren relevanten Gesundheitsinformationen ermöglichen, beispielsweise durch Hochladen der verordneten Medikamente in die e-Medikation und dürfen deren Daten für die medizinische Versorgung einsehen.

    • e-Medikation: Hochladen und Einsehen der verordneten Medikamente in ELGA Verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden in Form einer sogenannten „eMedikationsliste“ für 18 Monate in ELGA verfügbar gemacht. Alle ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können über das ELGA-Portal ihre eMedikationsliste einsehen. In der eMedikationsliste am ELGA-Portal sehen Patientinnen und Patienten sowohl die verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, als auch noch offene Rezepte. Einträge, die älter als 18 Monate sind, werden automatisch aus der eMedikationsliste entfernt.
    • e-Befund: Einsehen von Befunden in ELGA
      Die medizinische Vorgeschichte einer Patientin oder eines Patienten kann leichter und rascher eingesehen werden, da nicht auf alle Befunde in Papierformat gewartet werden muss. Die Behandlung kann dadurch ohne Verzögerung begonnen werden.
    • e-Impfpass: Elektronische Dokumentation von Impfungen
      Wie beim klassischen Impfpass in Papierform werden im e-Impfpass alle Impfungen eingetragen, die eine Person erhalten hat. Die Impfdaten werden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert und können über das ELGA-Portal eingesehen werden.
  3. Automatisierte Diagnoseerfassung:

    • Diagnose-Codierservice: Bei der Freitexterfassung einer Diagnose wird mittels Kommunikation mit dem Codierservice eine codierte Diagnose vorgeschlagen, die dann ausgewählt und somit strukturiert erfasst werden kann.
    • e-Wahlpartner-Datenschnittstelle: Übermittlung der Patientenkontakte sowie der codierten Diagnosen und erstattungsfähigen Leistungen an den Dachverband der Sozialversicherungsträger.
  4. Weitere e-card Funktionen bei Abschluss eines e-card-Nutzungsvertrags mit der SV: Das e-card System bietet eine Vielzahl unterschiedlicher elektronischer Services, je Fachrichtung und Tätigkeitsbereich an. Folgende Module sind im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung für Wahlarztordinationen vorgesehen.

    • e-Rezept: Die Ausstellung von elektronischen Kassen- und Privat-Rezepten wird ebenfalls zur verpflichtenden Praxis. Dies ermöglicht eine effizientere und fehlerfreie Arzneimittelverschreibung.
    • Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS): Mit dem Arzneimittel-Bewilligungs-Service beantragen Sie die Bewilligung von chefarztpflichtigen Arzneispezialitäten elektronisch über die e-card Infrastruktur.
    • Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice (AUM): Das AUM-Service ermöglicht es Ihnen, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AUM) und Arbeitsfähigkeitsmeldungen (AFM) elektronisch über die e-card Infrastruktur an den (die) zuständigen KV-Träger weiterzuleiten.
    • eKOS (elektronisches Kommunikationsservice): Mit eKOS werden die Zuweisungen für folgende Untersuchungen elektronisch an die jeweilige Krankenkasse gesendet: Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische Untersuchungen, Humangenetische Untersuchungen, Klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen etc.
Weitere Informationen
Betroffene Wahlarztpraxen und Ausnahmen

Die gegenwärtige Rechtslage sieht vor, dass Wahlärztinnen und Wahlärzte ab 01. Jänner 2026 zur Anbindung des e-card-Systems und zur Verwendung der oben genannten elektronischen Services verpflichtet sind. Von diesen Verpflichtungen sind Wahlärztinnen und Wahlärzte ausgenommen, für die der damit verbundene Aufwand in organisatorischer und finanzieller Hinsicht unverhältnismäßig ist. Die Begrifflichkeit der "Verhältnismäßigkeit" steht aktuell im Fokus der Verhandlungen zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK). Die Klärung, welche Ärztinnen und Ärzte von den e-card Anforderungen und den ELGA-Funktionalitäten ausgenommen werden, bleibt derzeit offen. Darüber hinaus bestehen noch weitere Detailfragen zur praktischen Umsetzung, die ebenfalls einer Lösung bedürfen.

Mehrwert für Ärztinnen und Ärzte

Die verpflichtende Nutzung der e-card und der ELGA-Funktionalitäten bringt zahlreiche Vorteile für Ordinationen mit sich. Durch die digitale Abwicklung von Rezepten und Patienteninformationen wird der administrative Aufwand erheblich reduziert. Ärztinnen und Ärzte profitieren von einem zentralisierten Zugang zu relevanten Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten, was nicht nur die Diagnostik, sondern auch die therapeutische Entscheidungsfindung erleichtert und beschleunigt. 

Mehrwert für Patientinnen und Patienten

Für Patientinnen und Patienten ergeben sich ebenfalls bedeutende Vorteile durch die verpflichtende digitale Gesundheitsversorgung. Der erhöhte Komfort durch die Nutzung des e-Rezepts sowie der digitalen Patientenakte ermöglicht einen schnelleren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und wichtigen Informationen, wodurch Wartezeiten signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig profitieren sie von einer optimierten Gesundheitsversorgung, da Ärztinnen und Ärzte dank umfassender, standardisierter und aktueller Dokumentationen fundiertere Entscheidungen treffen können. Dies steigert nicht nur die Behandlungsqualität, sondern bietet Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, besseren Einblick in ihre Gesundheitsdaten zu erhalten, was die Transparenz im Gesundheitsprozess erhöht und ein aktives Mitwirken an ihrer eigenen medizinischen Betreuung ermöglicht.

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