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Ab dem 1. Jänner 2026 tritt in Österreich die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der e-card und ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) Funktionalitäten auch für Wahlärztinnen und -ärzte in Kraft (Details und Ausnahmen siehe § 49 Abs. 7 und 8 Ärztegesetz 1998). Diese Regelung zielt darauf ab, die Qualität, Effizienz und Transparenz der Gesundheitsversorgung zu steigern und die digitale Infrastruktur im Gesundheitsbereich weiter auszubauen.
*Die e-card Infrastruktur kann bei einem e-card Provider (z.B. A1 Telekom, Hutchinson Drei Austria, Magenta Telekom) beauftragt werden.
Je nachdem, ob Sie einen e-card Nutzungsvertrag mit der Sozialversicherung vereinbaren oder nicht, stehen Ihnen unterschiedliche e-card und ELGA Services zur Verfügung.
(ohne e-card Nutzungsvertrag)
(mit e-card Nutzungsvertrag)
Um den betroffenen Ordinationen die Bestellabwicklung zu erleichtern, haben wir gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen Modulpakete geschnürt, welche wir ihnen ab Ende August anbieten werden. Kleiner Ausblick: Die monatlichen Servicebeiträge werden dabei erst ab 1.1.2026 zu bezahlen sein. Dadurch ist gewährleistet, dass die neuen Module rechtzeitig bestellt sowie installiert werden können und sich die Ordination entsprechend einarbeiten kann, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen in der Übergangsphase tragen zu müssen.
Zusätzlich wird es umfangreiches Schulungsmaterial geben, das den betroffenen Wahlarztpraxen hilft, sich schnell mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass alle Ordinationen bestens auf die Veränderungen vorbereitet sind und die neuen Tools fließend in ihre Arbeitsabläufe übernehmen können.